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Die Nutzungsbedingungen zur elektronischen Patientenakte ePA

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der ePA den folgenden Nutzungsbedingungen unterliegt. Lesen Sie diese bitte vor der ersten Nutzung der ePA aufmerksam durch.
Ein Arzt hält einen Tablet-Computer in der Hand; eine Patientin sieht zu. Mehr zu den Nutzungsbedingungen der elektronischen Patientenakte können Sie hier lesen.© iStock / BongkarnThanyakij

Inhalte im Überblick

    Hinweise zur Nutzung der elektronischen Patientenakte

    Vielen Dank, dass Sie die elektronische Patientenakte (im folgenden „ePA“) nutzen wollen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachform männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Was ist die ePA?

    Die ePA ist gem. § 341 SGB V eine versichertengeführte elektronische Akte, die den Versicherten von den Krankenkassen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird. Mit der ePA können Ihnen gesundheitsbezogene Informationen, wie beispielsweise zu Befunden, Diagnosen oder Therapiemaßnahmen barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden. Diese Daten können einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifend genutzt werden und unterstützen bei der Anamnese und Befunderhebung. Sie können zudem teilnehmenden Leistungserbringern Zugriff auf ihre Daten gewähren und den Datenaustausch ermöglichen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und für Sie unentgeltlich.

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat detaillierte Informationen zur elektronischen Patientenakte zusammengestellt und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. Diese finden Sie unter anderem auf www.aok.de/epa-info.

    Wie kann ich mich für die elektronische Patientenakte registrieren?

    1. Die Nutzung der ePA erfordert die vorherige Registrierung und Authentifizierung durch den Nutzer sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und die Einwilligung in die Datenverarbeitung für die ePA.
    2. Die AOK sendet dem Nutzer sodann eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse, mit welcher der Eingang der Registrierungsanfrage bestätigt wird. Mit der Bestätigungsmail wird der Nutzer aufgefordert, die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu bestätigen (Double-opt-in). Die AOK wird die bestätigte E-Mail-Adresse für Kommunikation im Zusammenhang mit der ePA nutzen, wenn nicht gesetzlich eine andere Form zur Kommunikation mit dem Nutzer vorgeschrieben ist (z.B. Schriftform).
    3. Der Nutzer wird durch ein PostIdent-Verfahren eindeutig identifiziert. Die erfolgreiche Identifizierung wird per E-Mail bestätigt.
    4. Im ersten Schritt der erstmaligen Anmeldung in der AOK Mein Leben App muss der Nutzer, wenn er die ePA nutzen möchte, die vorliegenden Nutzungsbedingungen akzeptieren und seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner relevanten persönlichen Daten im Sinne der Datenschutzerklärung erteilen.
    5. Der Nutzer wählt zwischen zwei Möglichkeiten zur Anmeldung an der ePA. Er trifft die Entscheidung zwischen der Authentisierung mit der eGK oder der alternativen Authentisierung (al.vi) mit Benutzername und Passwort.
    6. Die AOK sendet dem Nutzer eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse für die Geräteregistrierung und für die Anlage des zweiten Authentisierungsfaktors. Mit der Bestätigungsmail wird der Nutzer aufgefordert, die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu bestätigen. Ferner werden unterschiedliche Parameter des Endgerätes, von welchem der Nutzer die Registrierung durchführt, analysiert und verarbeitet (sog. 2-Faktor-Authentifizierung). Die AOK weist darauf hin, dass der spätere Zugriff auf die ePA durch den Nutzer nur über das im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentifizierung verknüpfte Endgerät (z.B. Smartphone) erfolgen kann. Bei Austausch oder Verlust des Endgerätes kann ein neues Endgerät für die Zwei-Faktoren-Authentifizierung verknüpft werden. Dies bedarf eines erneuten Videoident-Verfahrens.
    7. Die AOK schaltet nach der erfolgreichen Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung mit der erstmaligen Anmeldung in der AOK Mein Leben App die ePA für den Nutzer frei.
    8. Hat der Nutzer sein Passwort vergessen, kann er es über den Button „Passwort zurücksetzen“ neu vergeben. Der Nutzer muss zum zurücksetzen seines Passwortes die von ihm bei der Registrierung hinterlegte E-Mail Adresse eingeben und erhält dann eine Mail mit Link, der ihn auf die Registrierungsseite geleitet. Hier kann dann ein neues Passwort vergeben werden.
    9. Jeder Nutzer kann mit seiner Versichertennummer nur für eine ePA registriert und authentifiziert werden.

