Behandlungsfehler

Behandlungsfehler im medizinischen Bereich oder in der Pflege sollten nicht passieren. Leider sind sie dennoch nicht völlig ausgeschlossen. Das gilt auch für Medizinproduktfehler, beispielsweise für Implantate. In diesen Fällen sollten Patienten und Patientinnen schnell reagieren – auch dann, wenn zunächst nur ein Verdacht besteht. Dabei hilft Ihnen die AOK. Was Sie zu diesem Prozess wissen sollten und welche Informationen wir dabei von Ihnen benötigen, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Ein Mann im Gespräch mit einem jüngeren Paar. Bei Behandlungsfehlern unterstützt die AOK Patienten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Behandlungsfehler: So hilft Ihnen die AOK

    Vermuten Sie, dass Ihnen bei einer medizinischen Behandlung ein Behandlungsfehler widerfahren ist, können Sie sich an Ihre AOK wenden. Wir bieten Ihnen ein professionelles Behandlungsfehlermanagement. Dabei prüfen wir den Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler sowie Schäden, die durch Medizinprodukte oder Arzneimittel entstanden sein könnten.

    Unterstützung bei einem Behandlungsfehler – fünf Schritte

    Spezialisierte und erfahrene Mitarbeitende in unseren Serviceteams helfen Ihnen vertrauensvoll, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären. Unsere Unterstützung bieten wir Ihnen unabhängig von möglichen Regressansprüchen der AOK an. Wir gehen dabei grundsätzlich wie folgt vor:

    • 1. Schritt: Beratung

      Das Behandlungsfehlermanagement der AOK unterstützt Sie mit medizinischer und juristischer Fachkompetenz beim Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler. Wir kümmern uns um Ihren Fall individuell und helfen Ihnen, Behandlungsabläufe richtig einzuschätzen und zu bewerten. So geben wir Ihnen Hinweise zum Medizinrecht und angrenzenden Rechtsgebieten. Aber auch bei der Suche nach Beratungsalternativen, zum Beispiel durch Rechtsanwälte, Selbsthilfegruppen oder Patientenvereinigungen, sind wir Ihnen behilflich.

    • 2. Schritt: Anforderung der Behandlungsunterlagen

      Wenn die AOK Ihren Verdacht prüft, fordern wir auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Behandlungsunterlagen an. Dafür benötigt die AOK eine Schweigepflichtentbindungserklärung und Herausgabegenehmigung von Ihnen. Das Formular dafür erhalten Sie von uns. Mit der Anforderung der Behandlungsunterlagen übernehmen wir außerdem den kompletten Schriftverkehr mit den betreffenden Behandlern, zum Beispiel Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten.

      Wichtig für die medizinische und juristische Bewertung eines möglichen Fehlers sind darüber hinaus Ihre Angaben zum Behandlungsverlauf. Ihr Gedächtnisprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:

      • Wann, wo und von wem wurden Sie behandelt?
      • Im Rahmen welcher Behandlung sind welchen Behandelnden Ihrer Ansicht nach Fehler unterlaufen?
      • Seit wann vermuten Sie einen Behandlungsfehler und was war Anlass für diese Vermutung?
      • Gibt es Zeugen zum Beispiel für ärztliche Gespräche, Sorgfaltspflichtverletzungen oder Hygienemängel? Wenn ja, listen Sie diese bitte mit Namen und Adresse auf.
      • Welche Gesundheitsschäden sind aufgetreten?
      • Welche Beschwerden haben Sie aktuell noch?
      • Werden Sie wegen dieser Beschwerden ärztlich behandelt?
      • Haben Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an die Schlichtungsstelle/Gutachterkommission gewandt?
      • Sind Sie im Besitz von Behandlungsunterlagen und/oder Gutachten?
      • Werden Sie bereits anwaltlich vertreten? Wenn ja, notieren Sie bitte den Namen und die Adresse des Anwalts, der Anwältin oder der Anwaltskanzlei.
    • 3. Schritt: Medizinische Bewertung eines möglichen Behandlungsfehlers

