Update

Organspende: 58 Abgeordnete stützen geltende Regel

18.09.2026 2 Min. Lesedauer

Am kommenden Donnerstag will der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende beraten. Jetzt warnen 58 Bundestagsabgeordnete vor der Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. In ihrem gestern Nachmittag veröffentlichten Antrag wollen sie, dass das Parlament die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf für eine Entscheidungslösung vorzulegen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen „zeitnah nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Organspendebereitschaft zu äußern und ihren Willen zu dokumentieren“, so die Parlamentarier, die den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Grünen und der Linken angehören.

Aus Sicht der Antragsunterzeichner beschneidet eine Widerspruchslösung, bei der eine Organentnahme nach dem Tod erlaubt ist, wenn man dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat, die Selbstbestimmungsrechte schwerwiegend und ist juristisch fragwürdig: „Ein solch enormer Eingriff in die Autonomie von Millionen Bürgerinnen und Bürgern ist vor dem Hintergrund der praktischen Lösbarkeit der akuten Probleme riskant und dem Problem nicht angemessen.“ Auch aus ethischer Sicht sei eine Widerspruchslösung abzulehnen. „Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.“ Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Selbstbestimmung schlösse auch die Freiheit ein, sich nicht zu entscheiden, ohne Nachteile zu erleiden.

Die Antragsunterzeichner fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (Biög) und den Ländern die Kommunikationsstrategie zur Organspende weiterzuentwickeln. Nach Angaben des Biög stehen 85 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüber, aber lediglich 40 Prozent fühlen sich gut informiert. Die 58 Parlamentarier wollen auch, dass der Spendewille barrierefrei und niedrigschwellig im Organspenderegister dokumentiert wird. 

Am 13. August hatten 254 Parlamentarier einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Organspende vorgelegt. Zudem existiert ein Gesetzentwurf des Bundesrates vom 12. November 2025. Beide sehen eine Widerspruchslösung vor. Die Gesetzentwürfe und der Antrag der 58 Parlamentarier gehen am Donnerstag nach der 60-minütigen Aussprache im Bundestag an den federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung. Bei der Abstimmung über das Gesetz sollen die Abgeordneten ohne Fraktionszwang entscheiden, da es sich um eine ethische Problematik handele, so die Bundesregierung in einer Stellungnahme. (ink)

Optionale Felder sind gekennzeichnet.

Beitrag kommentieren

Alle Felder sind Pflichtfelder.

Datenschutzhinweis

Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.

Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.