Vom Bauchgefühl zum Beweis
Die AOK-Patientenberatung hilft Versicherten, mögliche Behandlungsfehler einzuordnen und gibt Betroffenen Orientierung – so wie im Fall von Bernd Fischer.
Es ist der 23. Januar 2020, ein Donnerstagabend: Bernd Fischer sitzt in der Notaufnahme und wartet darauf, dass ein Arzt herausfindet, warum sein Bauch seit Tagen schmerzt. Der Arzt tastet ihn ab, nimmt Blut ab, lässt ein Röntgenbild anfertigen. Er vermutet eine Entzündung des Bauchraums und nimmt Fischer, der in Wirklichkeit anders heißt, stationär auf. Eine gründliche Untersuchung des gesamten Bauchraums hält niemand in den Unterlagen fest.
Anlaufstelle in einem medizinisch und rechtlich komplexen Themenfeld
Wenige Wochen später wendet Fischer sich an die Patientenberatung der AOK Bayern. Mehrere Eingriffe liegen bereits hinter ihm. Er will wissen: Hätten die Ärzte früher erkennen müssen, was in seinem Bauch passierte? Hätte er einen Teil der Schmerzen vermeiden können? Damit ist er einer von 250 bis 300 Versicherten, die sich jeden Monat mit solchen Fragen bei der AOK Bayern melden. Die Patientenberatung ist die zentrale Anlaufstelle für Versicherte in einem medizinisch und rechtlich komplexen Themenfeld. Sie bietet Orientierung, unterstützt bei der Zusammenstellung relevanter Unterlagen, beauftragt Gutachten beim Medizinischen Dienst (MD). Fischers Ansprechpartner bei der Patientenberatung sortiert mit ihm zunächst den Ablauf.
Am Morgen nach der Aufnahme deuten Ultraschallbilder auf eine Entzündung der Gallenblase hin. Die Ärzte entscheiden, die Gallenblase noch am selben Tag zu entfernen. Doch im OP merken die Chirurgen, die Lage ist komplizierter als erwartet. Sie öffnen den Bauch – und erkennen die Ursache der Beschwerden: Nicht die Gallenblase hatte die Schmerzen ausgelöst, sondern der Blinddarm. Die Entzündung hatte sich bereits im Bauchraum ausgebreitet. Nach der OP kommt es zu Komplikationen. Die Wunde öffnet sich wieder, Fischer muss noch zweimal in den OP. Im August 2021 wird er wegen Problemen an der Operationsnarbe erneut operiert.
Die AOK-Patientenberatung bittet ihn um ein Gedächtnisprotokoll und eine Schweigepflichtsentbindungserklärung, fordert die notwendigen Unterlagen an und legt den Fall dem MD vor. Das Ergebnis: Kein Behandlungsfehler. Doch der Patientenberater hat Zweifel, ob alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt wurden, um andere Ursachen als die Gallenblase auszuschließen. Er bittet den MD um eine ergänzende Begutachtung. Dabei kommt dieser zu einem anderen Ergebnis: Ein Behandlungsfehler. Entscheidende Untersuchungen – darunter ein Ultraschall des gesamten Bauchraums und eine Computertomografie – waren nicht erfolgt. Die Patientenberatung empfiehlt Fischer einen Fachanwalt für Medizinrecht, damit dieser Schadensersatz und Schmerzensgeld für ihn geltend machen kann.
Der Patientenanwalt bewertet den Fall aus rechtlicher Sicht und argumentiert, dass sogar ein grober Behandlungsfehler vorliegt – eine Einschätzung, die der Medizinische Dienst in einem weiteren Gutachten bestätigt. Mit dieser Bewertung verbessert sich die rechtliche Ausgangslage für Fischer. Im August 2024 einigen sich Fischer und das Krankenhaus außergerichtlich auf eine Entschädigung.
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