    Wie erfolgt die Registrierung, wenn ich die mobile App nicht nutze?

    1. Die Nutzung der ePA ist auch möglich, nachdem sich der Nutzer bei der AOK registriert, authentifiziert sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und die Einwilligung in die Datenverarbeitung für die ePA schriftlich erteilt hat.
    2. Zum Zeitpunkt der Registrierung muss der Nutzer bei der AOK krankenversichert und im Besitz einer gültigen eGK sein.
    3. Nach der erfolgreichen Registrierung und Authentifizierung ist die Aktivierung der ePA durch den Nutzer mittels eGK und Eingabe der PIN vor Ort beim Leistungserbringer erforderlich. Alternativ ist eine Aktivierung der ePA über die „AOK Mein Leben App“ möglich.
    4. Die Nutzung der ePA ist neben der mobilen App ebenfalls auf dem Computer möglich, sofern der Nutzer über eine gültige eGK mit PIN verfügt und bereits für die ePA registriert ist. Für die Anmeldung mit eGK und PIN ist ein Kartenlesegerät (mind. Sicherheitsstufe 2) erforderlich. Hierfür wird die AOK Mein Leben App in einer angepassten Version zur Verfügung gestellt. Dabei kann es sein, dass sich der Funktionsumfang zur mobilen App unterscheidet.

    Wie kann ich die elektronische Patientenakte nutzen?

    1. Der Nutzer hat bei der Nutzung der ePA die in den FAQ vorgegebenen Beschränkungen (z.B. zur Größe von Dateien zum Download) zu beachten.
    2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA verfügt, insbesondere über die notwendige Hardware und Betriebssysteme, die eine Nutzung der ePA ermöglichen. Die AOK übernimmt keine Verantwortung für die Kompatibilität der ePA mit der individuellen Hard- und Software-Ausstattung des Nutzers.
    3. Dem Nutzer wird empfohlen die ePA nur mit der durch die gematik zugelassenen Benutzeroberfläche („Frontend des Versicherten“), der „AOK Mein Leben App“ zu nutzen, welche über den Google Play Store, den Apple App Store oder den Microsoft Store heruntergeladen werden kann.
    4. Um eine unberechtigte Nutzung der ePA zu verhindern, ist es wichtig, die Zugangsdaten zu der AOK Mein Leben App geheim zu halten und jeglichen unbefugten Zugang durch Dritte durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehört insbesondere die Verwendung eines sicheren Passwortes, das nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden darf. Entsprechendes gilt bei der Nutzung der ePA mittels eGK und der zugehörigen PIN, insbesondere bei Nutzung der ePA ohne die AOK Mein Leben App.
    5. In der ePA werden keine eigenen medizinischen Leistungen, Diagnosen und/ oder Therapien durch die AOK angeboten; es handelt sich nicht um ein Medizinprodukt i. S. d. Medizin-Produkte-Gesetz (MPG).

    Was muss ich tun, wenn ich die elektronische Patientenakte nicht mehr nutzen möchte?

