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Fragen und Antworten zur AOK

Bei Fragen zur AOK oder zur Krankenversicherung helfen wir Ihnen weiter. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ihren Krankenversicherungsschutz. Haben Sie ein Anliegen darüber hinaus, sind wir auch persönlich für Sie da – am Telefon oder bei Ihrer AOK vor Ort.

Eine Frau sitzt in der Hocke und hält ihre linke Hand ans Ohr, während ein Junge sie von hinten umarmt.© AOK

Ihre Vorteile bei der AOK

  • Passgenau abgesichert in jedem Alter und in jeder Lebensphase
  • Versicherungsschutz für die ganze Familie
  • Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall
  • Rat und Hilfe zu Ihren Anliegen

Fragen rund um die Krankenversicherung

  • Wann kann man die Krankenkasse wechseln?

    Mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende können Sie jederzeit die Krankenkasse wechseln. Treten Sie einen neuen Job an, geht das sogar noch schneller. Das Beste: Wechseln Sie zur AOK, müssen Sie Ihre alte Krankenkasse nicht selbst kündigen – das übernehmen wir für Sie.

    Zur AOK wechseln
  • Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV?

    Unter bestimmten Voraussetzungen hat man die Möglichkeit, sich zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden. Bei der Versicherung in der GKV hängt die Höhe Ihres Beitrags vom Einkommen ab. In der PKV von Alter und Gesundheit. Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterschiede. Wann die PKV möglich ist und was die bessere Wahl ist, lesen Sie hier.

    Gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Wie bin ich als Student oder Studentin versichert?

    Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind, können Sie beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden. Anschließend müssen Sie sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die günstige studentische Krankenversicherung bei der AOK. Welche Voraussetzungen es für die Familienversicherung und die studentische Krankenversicherung gibt, erfahren Sie hier.

    Studentische Krankenversicherung
  • Was ist eigentlich die Familienversicherung?

    Die Familienversicherung ist der günstige Versicherungsschutz für die ganze Familie. Kinder werden in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Auch die Mitversicherung des Partners oder der Partnerin ist möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Alle Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier.

    Familienversicherung

Fragen rund um Zuzahlungen

Eine Frau zeigt einem älteren Mann die Packungsbeilage eines Arzneimittels. Die AOK informiert über Medikamente und über Zuzahlungen.© AOK

Warum muss ich manche Medikamente selbst zahlen?

In Deutschland gilt: Die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen die Krankenkassen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in der Apotheke. Rezeptfreie Medikamente werden in der Regel nicht von der Krankenkasse erstattet. Das heißt: Arzneimittel, die Sie ohne Rezept in der Apotheke erhalten, müssen Sie selbst zahlen.

Arzneimittelleistungen der AOK

Weitere Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung

  • Wer bekommt eigentlich alles Krankengeld und wie hoch ist es?

    Wer als Beschäftigter gesetzlich krankenversichert und länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält Krankengeld. Aber auch andere Personengruppen wie Selbstständige haben die Möglichkeit, Krankengeld zu erhalten. Die Höhe des Krankengelds ist abhängig vom Einkommen: Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Mit unserem Krankengeldrechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds ermitteln.

    Krankengeld
  • Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

    Wer an einer psychischen Erkrankung leidet, benötigt professionelle Hilfe. Diese erhalten Betroffene zunächst kurzfristig in der psychotherapeutischen Sprechstunde. Gemeinsam mit dem Therapeuten oder der Therapeutin wird dann das weitere Vorgehen und die Behandlungsmöglichkeiten besprochen. Wird eine Psychotherapie empfohlen, muss diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Besteht dringender Behandlungsbedarf, kann sich auch eine Akutbehandlung sofort anschließen. Diese muss nicht zuvor beantragt werden. Der Therapeut oder die Therapeutin informiert dann die AOK über den Behandlungsbeginn.

    Ambulante Psychotherapie
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur?

    Kuren sind therapeutische Maßnahmen, die Krankheiten vorbeugen sollen. Eine Reha wird hingegen nach einer schweren Erkrankung notwendig, um die Gesundheit wiederherzustellen. Welche Angebote die AOK zu Kuren und Reha hat, erfahren Sie hier.

    Kuren und Reha
  • Was sind Hilfsmittel?

    Hilfsmittel sind Produkte, die dabei helfen sollen, eine gesundheitliche Schwäche auszugleichen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Dazu zählen zum Beispiel Gehhilfen, Blutzuckermessgeräte oder Hörgeräte. Welche Hilfsmittel es gibt und unter welchen Voraussetzungen die AOK die Kosten übernimmt, lesen Sie hier.

    Hilfsmittel

Fragen rund um Formulare und Anträge

  • Wo finde ich Formulare und Anträge?

