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Die AOK-Pflegeberatung

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellen sich plötzlich viele Fragen rund um seine Versorgung. Die Pflegeberater der AOK helfen Ihnen, die Pflege bestmöglich zu gestalten und zu organisieren.
Ein altes Paar spricht mit einer Pflegeberaterin der AOK. Die Pflegeberaterin erklärt in einem Beratungsgespräch, wie sich die Pflege organisieren lässt.© AOK

Inhalte im Überblick

    Die AOK-Pflegeberatung für alle

    AOK-Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Auch pflegende Angehörige oder andere Personen können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige dem zustimmt. So bleiben betroffene Familien auch in schwierigen Zeiten nicht allein.

    • Aufgaben der Pflegeberatung

      Die AOK-Pflegeberater können dabei helfen, die aktuelle Versorgungssituation strukturiert zu erfassen. Sie erstellen einen individuellen Versorgungsplan, in dem der konkrete Hilfe- und Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person festgehalten wird. Zudem leiten sie die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung eines stabilen Pflegearrangements ein. Dabei stimmen sie sich eng mit der pflegebedürftigen Person und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen ab. Die AOK-Pflegeberater sind mit den Leistungserbringern und ehrenamtlichen Anbietern vor Ort vernetzt und binden diese in die Versorgung mit ein. Zudem informieren sie über spezielle Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und helfen dabei, die Selbstpflegekompetenz zu erhalten und zu fördern.

      Sollte die Pflege zu Hause nicht mehr möglich sein, zeigen die Pflegeberater mögliche Alternativen auf und unterstützen sowohl bei der Auswahl als auch bei der Suche nach geeigneten stationären Einrichtungen. So erhält jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege und Betreuung.

      Ergänzend zu dem Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung haben Versicherte auch einen Anspruch auf eine individuelle Beratung zu allen Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Alle Pflegeberater der AOK sind dafür entsprechend qualifiziert. Bei Bedarf helfen sie dabei, den Kontakt, zum Beispiel zu einem Hospiz oder einem Team der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung, herzustellen. Zudem informieren sie über die regional verfügbaren Bera­tungs- und Versorgungsangebote der Hospiz- und Palliativversorgung.

    • Zu welchen Themen kann die Pflegeberatung informieren?

      Die Pflegeberatung bietet wertvolle Informationen zu den umfangreichen Leistungen der Pflegeversicherung, über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder über Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Dabei stehen die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen an erster Stelle. Die Pflegeberatung kann zudem bei der Organisation der Versorgung behilflich sein.

      Die AOK-Pflegeberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie zum Beispiel wissen möchten,

      • wie hoch die Pflegekosten in Ihrem konkreten Versorgungsfall sind,
      • welche Leistungen der AOK-Pflegeversicherung Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen,
      • wie eine Pflegebegutachtung abläuft und wer den Medizinischen Dienst beauftragt,
      • wer den ambulanten Pflegedienst beauftragt und bezahlt
      • oder welche zusätzlichen Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Alltagsbegleiter oder familienentlastende Dienstleister, es in Ihrer Region gibt und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.

      Die AOK-Pflegeberatung besteht aus einem vernetzten Team von Pflegeberatern, die mit vielen regionalen Anbietern und Trägern kooperieren. Dazu gehören zum Beispiel kommunale Beratungsstellen, sozialpsychiatrische Dienste, niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Selbsthilfegruppen, Hospize, Hilfs- und Heilmittelanbieter und Apotheken sowie ehrenamtliche Gruppen. Darüber hinaus arbeiten sie mit speziellen Beratungsstellen zusammen, die sich um die Wohnraumanpassung oder um herausfordernde oder belastende Situationen in der Pflege kümmern.

    • Pflegeberatung auch bei Folgeanträgen

      Eine individuelle und umfassende Pflegeberatung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn im Laufe der Pflegebedürftigkeit weitere Leistungen beantragt werden, wie zum Beispiel:

      • Pflegesachleistungen
      • Pflegegeld
      • Kombinationsleistungen
      • Zuschüsse für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
      • Pflegehilfsmittel
      • Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
      • Digitale Pflegeanwendungen
      • Tages- oder Nachtpflege
      • Kurzzeitpflege
      • Vollstationäre Pflege
      • Pflegezeit
      • Pflegekurse
      • Finanzierungshilfe zur Gründung ambulanter Wohnformen
      • Höherstufung des Pflegegrades von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern
      • Verhinderungspflege

      Geht ein Antrag auf weitere Leistungen bei der Pflegekasse ein, dann erhalten Pflegebedürftige ein Beratungsangebot oder einen Beratungsgutschein für die Pflegeberatung. Die Pflegeberatung kann – je nach Wunsch des Pflegebedürftigen beziehungsweise seiner Angehörigen – innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durch einen qualifizierten Pflegeberater durchgeführt werden. Wünschen sich Versicherte die Pflegeberatung zu einem späteren Zeitpunkt, ist auch das möglich. Die Kosten für die Pflegeberatung übernimmt die Pflegekasse.

    So hilft Ihnen die AOK

    Die AOK-Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite, indem sie zum Beispiel

    • einen individuellen Versorgungsplan erstellen – mit Angaben zum pflegerischen Hilfe- und Unterstützungs- sowie zum Heilmittel-, Hilfsmittel- oder Rehabilitationsbedarf.
    • alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um individuelle Pflegearrangements zu stabilisieren.
    • bei der Erledigung von Formalitäten unterstützen, zum Beispiel dem Ausfüllen von Anträgen.
    • Kontakt zu weiteren an der Versorgung beteiligten Personen und Einrichtungen aufnehmen, zum Beispiel zum Pflegedienst.
    • die Versorgung und den Versorgungsplan anpassen, wenn sich der Bedarf des Pflegebedürftigen verändert.
    Egal, ob eine Pflegebedürftigkeit schleichend oder plötzlich entsteht, Betroffene haben meist jede Menge Fragen.