    1. Eine Beendigung der Nutzung der ePA ist für den Nutzer jederzeit möglich indem er gegenüber der AOK die Kündigung der ePA-Nutzung erklärt, oder die Einwilligung in die Datenverarbeitung widerruft.
    2. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist dem Nutzer eine aktive Nutzung der ePA nicht mehr möglich. Bei der Nutzung der ePA über die „AOK Mein Leben“ App ist die Möglichkeit gegeben, seine in der ePA hinterlegten Daten und Inhalte innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen aus der ePA heraus lokal zu sichern. Danach werden alle mit dem Nutzer verbundenen Daten und Inhalte vollständig gelöscht.
    3. Endet das Versicherungsverhältnis des Nutzers mit seiner AOK (dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer anderen AOK), so kann der Nutzer die ePA für eine Übergangsphase von bis zu 90 (neunzig) Tagen weiter nutzen. Bei der Nutzung der ePA über die „AOK Mein Leben“ App hat der Nutzer anschließend weitere 90 (neunzig) Tage Zeit, um seine in der ePA hinterlegten Daten und Inhalte über die „AOK Mein Leben“ App aus der ePA heraus zu sichern. Der Nutzer kann, sofern er die ePA online nutzt, auf Wunsch die Daten zu einem anderen Anbieter übertragen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden die ePA des Nutzers sowie alle verbundenen Daten und Inhalte vollständig und unwiderruflich gelöscht.
    4. Endet das Versicherungsverhältnis des Nutzers mit der AOK aufgrund seines Todes, so steht das vorstehend geregelte Recht zur Sicherung der in der ePA hinterlegten Daten und Inhalte des Nutzers seinen Erben zu, sofern diese ebenfalls zu Lebzeiten vom Verstorbenen als Vertreter berechtigt wurden. Diese Möglichkeit besteht ab dem 01.01.2022. Es sei denn der Verstorbene hat rechtswirksam Gegenteiliges verfügt.
    5. Eine Möglichkeit zur Datensicherung ohne Nutzung der „AOK Mein Leben“ App besteht derzeit nicht.
    6. Wünscht der Nutzer die sofortige Löschung seiner ePA und der darin gespeicherten Daten und Inhalte, so erfolgt dies abweichend von den vorstehend genannten Fristen unverzüglich nach Widerruf der Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zur Nutzung der ePA durch den Nutzer.
    7. Jede Löschung von Daten und Inhalten durch die AOK steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht oder die AOK die Daten zur Wahrnehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigt.

    Wie kann ich einen Vertreter für die elektronische Patientenakte einrichten?

    Die Einrichtung einer Vertretung für Ihre ePA erfolgt über die AOK Mein Leben App. Für das Hinzufügen einer Vertretung sind Angaben wie der Name der Stellvertretung, die E-Mailadresse, die Versichertennummer der Stellvertretung sowie die Einwilligung in die Datenverarbeitung erforderlich. Nach erfolgreicher Erfassung der neuen Vertretung wird eine E-Mail an den Vertreter mit einem Link versandt, über den dieser die eingerichtete Stellvertretung endgültig bestätigt und Ihrer ePA hinzugefügt wird. Die Stellvertretung hat dann die gleichen Rechte wie der Inhaber der ePA selbst. Die Vertretung kann allerdings keine weiteren Vertretungen hinzufügen und ist auch nicht dazu berechtigt, die ePA des zu Vertretenden zu schließen. Alle eingerichteten Stellvertretungen, die auch bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein können, können jederzeit über die AOK Mein Leben App angezeigt und wieder entfernt werden.

    Wie kann ich die elektronische Patientenakte als Vertreter nutzen?

    Nachdem die Vertretung von dem zu Vertretenden eingerichtet und hinterlegt wurde, nehmen Sie die Vertretung über die App der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, wahr. Sollten Sie noch nicht über ein Benutzerkonto der AOK Mein Leben App verfügen, ist eine Registrierung notwendig. Die elektronische Patientenakte des zu Vertretenden kann nach erfolgreicher Registrierung des Vertreters über die AOK Mein Leben App des Vertreters ausgewählt, eingesehen und verwaltet werden.

    Nutzungsbedingungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte der AOK

    Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der ePA den folgenden Nutzungsbedingungen unterliegt. Lesen Sie diese bitte vor der ersten Nutzung der ePA aufmerksam durch und erklären Sie sich mit ihrer Geltung einverstanden.

    • 1. Gegenstand und Anwendungsbereich

      1. Die Nutzung der ePA durch den Versicherten erfolgt auf Basis der Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und der gesetzlichen Regelungen. Versicherte dürfen die ePA nutzen, solange sie bei Ihrer AOK krankenversichert sind. Die Registrierung und Nutzung der ePA ist nur mit der eigenen Versichertennummer zulässig.
      2. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen kann unter www.aok.de/meinleben abgerufen und ausgedruckt werden. Ferner sind die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen auch in der „AOK Mein Leben“-App selbst hinterlegt.
      3. Anbieter ist die für den Versicherten zuständige AOK, bei dem der Versicherte krankenversichert ist.
      4. Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Vertreter.
      5. Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für den online Zugriff, als auch für den offline Zugriff außerhalb der App.
      6. In der ePA werden keine eigenen medizinischen Leistungen, Diagnosen und / oder Therapien durch die AOK angeboten; es handelt sich nicht um ein Medizinprodukt i.S.d. Medizin-Produkte-Gesetz (MPG).
    • 2. Begriffsbestimmungen

      • AOK: Die Allgemeine Ortskrankenkasse, bei der der Nutzer versichert ist.
      • Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Die elektronische Gesundheitskarte gilt als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Zusammen mit der PIN zur eGK dient die eGK als Authentifizierungsmittel für die ePA.
      • Elektronische Patientenakte (ePA): Die elektronische Patientenakte ist eine Datenbank, in der die Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten des Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend landesweit einheitlich gespeichert werden.
      • Inhalte: Texte, Bilder (inkl. Ultraschall- und Röntgenaufnahmen und Bilder anderer medizinischer Untersuchungen), Fotos, Videos, Audio-Dateien, Daten und sonstige Informationen.
      • Leistungserbringer: Leistungserbringer sind Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie sonstige Dienstleister im Gesundheitswesen.
      • Nutzer: Nutzer ist jeder Versicherte einer AOK, der ein Benutzerkonto für „AOK Mein Leben“ angelegt und den Service ePA ausgewählt hat. Weiterhin ist Nutzer, wer die Einrichtung der ePA auf einer AOK-Geschäftsstelle beantragt hat und diese ohne App mittels eGK und der dazugehörigen PIN beim Leistungserbringer nutzt.
      • Vertreter/Stellvertreter: Ist die Person, die für eine andere Person tätig wird, d.h. in dessen Namen nach außen auftritt und handelt und die den Service ePA-Stellvertretung ausgewählt hat.
    • 3. Funktionalität, allgemeine Voraussetzungen und Gewährleistung

      1. Für die Nutzung der ePA ist eine Registrierung erforderlich.
      2. Unter 16-Jährige können sich bei einer AOK-Geschäftsstelle der jeweils zuständigen AOK, mittels Post-Ident-Verfahren in einer Post-Filiale oder in der „AOK Mein Leben“-App unter Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der zugehörigen PIN ihre Identität für die Registrierung bestätigen lassen. Alle Möglichkeiten der Bestätigung der Identität zur Registrierung setzen die Zustimmung des Erziehungsberechtigten voraus.
      3. Jeder Nutzer kann mit seiner Versichertennummer nur für eine ePA registriert und authentifiziert werden. Die Registrierung und Nutzung der ePA ist nur mit der eigenen Versichertennummer des jeweiligen Nutzers zulässig. Der Nutzer muss zum Zeitpunkt der Registrierung bei der AOK krankenversichert sein und im Besitz einer gültigen eGK sein.
      4. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA verfügt, insbesondere über die notwendige Hardware und Betriebssysteme, die eine Nutzung der ePA ermöglichen. Die AOK übernimmt keine Verantwortung für die Kompatibilität der ePA mit der individuellen Hard- und Softwareausstattung des Nutzers.
      5. Aufgrund technischer Störungen kann es vorkommen, dass die ePA vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die AOK darauf, dass die ePA und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen stets störungsfrei verfügbar sind.
      6. Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten.
      7. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
    • 4. Online-Registrierung, Freischaltung und Zugriff auf die ePA