      Unsere Fachleute prüfen alle Unterlagen, die mit Ihrem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zusammenhängen. Wir gehen auf Ihre individuellen Fragen ein und prüfen auch, ob es im Verlauf der Behandlung noch weitere Standardverstöße gab, zum Beispiel bei der Vor- und Nachbehandlung. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler, werden die Unterlagen unter Zugrundelegung konkreter, einzelfallbezogener Fragestellungen medizinisch bewertet. Dabei unterstützt uns in geeigneten Fällen der Medizinische Dienst (MD) mit medizinischen Stellungnahmen und Gutachten.

      Bei der medizinischen Bewertung wird geprüft, ob alle relevanten Unterlagen vorhanden sind, ob sich aus der Behandlungsdokumentation ein Hinweis auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler ergibt und wo gegebenenfalls der Schwerpunkt eines möglichen Standardverstoßes liegt. Die AOK übernimmt die Kosten für die von ihr veranlassten Stellungnahmen und Gutachten.

    • 4. Schritt: Prüfung des Ergebnisses der gutachterlichen Bewertung

      Liegt uns das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung des MD vor, wird es von unseren Fachleuten eingehend auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Unstimmigkeiten klären wir direkt mit dem MD und fordern gegebenenfalls eine Nachbesserung oder Neubewertung an.

      Das Ergebnis der medizinischen Bewertung stellen wir Ihnen zur Verfügung. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen das Ergebnis der medizinischen Bewertung und informieren Sie über weitere Handlungsoptionen.

    • 5. Schritt: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Fehler

      Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von berechtigten Ansprüchen auf Schadenersatz bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler, geben Ihnen allgemeine Hinweise zur Verjährung, zur Beweislastumkehr oder auch zu Fragen des materiellen Schadenersatzanspruchs. Kosten für die Rechtsvertretung und/oder Prozesskosten kann die AOK nicht für Sie übernehmen.

      Wir unterstützen Sie aber auf Ihrem Weg der Verhandlungen mit Schädigern, Haftpflichtversicherern und auch dann, wenn Sie sich für eine Klage entschieden haben:

      • Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Medizinrecht.
      • Wir arbeiten mit Ihrem Rechtsbeistand zusammen.
      • Wir stellen Ihnen Formulare, mit denen Sie Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können, und zur Verjährungsverzichterklärung zur Verfügung.
      • Bei Bedarf unterstützen wir bei der Prüfung von Klageschriften, Klageerwiderungen und Gutachten auf Unstimmigkeiten und klären diese, wenn nötig.
      • Auf Wunsch informieren wir Sie über den Sachstand und das Ergebnis der Verhandlungen der AOK zur Durchsetzung der auf die AOK übergegangenen Schadenersatzansprüche.
      • In geeigneten Fällen geht die AOK als Vorreiterin in den Rechtsstreit. Dessen Ausgang können Sie abwarten und Ihre weiteren Aktivitäten von der Dauer und vom Ergebnis abhängig machen.

    Behandlungs- oder Pflegefehler – die Fakten

    Vermuten Sie einen Behandlungsfehler, sollten Sie schnell reagieren. Ihre Rechte und wie die AOK Sie in so einem Fall unterstützt, zeigt die AOK-Faktenbox.

    AOK-Faktenbox Behandlungsfehler

    So hilft die AOK bei einem Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler.

    Gesetzliche Grundlage bei einem Behandlungs- oder Pflegefehler

    Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Behandlungsfehlermanagements beraten Sie auf Grundlage von SGB V §66, SGB X §116 und SGB XI § 115 Absatz 3 Satz 7.

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Medizinischen Dienst.

    Behandlungsfehler: So unterstützt Sie Ihre AOK

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und anzeigen, wie Sie Ihre AOK bei einem (vermuteten) Behandlungsfehler unterstützt.

    Aktualisiert: 24.07.2024

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