Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
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Inhalte im Überblick
Die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
Ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) steht die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft an. Der Arzt oder die Hebamme stellen die Schwangerschaft medizinisch fest, falls das noch nicht geschehen ist, und führen mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Sie erhalten Tipps zum richtigen Verhalten in der Schwangerschaft, unter anderem zur Ernährung und zur Zahnpflege. Wichtige Themen sind zudem Ihre Krankengeschichte, der Verlauf früherer Schwangerschaften, Ihr Impfstatus und andere Faktoren, die zu Komplikationen führen können. Daneben steht eine Reihe medizinischer Untersuchungen auf dem Plan. Der Arzt oder die Hebamme messen Gewicht und Blutdruck und nehmen eine Blut- sowie eine Urinprobe.
Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung
Hämoglobingehalt (Hb-Wert)
Test auf Rötelnantikörper
Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion)
Test auf Chlamydien
Test auf Toxoplasmose (bei Infektionsverdacht)
HIV-Test
Regelmäßige Kontrollen
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihre Hebamme kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt der Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und im weiteren Schwangerschaftsverlauf das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).
Ultraschalluntersuchungen
Die Ultraschalluntersuchung hilft dem Arzt, rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Über einen Schallkopf aus werden für den Menschen unhörbare Schallwellen in den Körper gesendet. Aus dem „Echo“ errechnet der Computer ein Bild. Die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen eingesetzten Schallwellen sind nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand für Mutter und Kind unschädlich. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung beim Arzt vorgesehen. Falls der Arzt bestimmte Probleme, etwa eine Risikoschwangerschaft, feststellt, übernimmt die AOK auch weitere Ultraschalluntersuchungen.
Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)
Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) gehört nicht zu den Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft. Die AOK übernimmt jedoch die Kosten, wenn medizinische Hinweise auf beispielsweise eine Trisomie vorliegen oder wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt entscheidet, dass der Test in ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.
Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Hebamme oder Frauenarzt?
Sie haben die Wahl, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei einem Frauenarzt oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich. Hebammen können fast jede vorgesehene Untersuchung durchführen. Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen darf nur ein Arzt vornehmen.
Der Mutterpass
Sobald der Frauenarzt Ihre Schwangerschaft festgestellt hat, händigt er Ihnen den Mutterpass aus. Darin finden sich alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft, die ein Arzt im Notfall für die Behandlung der Schwangeren benötigt. Während der Schwangerschaft sollten Sie den Mutterpass stets bei sich tragen. Später empfiehlt es sich, das Dokument aufzubewahren. Es kann bei zukünftigen Schwangerschaften hilfreich sein.
Das steht im Mutterpass
Der Mutterpass enthält alle Daten zu Ihrer Gesundheit und der des Kindes, zum Beispiel auch Hinweise zu einer Risikoschwangerschaft. Die Werte werden beim Eingangs-Check zu Beginn der Schwangerschaft und während der Vorsorgeuntersuchungen ermittelt.
Laboruntersuchungen und Rötelnschutz
Angaben zu bisherigen Schwangerschaften
Erstuntersuchung, allgemeine Befunde und besondere Befunde
Gravidogramm
Kardiotokografische Befunde
Ultraschalluntersuchungen
Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf
Abschluss-Untersuchung/Epikrise
Diese Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft zahlt die AOK
Das Programm zur Schwangerschaftsvorsorge ist in den Mutterschaftslinien des Gemeinsamen Bundesauschusses geregelt. Die AOK übernimmt die Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die in den Richtlinien vorgesehen sind. Auch die zahnmedizinische Beratung und die Behandlung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen gehören als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zum Leistungsangebot der AOK.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt bis zu 400 Euro für weitere Vorsorgeuntersuchungen
Die Gesundheitsvorsorge für werdende Mütter und Familien liegt uns besonders am Herzen. Deshalb können Versicherte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland weitere Leistungen erhalten:
Je Schwangerschaft können insgesamt einmal 400 Euro für folgende Angebote erstattet werden:
- zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (auch 3-D-Ultraschalluntersuchungen)
- Toxoplasmose Test
- Triple-Test
- Ersttrimester-Screening
- Nackenfaltenmessung
- Antikörperbestimmung bei Ringelröteln und Windpocken
- B-Streptokokken-Test
- Zytomegalie-Test
- pH-Selbsttest
- Arzneimittel mit Wirkstoff Eisen, Magnesium und/oder Folsäure
- Unterbringung einer Begleitperson im Elternzimmer bei der Entbindung
- Professionelle Zahnreinigung für Schwangere
Erstattet werden jeweils 100 Prozent des Rechnungsbetrags.
Voraussetzungen bei Untersuchungen auf bestimmte Erkrankungen des Kindes:
- Die Behandlungen werden durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen – gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
Voraussetzungen bei Arzneimitteln mit Wirkstoffen Eisen, Magnesium und/oder Folsäure:
- Es handelt sich um nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel.
- Die Arzneimittel werden als Einzel- oder Kombipräparat von einem Vertragsarzt auf Privatrezept verordnet.
- Die Arzneimittel werden in einer Apotheke beziehungsweise über einen zulässigen Versandhandel bezogen.
- Es handelt sich nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel mit den genannten Wirkstoffen.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte einzureichen – gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
Voraussetzung bei der Unterbringung einer Begleitperson:
- Die Begleitperson ist bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse versichert.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen – gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
Voraussetzungen bei der Professionellen Zahnreinigung für Schwangere
- Die Behandlung der professionellen Zahnreinigung wird durch einen an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnarzt/Zahnärztin durchgeführt.
- Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen – gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
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