      Die Nutzung der ePA erfordert die vorherige online Registrierung und Authentifizierung durch den Nutzer sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und die Einwilligung in die Datenverarbeitung für die ePA.

    • 5. Offline-Registrierung, Freischaltung und Zugriff auf die ePA

      Die Nutzung der ePA ist auch möglich, nachdem sich der Nutzer persönlich bei seiner AOK registriert, authentifiziert sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und die Einwilligung in die Datenverarbeitung für die ePA schriftlich erteilt hat.

    • 6. Vertreterregelung

      1. Die Einrichtung einer Vertretung für Ihre ePA kann nur über die „AOK Mein Leben“-App erfolgen.
      2. Die Stellvertretung hat dann die gleichen Rechte wie der Inhaber der ePA selbst. Die Vertretung kann allerdings keine weiteren Vertretungen hinzufügen und ist auch nicht dazu berechtigt, die ePA des zu Vertretenden zu schließen.
    • 7. Nutzung der ePA, Rechte und Pflichten

      1. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig und kostenfrei. 
      2. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. 
      3. Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck für seine eigenen privaten, nicht kommerziellen, von diesen Nutzungsbedingungen umfassten Zwecke und im vereinbarten Umfang nutzen. Eine anderweitige Verwendung ist verboten. 
      4. Um eine unberechtigte Nutzung der ePA zu verhindern, ist es wichtig, die Zugangsdaten geheim zu halten und jeglichen unbefugten Zugang durch Dritte durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dazu gehört insbesondere die Verwendung eines 6-stelligen Zahlencodes als Passwort das nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden darf. Entsprechendes gilt bei der Nutzung der ePA mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und der zugehörigen PIN oder mittels elektronischem Personalausweis (eID) und der zugehörigen PIN, insbesondere bei Nutzung der ePA ohne die „AOK Mein Leben“-App.
      5. Die AOK stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform zur Verfügung; der Nutzer trägt die Verantwortung für den Inhalt der ePA. Die AOK hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. 
      6. Es ist verboten, folgende Inhalte in die ePA hochzuladen, zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu speichern: 
        • verbotene, verunglimpfende, beleidigende, verleumderische, gewaltverherrlichende und / oder pornographische Inhalte; 
        • irreführende, diskriminierende, rassistische und/ oder betrügerische Inhalte; 
        • Inhalte, die gegen das Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Rechte geistigen und gewerblichen Eigentums, verstoßen; 
        • sonstige rechtswidrige oder gar strafbare Inhalte;
        • Spam, Viren, Trojaner oder andere die ePA oder deren Nutzer (Nutzer und Leistungserbringer) schädigende oder sicherheitsgefährdende Inhalte; 
        • Inhalte, die für die medizinische Versorgung oder für die Eigenorganisation medizinischer Belange oder zur Erstattung der Behandlungskosten des Nutzers irrelevant sind.
      7. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der ePA stehen ausschließlich der AOK zu.
      8. Eine Vervielfältigung der der ePA zugrundeliegenden Software ist nur gestattet, soweit diese notwendig ist, um die der ePA zugrundeliegende Software auf dem Endgerät des Nutzers zu installieren. 
      9. Die AOK behält sich das Recht vor, im Falle von tatsächlichen oder aufgrund konkreter Umstände vermuteten Sicherheitslücken, die aufgrund ihrer Art oder Schwere ein potentielles Risiko für die ePA, die AOK oder die Nutzer der ePA darstellen, die ePA des Nutzers vorübergehend einzuschränken, bis die Sicherheitslücke geschlossen und das potentielle Risiko nicht mehr gegeben ist.
      10. Dem Nutzer wird empfohlen die ePA nur mit der durch die gematik zugelassenen     Benutzeroberfläche („Frontend des Versicherten“), der „AOK Mein Leben“-App zu nutzen, welche über den Google Play Store, den Apple App Store oder den Microsoft Store heruntergeladen werden kann.
    • 8. Kündigung, Datentransfer, Datenlöschung