    Jede AOK hat andere Formulare und Anträge. Für gewöhnlich stehen die notwendigen Dokumente auf der thematisch jeweils passenden Artikelseite zum digitalen Ausfüllen oder Herunterladen bereit.

    Um die Formulare und Anträge Ihrer AOK sehen zu können, werden Sie möglicherweise gebeten, die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Anhand Ihrer Eingabe wird die für Sie zuständige AOK ermittelt, dann erscheinen die Formulare und Anträge Ihrer AOK.

    Zur Übersicht über die wichtigsten Formulare und Anträge Ihrer AOK

  • Wie komme ich an Formulare, die nicht online sind?

    Für gewöhnlich stehen alle notwendigen Formulare auf der thematisch jeweils passenden Artikelseite zum digitalen Ausfüllen oder Herunterladen bereit. Eine Übersicht aller wichtigen Dokumente finden Sie zudem unter Formulare und Anträge

    Sollte das von Ihnen gesuchte Formular nicht online zu finden sein, wenden Sie sich telefonisch an Ihre AOK. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.  

  • Wohin kann ich die Anträge schicken?

    Sie möchten der AOK ein Dokument per Post schicken, zum Beispiel einen ausgefüllten Antrag mit den zugehörigen Unterlagen. Bitte schicken Sie Ihren Brief an das Postfach oder die Postadresse der für Sie zuständigen AOK.

    Zur Postanschrift Ihrer AOK

    Bitte beachten Sie: Jede AOK hat eine eigene Postadresse oder ein eigenes Postfach. Die Adressen der Servicecenter, Kundencenter, Geschäftsstellen und Filialen Ihrer AOK entsprechen nicht den Postanschriften. Bitte adressieren Sie Ihre Sendungen ausschließlich an die Postanschrift der für Sie zuständigen AOK.

    Falls Sie die Adresse Ihrer AOK benötigen, um einen Vor-Ort-Termin wahrzunehmen, finden Sie hier die benötigte Adresse. Hinweis: Für Postsendungen bitte ausschließlich die oben verlinkte Postanschrift nutzen!  

  • Wie erhalte ich eine Mitgliedschaftsbescheinigung meiner AOK?

    Durch die Digitalisierung ist eine gedruckte Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung nur noch in wenigen Fällen nötig. Falls Sie dennoch eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer AOK benötigen, zum Beispiel für die Immatrikulation bei einer Hochschule, können Sie diese einfach online bei der für Sie zuständigen AOK beantragen.

    Mitgliedsbescheinigung beantragen

  • Wo schicke ich meine Krankschreibung hin?

    Schreibt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krank, dann übermittelt die ärztliche Praxis die Krankmeldung elektronisch an die AOK. Das heißt, Sie müssen keine Krankschreibung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Auch bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin muss keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Die Arbeitsstelle ruft die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei der AOK ab. Wer aufgrund von Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, muss diese binnen von drei Tagen über die Krankschreibung informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die zuständige Stelle versenden.

    Weiter Informationen dazu, finden Sie unter Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Fragen rund um Services und Erreichbarkeit der AOK

  • Wie melde ich meine neue Adresse nach einem Umzug?

    Wenn sich Ihre Adresse nach einem Umzug geändert hat, können Sie diese einfach und schnell im Onlineportal „Meine AOK“ ändern. Dort haben Sie Zugriff auf alle Ihre persönlichen Daten und können diese jederzeit verwalten.

    Damit Sie sich beim Onlineportal „Meine AOK“ anmelden können, um Ihre Adressdaten zu ändern, benötigen Sie ein entsprechendes Konto. Falls Sie noch kein Konto beim Onlineportal „Meine AOK“ besitzen, können Sie sich einfach registrieren – die Registrierung und Nutzung von „Meine AOK“ ist für Sie kostenfrei.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

    Falls Sie Hilfe bei der Registrierung für das Onlineportal „Meine AOK“ benötigen, wenden Sie sich gerne telefonisch an die für Sie zuständige AOK in der Nähe.

    Zu den Servicenummern Ihrer AOK

  • Wie teile ich eine Namensänderung mit?

    Hat sich Ihr Name oder der Name Ihres mitversicherten Kindes geändert, können Sie diesen einfach und schnell im Onlineportal „Meine AOK“ ändern. Dort haben Sie Zugriff auf alle Ihre persönlichen Daten und können diese jederzeit verwalten.

    Um das Onlineportal „Meine AOK“ zu nutzen, benötigen Sie ein entsprechendes Konto. Falls Sie noch kein Konto beim Onlineportal „Meine AOK“ besitzen, können Sie sich einfach registrieren – „Meine AOK“ ist für Sie kostenfrei.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

    Möchten Sie Ihre persönlichen Daten nicht über „Meine AOK“ ändern, dann wenden Sie sich telefonisch an Ihre AOK. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.   

