Entbindungsort
Ob im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause: Bringen Sie Ihr Baby dort zur Welt, wo Sie sich wohl und sicher fühlen. Die AOK unterstützt Ihre Entscheidung und trägt die Kosten.

Ihre Vorteile im Überblick
- Die AOK übernimmt die vereinbarten Kosten für die Entbindung im Krankenhaus, im Geburtshaus oder die Hausgeburt. Dazu zählen die ärztliche Behandlung, die Hebammenhilfe sowie der Aufenthalt in der Klinik oder im Geburtshaus für die Mutter und ihr neugeborenes Kind.
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Haushaltshilfe und häusliche Pflege, die der Arzt im Rahmen der Entbindung verordnet, erhalten Sie ohne Zuzahlung.
Geburt im Krankenhaus
- Im Krankenhaus werden Sie von einem Arzt und einer Hebamme betreut.
- Sollten Komplikationen während der Geburt auftreten, erhalten Sie und Ihr Neugeborenes unmittelbar medizinische Hilfe.
Entbindung im Geburtshaus
- Sie werden dort von einer freiberuflichen Hebamme betreut. Ein Arzt ist nicht bei der Geburt dabei.
- Sollten bei der Geburt Probleme auftreten, werden Sie zeitnah in ein Krankenhaus gebracht.
Hebammenrufbereitschaft
Für die werdende Mutter ist es beruhigend, wenn die Hebamme jederzeit einsatzbereit ist. Deshalb beteiligt sich die AOK Rheinland/Hamburg auch an den Kosten für eine Hebammenrufbereitschaft bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro je Schwangerschaft.
Hausgeburt
Krankheiten, die einer Hausgeburt entgegenstehen
Um Ihnen die Entscheidung für einen geeigneten Entbindungsort zu erleichtern, haben die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband einen gemeinsamen Katalog mit absoluten und relativen Kriterien für Hausgeburten nach internationalem Standard veröffentlicht. Treffen sie zu, darf Ihre Hebamme die Hausgeburt nicht durchführen.
Eine Hausgeburt ist absolut ausgeschlossen, wenn die Schwangere:
- Alkohol- oder drogenabhängig ist
- An Adipositas (Fettleibigkeit) leidet und vor der Schwangerschaft einen Body-Mass-Index von mehr als 35 hatte
- Eine Genitalbeschneidung (nach WHO-Klassifikation, Typ III) aufweist
- Operationen an der Gebärmutter hatte (insbesondere Rekonstruktion des Uterus, Myomenentfernung mit ausgedehnter Naht oder Transplantationen)
- An Diabetes leidet und sich Insulin spritzt
- Oder bereits einen Kaiserschnitt (Re-Sectio) ohne nachfolgende vaginale Geburt hinter sich hat.
Treten bei Geburtsbeginn oder während der Geburt im häuslichen Umfeld die nachfolgenden bislang unbekannten Befunde auf, ist die Schwangere sofort zur stationären Entbindung in eine Klinik einzuliefern:
- Grünes Fruchtwasser
- Fieber mit mehr als 38 Grad Celsius
- Schräg- oder Querlage des Fötus
- Pathologische fetale Herztöne
- Pathologische Blutungen bei Geburtsbeginn
- Eine verlängerte Austreibungsphase (protrahierte Geburt)
- Oder der Verdacht auf das Amnioninfektionssyndrom.
Darüber hinaus ist absolut keine Hausgeburt möglich, wenn die werdende Mutter einen oder mehrere dieser Befunde aufweist:
- Schwere Infektionskrankheiten (insbesondere offene Tuberkulose, HIV, Hepatitis) oder eine Erstinfektion mit Herpes genitalis
- Nachgewiesene Inkompatibilität der Blutgruppen von Mutter und Kind
- Thrombose während der Schwangerschaft
- Fortsetzen der Schwangerschaft über die 42. Woche hinaus (Übertragung)
- Schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck (SIH)
- Schwangerschaftsbedingte Erkrankung (HELLP-Syndrom)
- Fehllage des sogenannten Mutterkuchens (Plazenta praevia)
- Fachärztlich gesicherter Plazentainsuffizienz
- Geburt oder Blasensprung vor der 37. Schwangerschaftswoche
Nach den relativen Kriterien ist eine Hausgeburt möglich, wenn die Risiken durch eine fachärztliche Beratung und eine entsprechende Diagnostik abgeklärt wurden. Für eine eindeutige Entscheidung für oder gegen eine Hausgeburt kann ein zusätzliches Ärzteteam einbezogen werden.
Die Hausgeburt ist demnach zum Beispiel bei einer Beckenbodenanomalie, bei Blutungen im letzten Drittel der Schwangerschaft oder einem im anatomischen Verhältnis zum Geburtskanal relativ großem Säugling nicht grundsätzlich auszuschließen.
Soll die Hausgeburt trotz bestehender Risiken stattfinden, ist die werdende Mutter auf jeden Fall über die möglichen gesundheitsgefährdenden Folgen aufzuklären.
Entbindungsort während der Schwangerschaft neu bestimmen
Die individuelle Risikoeinschätzung von Mutter und Kind ist ein laufender Prozess. Haben Sie sich mit Ihrer Hebamme und Ihrem Gynäkologen frühzeitig auf einen Geburtsort geeinigt, kann sich Ihre Wahl während der Schwangerschaft auch noch ändern. Das ist vor allem vom Verlauf Ihres Gesundheitszustands abhängig.
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