      1. Eine Beendigung der Nutzung der ePA ist für den Nutzer jederzeit möglich indem er gegenüber der AOK die Kündigung der ePA-Nutzung erklärt, oder die Einwilligung in die Datenverarbeitung widerruft.
      2. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist dem Nutzer eine aktive Nutzung der ePA nicht mehr möglich.
      3. Bei einer fehlenden Versicherung (z.B. Arbeitgeberwechsel) kann der Nutzer die ePA für eine Übergangsphase von bis zu 90 (neunzig) Tagen weiter nutzen.
      4. Eine Möglichkeit zur Datensicherung ohne Nutzung der „AOK Mein Leben“-App besteht derzeit nicht.
      5. Wünscht der Nutzer die sofortige Löschung seiner ePA und der darin gespeicherten Daten und Inhalte, so erfolgt dies unverzüglich nach Widerruf der Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zur Nutzung der ePA durch den Nutzer.
      6. Jede Löschung von Daten und Inhalten durch die AOK steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht oder die AOK die Daten zur Wahrnehmung Ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigt.
    • 9. Datenschutz

      1. Die AOK erhebt und nutzt für die Abwicklung des zwischen dem Nutzer und der AOK bestehenden Nutzungsverhältnises persönliche Daten des Nutzers. Die Daten des Nutzers sind umfassend verschlüsselt und nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand der Technik gegen ungeschützten Zugriff gesichert.
      2. Zu den Einzelheiten über den Umfang und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die AOK wird auf die Datenschutzerklärung und die Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten verwiesen. Die jeweils aktuellen Fassungen können unter www.aok.de/meinleben abgerufen und ausgedruckt werden. Ferner sind die Dokumente auch im Rahmen der Anwendung in der „AOK Mein Leben“-App hinterlegt.
    • 10. Haftungsausschluss

      1. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
      2. Der Anbieter haftet nicht für die vom Nutzer, vom Vertreter oder einem unberechtigten Dritten durch missbräuchliche oder den Bedingungen nicht entsprechende Nutzung der ePA entstandenen Schäden.
    • 11. Änderungsvorbehalt

      1. Die AOK ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen, Regelungslücken oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Die AOK informiert den Nutzer über Änderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der App oder schriftlich. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat, werden die Änderungen wirksam.
      2. Sofern der Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang widerspricht, werden diese Vertragsbestandteil.
    • 12. Allgemeine Informationspflichten

      1. Dem Nutzer ist es möglich, die für ihn geltenden Nutzungsbedingungen zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie jeweils akzeptiert, herunterzuladen und zu speichern. Weiterhin sind eine Einsichtnahme und Bereitstellung in der AOK-Geschäftsstelle möglich.
      2. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die AOK ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt auch nicht teil.
    • 13. Schlussbestimmungen

      Die Nutzung der ePA durch den Nutzer unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.

    Weiterführende Informationen zur ePA

    Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat detaillierte Informationen zur elektronischen Patientenakte zusammengestellt und mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

    Hier finden Sie Informationen zur elektronischen Patientenakte vom GKV-Spitzenverband.

    Vor Beantragung einer elektronischen Patientenakte empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung für die elektronische Patientenakte der AOK zu lesen.

    Aktualisiert: 13.12.2023

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