Neue Suche nach dem richtigen Weg für mehr Organspenden
Die Frage, wie die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöht werden kann, bleibt umstritten. Das zeigte am späten Donnerstagnachmittag eine sogenannte Orientierungsdebatte im Bundestag, in der es um zwei fraktionsübergreifende Gruppenanträge ging. Die Parlamentarier um die SPD-Politikerin Sabine Dittmar plädierten für die Einführung einer Widerspruchslösung, die Organspenden erlaubt, solange kein Widerspruch des Spenders vorliegt. Dagegen will die Gruppe um die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther an der Entscheidungslösung festhalten und die Spenderzahlen über mehr Information, leichtere Zugänge zur Dokumentation und bessere Abläufe in den Kliniken erhöhen.
„Mit der Einführung der Widerspruchsregelung beschreiten wir keinen Sonderweg“, machte Dittmar deutlich. In den allermeisten europäischen Ländern sei die Regelung bereits gesetzlich verankert. „Wir nehmen die Solidarität unserer europäischen Nachbarn in Anspruch, sind aber nicht bereit, selbst vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen.“ Das halte sie „weder für gesundheitspolitisch noch für ethisch überzeugend”. Als „Chance auf ein neues Leben“ bezeichnete Gitta Connemann (CDU) die Organspende. Die Regelung sei „kein Allheilmittel, aber sie ist der Baustein, der fehlt“. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einer momentan geltenden „Angehörigenlösung“ statt einer echten Entscheidungslösung.
„Die Widerspruchslösung kann die Spenderzahlen in Deutschland verdoppeln“, gab der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu bedenken. Sie könne die Wartezeiten von derzeit acht bis neun Jahren auf drei bis vier Jahre verkürzen. „Die Mehrheit will spenden. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass die Mehrheit auch spenden kann“, sagte der SPD-Politiker.
„Schweigen ist keine Zustimmung“, hielt Kappert-Gonther dagegen. „Bei einer „tiefstpersönlichen Frage“ wie der Selbstbestimmung über den eigenen Körper brauche es „ein klares Ja“. Zudem könne nicht jeder rechtzeitig seinen Willen bilden und dokumentieren. Ates Gürpinar (Linke) mahnte, Parlament und Regierung dürften sich nicht der „Entscheidungsbefähigung der Bevölkerung verweigern“. Michael Brand (CDU) kritisierte, die Debatte lenke von anderen Lösungen ab. „Statt zu debattieren, und wieder über die falsche Lösung, sollten wir endlich ernsthaft die richtige Lösung konkret umsetzen“, sagte er. Wann die erste Lesung im Bundestag stattfindet, ist offen.
Zurzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Eine Organ- oder Gewebeentnahme ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Ist keine Entscheidung dokumentiert, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen gefragt. 85 Prozent befürworten derzeit laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit die Organ- und Gewebespende, doch nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung im Organspendeausweis oder -register beziehungsweise in einer Patientenverfügung dokumentiert. (ts)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.