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Pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen

20.12.2023 AOK Niedersachsen 3 Min. Lesedauer

Der niedersächsische Landtag hat das Gesetz zur pauschalen Beihilfe in Niedersachsen beschlossen. 

Im Niedersächsischen Beamtengesetz wird damit ein Wahlrecht zwischen der individuellen und der pauschalen Beihilfe Beamte haben Anspruch auf finanzielle Beihilfe ihres Dienstherrn für Krankenbehandlung (einschl.… umgesetzt. Während die individuelle Beihilfe Leistungen im konkreten Behandlungsfall Die gesamte Behandlung, die von derselben Arztpraxis (Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeut,… abdeckt, gewährt der Dienstherr bei der pauschalen Beihilfe einen 50-prozentigen Zuschuss zu den Kosten einer Krankenvollversicherung. Dies kann die Versicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) sein oder auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aktuell muss ein GKV-versicherter Beamter den Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… -Beitrag vollständig selbst tragen.

Von dem neuen Wahlrecht können diejenigen Beamtinnen und Beamte profitieren, die schon heute in der GKV freiwillig versichert sind, wie auch diejenigen, die das Wahlrecht in die GKV zum Zeitpunkt ihrer Verbeamtung ausüben (vgl. § 9 SGB V). Die dort normierten versicherungsrechtlichen Bedingungen bleiben von der Novelle des Beamtenrechtes unberührt, so dass dieses vom Nds. Landtag beschlossene Gesetz kein erweitertes Zugangs- oder Wechselrecht in die GKV bewirkt. Aktuell ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene diesbezügliche Änderungen im SGB V vornehmen wird, weil es in der Koalition hierzu keine gemeinsame Position gibt.

Mit der pauschalen Beihilfe haben Personen zum Zeitpunkt ihrer Verbeamtung also ein echtes Wahlrecht zwischen der GKV und der PKV. Diesen Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungssystemen gab es bislang faktisch nicht. Vielmehr sind Beamtinnen und Beamten nach der Wahl einer privaten Krankenversicherung nicht nur an das System PKV gebunden, sondern faktisch auch an das gewählte Versicherungsunternehmen, weil ein Wechsel zu einem Mitbewerber in der PKV (aufgrund des dann höheren Lebensalters) in der Regel mit ungünstigeren Tarifen einhergeht. In der GKV hingegen besteht ein allgemeines Kassenwahlrecht, das unabhängig vom Alter des Versicherten oder der Morbidität ausgeübt werden kann.

Insbesondere Beamtinnen und Beamte mit niedriger Besoldung, in Teilzeittätigkeit oder mit vielen Kindern haben Vorteile durch die pauschale Beihilfe: Der GKV-Beitrag wird einkommensabhängig berechnet und Kinder sowie unter bestimmten Umständen auch Ehepartner sind in der GKV beitragsfrei familienversichert. Zudem kennt die GKV - anders als die PKV - keine Risikoprüfung. Beamtinnen und Beamte, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur mit einem Risikozuschlag in der PKV versichern können, erhalten in der GKV einen vollen Krankenversicherungsschutz, ohne bei der Beitragszahlung Nachteile fürchten zu müssen.

Ein weiterer Vorteil: GKV-versicherte Beamtinnen und Beamten werden nach dem Sachleistungsprinzip Durch das Sachleistungsprinzip erhalten die GKV-Versicherten medizinische Leistungen, ohne selbst in… versorgt, müssen also beim Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… , im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… oder in der Apotheke Den Apotheken als Gewerbebetrieben für die Zubereitung und den Verkauf von Arzneimitteln ist durch… nicht in Vorleistung treten. Somit ist die pauschale Beihilfe ein Beitrag zum Bürokratieabbau: Es müssen keine Einzelabrechnungen bei der Versicherung und der Beihilfestelle eingereicht werden.

Niedersachsen folgt mit der Einführung der pauschalen Beihilfe anderen Bundesländern. Nach der Freien und Hansestadt Hamburg, die im August 2018 die pauschale Beihilfe als Option eingeführt hat, folgten 2020 Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Zuletzt haben Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg das Wahlrecht zur pauschalen Beihilfe eingeführt. Auch Sachsen führt die pauschale Beihilfe ein.

Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen