Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) kann den Zahnfleischschwund bei Parodontitis aufhalten oder verlangsamen. Zusätzlich lassen sich Verfärbungen auf den Zähnen entfernen, die zum Beispiel durch Tee, Kaffee oder durchs Rauchen entstehen. Die PZR unterstützt die Zahnpflege, ersetzt sie aber nicht.

Zahnsteinentfernung schützt vor Parodontitis
Zahnstein gilt als wesentliche Ursache für die chronische Zahnfleischentzündung, auch als Parodontitis oder Parodontose bekannt. Mit Zahnstein bezeichnet man verhärtete Zahnbeläge. Diese harten Beläge lassen sich auch durch regelmäßiges Zähneputzen kaum völlig vermeiden. Die AOK übernimmt daher im Rahmen der zahnärztlichen Vorsorgeleistungen einmal im Jahr die Zahnsteinentfernung.
Ablauf einer professionellen Zahnreinigung
Die meisten Zahnarztpraxen bieten darüber hinaus eine professionelle Zahnreinigung (PZR) an, die Sie als Eigenvorsorge wahrnehmen können. Neben dem Zahnstein werden bei der PZR auch weiche Beläge entfernt und die Zähne poliert. Dazu kommen spezielle Handgeräte und Instrumente zum Einsatz, die zum Beispiel mit Ultraschall oder Pulverstrahl arbeiten.
Die professionelle Zahnreinigung wird vom Zahnarzt oder entsprechend ausgebildetem Praxispersonal durchgeführt. Die Behandlung besteht in der Regel aus:
- Untersuchung der Mundhygienesituation und Feststellung des Bedarfs
- Entfernung der weichen und harten Zahnbeläge auf Zahn- und erreichbaren Zahnwurzeloberflächen
- Reinigung der erreichbaren Zahnwurzeloberflächen und der Zahnzwischenräume
- Politur der gereinigten Flächen mit einer fluoridhaltigen Paste
- Auftragen eines fluoridhaltigen Gels oder Lackes
- Beratung zur individuellen Mundhygiene
Nutzen einer professionellen Zahnreinigung
Die PZR hilft, Parodontitis effektiv vorzubeugen. Sie kann zudem das Aussehen der Zähne verbessern, indem Verfärbungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin entfernt werden.
Kosten einer professionellen Zahnreinigung
Die Kosten für die professionelle Zahnreinigung richten sich nach dem Zustand des Gebisses und werden vom Zahnarzt individuell nach Aufwand, der Dauer der Behandlung, berechnet.
Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg
Junge Versicherte im Alter von 16 bis 25 Jahren haben die Möglichkeit, sich über die erweiterte Satzungsleistung nach §12f die Kosten der professionellen Zahnreinigung einmal jährlich in voller Höhe erstatten zu lassen, wenn die Leistung von der Zahnklinik Düsseldorf der AOK Rheinland/Hamburg erbracht wird.
Führt ein anderer Zahnarzt die Behandlung durch, erstattet die AOK Rheinland/Hamburg bis zu 35 Euro pro Kalenderjahr für Vorsorgeleistungen, wie die professionelle Zahnreinigung und intensive Beratung.
Übrigens: Wer innerhalb der genannten Altersspanne mindestens einmal die Leistung in Anspruch genommen hat, behält den Leistungsanspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Außerdem leisten wir einen Zuschuss für die professionellen Zahnreinigung im Rahmen des Gesundheitskontos der AOK Rheinland/Hamburg, wenn Sie nachweislich an Gesundheits- oder Vorsorgemaßnahmen teilgenommen und den Antrag zur Teilnahme abgeschlossen haben.
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