  • Was kann ich tun, wenn ich telefonisch nicht durchkomme?

    Sollten Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Geben Sie dafür einfach Ihren Namen und die Rückrufnummer an – ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer AOK wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben und um Rückruf bitten. In diesem Fall geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.  

  • Warum finde ich keine E-Mail-Adresse, an die ich mich wenden kann?

    Mitgliedsbescheinigung, Krankengeld oder Pflege: Rund um Ihre Krankenversicherung können sich viele verschiedene Fragen ergeben. Damit jede Frage auch die richtige Ansprechstelle erreicht, haben wir für E-Mail-Anfragen ein Kontaktformular eingerichtet. Darüber schreiben Sie uns eine Nachricht und können sogar Dateien hochladen. Ihre Nachricht wird dann sofort an die jeweils zuständige Abteilung bei der AOK weitergeleitet und bearbeitet. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich beantwortet wird.

    Hinweis: Bevor Ihnen das Kontaktformular angezeigt wird, werden Sie möglicherweise gebeten, die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Anhand Ihrer Eingabe wird die für Sie zuständige AOK ermittelt und das entsprechende Formular angezeigt.  

  • Wie kann ich ein SEPA-Mandat einrichten?

    Wie Sie ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer AOK einrichten können, hängt davon ab, bei welcher AOK Sie versichert sind. In einigen Regionen stellt Ihnen die AOK ein Formular dafür bereit, das Sie einfach und schnell von der Seite Formulare und Anträge herunterladen, ausfüllen und anschließend einsenden können.

    Bevor Ihnen das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ausgegeben wird, werden Sie möglicherweise gebeten, die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Anhand Ihrer Eingabe wird die für Sie zuständige AOK ermittelt und der entsprechende Datensatz angezeigt.

    Sollte dort kein passendes Formular für das SEPA-Lastschriftmandat vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK in der Nähe. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

    Weitere Informationen zu Bankverbindungen, SEPA und IBAN Ihrer AOK

  • Wie reiche ich eine Rechnung ein?

    Reichen Sie Rechnungen komfortabel und einfach über das Onlineportal „Meine AOK“ ein. Dort können Sie jederzeit Nachweise und Rechnungen, zum Beispiel für Kostenerstattungen hochladen.

    Um das Onlineportal „Meine AOK“ zu nutzen, benötigen Sie ein entsprechendes Konto. Falls Sie noch kein Konto beim Onlineportal „Meine AOK“ besitzen, können Sie sich einfach registrieren – „Meine AOK“ ist für Sie kostenfrei.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

    Möchten Sie „Meine AOK“ nicht dafür nutzen, dann wenden Sie sich telefonisch an Ihre AOK. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.   

  • Ich habe mein Passwort vergessen. An wen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie Ihr Passwort zum Onlineportal „Meine AOK“ vergessen haben, dann können Sie dies selbst zurücksetzen. Sie benötigen dafür Ihre Gesundheitskarte sowie weitere persönliche Daten. Nähere Informationen dazu, erhalten Sie unter Onlineportal und App „Meine AOK“.

Häufige Fragen zur AOK

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und sieht eine Frau freundlich an, die links neben ihm sitzt.© AOK
  • Die AOK

    Warum gibt es so viele AOKs in Deutschland? Wie viele Leistungen wurden bewilligt oder abgelehnt? Finanziert sich die AOK nur aus Versichertenbeiträgen? Was für Leistungsausgaben hat die AOK? Antworten dazu finden Sie auf der Seite des AOK-Bundesverbands.

    AOK-Bundesverband
    Medien der AOK

    AOK-Gesundheitsmagazin, Social Media und vieles mehr. Bei der AOK sind Sie in Sachen Gesundheit immer bestens informiert. Welche Medienkanäle wir bieten, erfahren Sie hier.

    Medien der AOK
  • Ausbildung & Karriere

    Was lernt man als Sozialversicherungsfachangestellter oder Sozialversicherungsfachangestellte (Sofa)? Informationen dazu sowie zu weiteren Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten bei der AOK finden Sie hier.

    AOK-Portal Ausbildung und Karriere

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Von allgemeinen Fragen zur Benutzung der AOK-Website über technische Voraussetzungen und Nutzungsbedinungen bis hin zu einfachen Erklärungen einzelner Funktionen, wie zum Beispiel die Suchfunktion: Hier erfahren Sie alles Wichtige, was Sie für den Umgang mit der aok.de wissen müssen.

Aktualisiert: 19.04.2023

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