Coronavirus: Diese Regelungen gibt es für die Quarantäne
Das Coronavirus ist leicht übertragbar. Wer sich mit dem Erreger infiziert hat oder ein Verdacht besteht, muss sich deshalb nach dem Infektionsschutzgesetz in Quarantäne begeben. Doch was bedeutet das?

Wann muss ich in Quarantäne?
Derzeit wird eine Quarantäne für jeden angeordnet, der akut gefährdet ist, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben oder tatsächlich infiziert ist. Als gefährdet gilt beispielsweise, wer sich mindestens 15 Minuten lang von Angesicht zu Angesicht mit einem Infizierten unterhalten hat.
Auch wer im Kino oder Flugzeug in der Nähe eines Covid-19-Patienten saß, oder gar von einem Infizierten angehustet oder angeniest wurde, wird von den Behörden als gefährdet eingestuft.
Was beinhaltet eine Quarantäne?
Aktuell wird diese Isolation in den meisten Fällen als sogenannte häusliche Quarantäne durchgesetzt. Das bedeutet, dass der Patient die eigenen vier Wände nicht verlassen darf, und den Kontakt mit etwaigen Mitbewohnern vermeiden soll, bis die Ansteckungsgefahr vorüber ist. Da die Inkubationszeit des neuartigen Coronavirus (Erreger: SARS-CoV-2) laut Robert Koch-Institut bis zu 14 Tage beträgt, ist auch die häusliche Quarantäne auf diesen Zeitraum angesetzt.
Während der Quarantäne müssen die Betroffenen zweimal täglich Fieber messen, sowie ein Tagebuch über mögliche Symptome, die Körpertemperatur und jegliche Kontakte mit anderen Menschen führen.
Notwendige Erledigungen außerhalb der eigenen Unterkunft (Einkäufe, Behördengänge, etc.) müssen je nach Dringlichkeit verschoben oder von Freunden, Familie oder anderen Personen übernommen werden. Dabei darf jedoch kein direkter Kontakt mit der sich in Quarantäne befindlichen Person stattfinden. Einkäufe müssten also zum Beispiel vor der Tür abgestellt werden.
Kann ich zur Quarantäne gezwungen werden? Welche Behörde ist dafür zuständig?
Ja, eine Quarantäne kann auch gegen den eigenen Willen angeordnet werden. Dies ist durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Demnach können zur Abwendung der Ausbreitung bestimmter Infektionskrankheiten Grundrechte und damit auch das Recht der Freiheit der Person eingeschränkt werden. Zuständig sind in den meisten Fällen die Gesundheitsämter der Länder.
Ein Verstoß gegen die angeordnete Quarantäne kann streng bestraft werden: Eine hohe Geldbuße oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe sind möglich. Das Gesundheitsamt ist für die Durchsetzung der Quarantäne verantwortlich und führt gemeinsam mit der Polizei entsprechende Kontrollen durch.
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