Selbsthilfeförderung
Selbsthilfe nimmt in unserem Sozial- und Gesundheitssystem einen festen Platz ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die institutionellen bzw. professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Die AOK unterstützt Selbsthilfegruppen auch finanziell. Anträge dazu finden Sie hier.
Aufgaben der Selbsthilfe
Um Krankheiten oder Behinderungen bewältigen oder besser damit leben zu können, schließen sich Betroffene oft zu regionalen Gruppen zusammen. Diese Selbsthilfe unter Patienten ist unerlässlich. Sie bietet
- Möglichkeiten des Austausches von Erfahrungen und gegenseitige emotionale Unterstützung,
- Information und Beratung über das Krankheitsbild sowie zu den mit der Krankheit verbundenen Problemen,
- Hilfe bei der Überwindung von Einsamkeit und Isolation infolge der Erkrankung,
- Interessenvertretung.
Selbsthilfe im Dialog 2020
Die Veranstaltungsreihe "Selbsthilfe im Dialog" wird auf das Jahr 2021 verschoben.
Förderung von Selbsthilfegruppen
Die AOK Hessen fördert Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen (nach § 20h SGB V), die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben. Die Selbsthilfeförderung erfolgt als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und als kassenindividuelle Förderung.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF, 4,83 MB) erklärt, was alles zur Selbsthilfe gehört und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann.
Im Jahr 2020 stellt die AOK Hessen für die Selbsthilfeförderung rund 2 Mio. Euro zur Verfügung (Transparenzbericht kassenindividuelle Projektförderung 2019 (PDF, 128 KB)).
Förderung von Selbsthilfe-Projekten durch die AOK Hessen
Die AOK Hessen unterstützt im Rahmen der kassenindividuellen Förderung besondere Vorhaben bzw. Aktivitäten der Selbsthilfe. Voraussetzungen und beispielhafte Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier (PDF, 90 KB).
Antrag auf Projektförderung für Selbsthilfegruppen (PDF, 1,3 MB)
Antrag auf Projektförderung für Landesorganisationen (PDF, 493 KB)
Antrag auf Projektförderung für Kontaktstellen (PDF, 289 KB)
Förderung von Schwerpunkt-Selbsthilfegruppen
Neben der kassenindividuellen Förderung bietet die AOK Hessen auch eine Schwerpunktförderung an. Darunter fallen Selbsthilfegruppen, die sich mit Themen von Kindern und Jugendlichen bei chronischen Erkrankungen und/oder Behinderungen und mit der Pflege von erkrankten oder behinderten Angehörigen (auch bei Alzheimer oder Demenz) beschäftigen.
Kassenübergreifende Pauschalförderung
Die Fördermittel der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung sind pauschale Zuschüsse, mit denen die Krankenkassen und ihre Verbände neben anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen einen maßgeblichen Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe leisten. Diese pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit und regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt.
Für die Durchführung dieser Förderung gibt es in Hessen seit 2008 die GKV-Selbsthilfeförderung Hessen. Nähere Informationen zum Ablauf der Förderung sowie die aktuellen Anträge finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen.
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