Rundruf Versorgung

Fehler verbindlich melden?

20.10.2026 Tina Stähler 4 Min. Lesedauer

Jedes Jahr veröffentlichen Medizinischer Dienst und Bundesärztekammer Zahlen zu Behandlungsfehlern. Doch eine übergreifende Statistik fehlt bislang. Benötigen wir verbindlichere Vorgaben für Medizin und Pflege? G+G hat vier Expertinnen und Experten gefragt.

Foto: Durch ein Bullauge ist ein OP-Saal zu sehen, in dem Ärzte und Ärztinnen eine Patientin oder einen Patienten operieren.
Aus Behandlungsfehlern lernen, statt sie zu wiederholen: Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?

Meldepflicht für Never Events einführen

Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender Medizinischer Dienst Bund (MD Bund):

„Wir brauchen ein verpflichtendes Meldesystem für schwerwiegende, vermeidbare Schadensereignisse – sogenannte Never Events. Dazu gehören Patienten- und Seitenverwechslungen, zurückgebliebenes OP-Material im Körper und schwerwiegende Medikationsfehler. Solche Ereignisse weisen auf unsichere Prozesse hin. Ihre Meldung ist für die Fehlerprävention wichtig. Damit die Meldepflicht wirken kann, müssen Meldungen pseudonymisiert und sanktionsfrei erfolgen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Allein in der stationären Versorgung treten jährlich schätzungsweise 350.000 bis 700.000 vermeidbare Schadensereignisse auf. Sie verursachen unnötiges Leid und immense Folgekosten in Milliardenhöhe. Wir brauchen zudem eine gesetzliche Pflicht zur Offenheit. Patientinnen und Patienten müssen informiert werden, wenn etwas Unerwünschtes passiert ist und Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen. Verbindlichkeit und Offenheit schaffen Vertrauen, verhindern Leid und immense Kosten."

Bestehende Instrumente zur Fehlerprävention konsequent nutzen

Dr. Ellen Lundershausen, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer:

„Die Bundesärztekammer setzt sich für einen offenen und konstruktiven Umgang mit Fehlern und kritischen Ereignissen ein. Ziel ist, eine Wiederholung, aber auch Tabuisierung zu vermeiden. Zudem benötigen Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern verlässliche Verfahren. Die bundesweiten Auswertungen der Daten der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern zeigen, in welchen Bereichen Behandlungsfehler besonders häufig festgestellt werden. Daraus lassen sich wichtige Erkenntnisse für die Fehlerprävention und den Fortbildungsbedarf in der Ärzteschaft ableiten. Etablierte Instrumente hierfür sind: Fehlerberichtssysteme wie CIRSmedical.de, Peer-Review-Verfahren, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowie entsprechende Fortbildungsangebote der Ärztekammern. Aus Sicht der Bundesärztekammer kommt es deshalb weniger auf eine immer weitergehende zentrale Datenerfassung als vielmehr darauf an, die vorhandenen Erkenntnisse für eine offene und gelebte Fehler- und Sicherheitskultur zu nutzen."

Offene Fragen zur Meldepflicht und Anonymität klären

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS):

„Behandlungsfehler sind für die Betroffenen eine große Belastung. Sie bieten aber auch Lernpotenzial für die Leistungserbringer. Aber wann kann man von einem Behandlungsfehler ausgehen und wer stellt ihn fest? Das zu klären ist aufwändig und langwierig, aber Voraussetzung. Zudem ergeben sich weitere Fragen: Wie können wir die Umstände eines Behandlungsfehlers so genau beschreiben, dass sich daraus Lerneffekte für Andere ableiten lassen und wer leitet sie mit welcher Vorgehensweise ab? Wie kann bei einer Verpflichtung und gleichzeitiger anonymer Meldung die Vollständigkeit sichergestellt werden? Soll denn überhaupt anonym gemeldet werden und auf wen bezieht sich die Anonymität? Und wenn nicht – was macht das mit dem Versicherungsschutz? Das sind nur einige Fragen, die es sorgfältig zu klären gilt, um zu entscheiden, wie wir zukünftig mit der Transparenz über Behandlungsfehler umgehen sollten."

Ziele und Nutzen eines Behandlungsfehlerregisters klar definieren

Dr. Kyra Schneider, Leiterin der Stabsstelle Patientensicherheit und Qualität an der Universitätsmedizin Frankfurt/Main:

„Behandlungsfehler sind für Patientinnen und Patienten, Angehörige und die beteiligten Gesundheitsberufe tragisch. Zugleich ist die Abgrenzung zwischen Komplikation und Behandlungsfehler nicht immer eindeutig. Deshalb stellt sich zunächst die Frage: Was soll ein Behandlungsfehlerregister leisten? Für die Messung von Patientensicherheit sollten vor allem Daten genutzt werden, die regelmäßig im Gesundheitswesen erhoben werden. Behandlungsfehler sind als seltene Ereignisse hierfür nur bedingt geeignet. Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses greift das Thema mit der Förderung eines Never-Event-Registers auf, das eine zielgerichtete Erfassung solcher Behandlungsfehler in einem Berichts- und Lernsystem ermöglichen soll. Gemeinsam mit unseren Partnern vom IDG Rheinland-Pfalz, dem Institut für Medizininformatik der Goethe-Universität Frankfurt sowie dem IGES Institut entwickeln wir als Konsortium im Projekt PROSPER ein Konzept für Deutschland. Dabei verbinden wir internationale Erfahrungen mit den Perspektiven relevanter Akteure im deutschen Gesundheitswesen. Erst eine klare Zielsetzung bildet einen weiteren Meldeweg sinnvoll ab."

Illustration: Eine Hand greift nach einer Tasche mit medizinischen Aufnahmen und Unterlagen.
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