Das sollten Studenten zur Befreiung der Krankenversicherungspflicht wissen
Grundsätzlich muss sich jeder Student krankenversichern. Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diese Entscheidung sollten Sie sich gut überlegen, denn sie gilt mindestens während des kompletten Studiums und kann nicht widerufen werden.

Was bedeutet eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht heißt nicht, dass Sie auf eine Krankenversicherung verzichten, sondern dass Sie sich privat versichern können. Innerhalb der ersten drei Monate der Krankenversicherungspflicht – also innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation – müssten Sie den Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Diese Entscheidung gilt während Ihres gesamten Studiums und kann nicht widerufen werden.
Warum ist eine ausführliche Aufklärung zur Befreiung notwendig?
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt mindestens für das gesamte Studium. Auch nach Beendigung des Studiums können Sie diese Entscheidung nicht ohne weiteres rückgängig machen. Das bedeutet eventuell, dass höhere Kosten auf Sie zukommen könnten. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht bedarf deshalb einer individuellen Beratung über Vor- und Nachteile. Ein persönliches Gespräch im Beratungscenter ist deshalb unbedingt notwendig.
Wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen zu Service, Leistungen oder Mitgliedschaft? Dann stehen Ihnen die Mitarbeiter des Studentenservices gerne zur Verfügung.
(kostenfreie) Servicerufnummer: 0800 101 00 99
E-Mail: studentenservice@he.aok.de
Das könnte Sie auch interessieren
Top versichert – Das sollten Studenten beachten
Mehr erfahren
Krankenkassenbeiträge für Studierende
Mehr erfahren
Foreign students information
Mehr erfahren