    Welche Unterlagen werden bei einer Pflegeberatung benötigt?

    Für eine kompetente und umfassende Pflegeberatung ist es wichtig, dass der zuständige Pflegeberater möglichst viele Informationen zur aktuellen Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person erhält. Bitte halten Sie folgende Dokumente für das Erstgespräch bereit:

    • Unterlagen zu bereits gestellten Leistungsanträgen und zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung oder
    • Pflegedokumentation, zum Beispiel in Form eines Pflegetagebuchs, sofern bereits vorhanden
    • bestehende Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung des Antragstellers oder des Pflegebedürftigen
    • mögliche Versorgungsverträge oder -entwürfe

    Passende Dokumente zum Download von der AOK

    Wo findet die Pflegeberatung statt?

    Die Pflegeberatung ist freiwillig. Pflegebedürftige können sie jederzeit in Anspruch nehmen, auf Wunsch auch deren Angehörige oder andere Personen. Die Pflegeberatung kann bei den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen oder von den Pflegebedürftigen benannten Personen zu Hause stattfinden. Sie ist ebenfalls telefonisch, in der AOK-Geschäftsstelle, bei einigen AOKs direkt in den Pflegestützpunkten oder einem anderen vereinbarten Ort möglich.

    Weitere Informationen zum Thema Pflegestützpunkte erhalten Sie hier.

    Wie kann ich Kontakt zur Pflegeberatung meiner AOK aufnehmen?

    Die Pflegeberater der AOK sind spezialisierte Pflegeexperten, die sich in Ihrer Region auskennen und gezielt weiterhelfen. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir den Kontakt zu Ihrer AOK-Pflegeberatung vor Ort ermitteln.

    Der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegeldempfangende

    Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen. Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Qualität der Pflege zu Hause sichergestellt ist und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.

    Die Beratung kann im Wechsel in der Häuslichkeit oder per Video durchgeführt werden. Eine Videoberatung kann jedoch nur dann stattfinden, wenn der Leistungserbringer die gesetzlich definierten Anforderungen hierfür erfüllt. Die Erstberatung muss immer im Hausbesuch erfolgen. Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt die AOK-Pflegekasse.

    Häufigkeit der Beratungseinsätze

    Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 müssen sich einmal halbjährlich, Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich beraten lassen. Die Beratung muss in den folgenden Zeiträumen stattfinden:

    PflegegradZeitraum 1Zeitraum 2
    Pflegegrad 2 & 301.01.–30.06.01.07.–31.12.
    Pflegegrad 4 & 501.01.–31.03. und 01.04.–30.06.01.07.–30.09. und 01.10.–31.12.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen Anspruch darauf, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch zu erhalten. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

    Anlaufstellen für die Beratung

    Die Beratungsbesuche werden von folgenden Stellen durchgeführt:

    • zugelassene Pflegedienste
    • unabhängige und anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz

    Finden Sie keine Anlaufstelle in Ihrer Nähe, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort. Diese kann Sie bei der Suche nach einer Fachkraft unterstützen.

    So läuft der Beratungsbesuch ab

    Eine ältere Frau sitzt im Wohnzimmer und lächelt ihrem Mann entgegen.© AOK
    In einem vertraulichen Gespräch mit der Pflegeperson möchte die Pflegefachperson herausfinden, wie hoch der Pflegebedarf ist. Bei Problemen im Pflegealltag schlägt sie konkrete Lösungen vor.

    Sie vereinbaren einen Termin mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder einer zugelassenen Beratungsstelle Ihrer Wahl. Eine qualifizierte Pflegefachperson besucht Sie dann dort, wo die Pflege stattfindet – also in der Regel bei Ihnen zu Hause. So bekommen die Pflegeexperten einen Überblick über Ihre aktuelle Pflegesituation und können Sie bedarfsgerecht individuell beraten.

    • Die Pflegefachperson informiert Sie über Angebote und Leistungen, die Sie bei der Pflege unterstützen und den Alltag erleichtern.
    • Sie spricht vertrauensvoll mit Ihnen über Probleme, die bei der Pflege zu Hause auftreten können, und hilft bei der Problemlösung.
    • Sie überprüft, ob eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad notwendig ist, und empfiehlt bei Bedarf, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
    • Sie dokumentiert die Beratung auf einem Formular und vermerkt, welche Maßnahmen helfen können, die Pflegesituation zu verbessern.
    • Die Pflegekasse erhält vom Pflegedienst oder der Beratungsstelle einen Nachweis über den Beratungsbesuch.

    Termin verpasst

    Um das Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie regelmäßig an einem Beratungsbesuch teilnehmen. Versäumen Sie einen Termin, werden Sie von Ihrer AOK informiert, den Beratungseinsatz bis zu einem bestimmten Termin in Anspruch zu nehmen. Wird die Beratung auch dann nicht durchgeführt, wird das Pflegegeld gekürzt. Nach mehrfacher Erinnerung ohne einen Nachweis für eine Beratung entfällt die Leistung sogar komplett.

    Passende Informationen

    Pflegegrade und Pflegebegutachtung

    Einen Überblick zu den Pflegegraden und der Pflegebegutachtung finden Sie auf dieser Seite.

    Pflege richtig organisieren

    Wer stellt den Pflegegrad fest? Wie sind Pflegeleistungen zu beantragen? Hier erhalten Sie Antworten.

    Aktualisiert: 13.03.2024

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