Versorgung mit FFP2-Masken für AOK PLUS-Versicherte in Sachsen und Thüringen
Besonders gefährdete Menschen sollen mit FFP2-Masken vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden. Erfahren Sie hier, wer Anspruch hat und wie Sie die Masken in Sachsen und Thüringen erhalten.

Versorgung mit FFP2-Masken durch die Bundesregierung
Zum besseren Schutz der Risikogruppen hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang Dezember 2020 beschlossen, Masken mit FFP2-Standard (oder vergleichbar) für Menschen ab 60 Jahren oder definierte Risikopatienten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das betrifft insgesamt rund 1,3 Millionen Versicherte der AOK PLUS in Sachsen und Thüringen.
Welche Risikogruppen erhalten FFP2-Masken?
Menschen ab 60 Jahren und jüngere Menschen mit Vorerkrankungen haben einen Anspruch auf Schutzmasken. Folgende Risikogruppen hat die Bundesregierung festgelegt, basierend auf einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
- Demenz oder Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Trisomie 21,
- Risikoschwangerschaft.
Der Stichtag zur Ermittlung der Bezugsgruppen war der 15. Dezember 2020. Wer bis zu diesem Tag eines der genannten Kriterien erfüllte, erhält Gutscheine für Schutzmasken. Die AOK ist an diese Vorgaben gebunden und darf keine Gutscheine an andere Personengruppen oder an Personen mit anderen Erkrankungen versenden.
Ich gehöre zu einer Risikogruppe. Wie erhalte ich die FFP2-Masken?
Zählen Sie zu den Risikopatienten müssen Sie selbst nichts unternehmen, sie werden automatisch angeschrieben.
Die Krankenkassen unterstützen bei der Verteilung, indem sie an die anspruchsberechtigten Personen (Risikogruppen + ab 60. Lebensjahr) einen Informationsbrief der Bundesregierung mit zwei fälschungssicheren Coupons (Berechtigungsscheine) verschicken. Die Gutscheine bekommen Sie mit der Post, in einem neutralen weißen Briefumschlag ohne Angaben oder Logo der AOK.
Wann erhalte ich meine Berechtigungsscheine?
In welcher Reihenfolge die Berechtigungsscheine verschickt werden sollen, wurde vorher genau festgelegt. Je älter man ist, desto früher wird man diese Coupons erhalten.
- in der ersten Welle wurden Personen ab 75 Jahren versorgt.
- in der zweiten Welle alle Risikogruppen und teils über 70-jährige.
- in der dritten Welle wurden die restlichen über 70-jährigen und über 60-jährige versorgt.
Die Anschreiben inklusive der Berechtigungsscheine wurden durch die Bundesdruckerei in Teillieferungen zur Verfügung gestellt.
- Im Auftrag der AOK PLUS verteilen Briefzusteller die Anschreiben an die Versicherten.
- Alle Briefe wurden rechtzeitig durch die AOK versandt. Auf die Zustelldauer haben wir leider keinen Einfluss.
Wie viele FFP2-Masken kann ich bekommen?
Insgesamt werden 12 Schutzmasken jeder anspruchsberechtigten Person zur Verfügung gestellt.
Wo und wann kann ich die Masken abholen?
Je zweimal sechs Schutzmasken können gegen Vorlage des Anschreibens und der fälschungssicheren Coupons von jeder anspruchsberechtigten Person in der Apotheke abgeholt werden. Pro eingelöstem Berechtigungsschein sind jedoch je zwei Euro Eigenanteil durch die Versicherten zu leisten.
Die Coupons können jeweils in zwei von der Bundesregierung festgelegten Zeiträumen in der Apotheke eingelöst werden:
- im Januar bis 28. Februar 2021
- vom 16. Februar bis 15. April 2021
Hinweis: Die Gutscheine verfallen, wenn sie nicht in dem jeweiligen Zeitfenstern eingelöst werden.
Erhalte ich als Empfänger von Arbeitslosengeld II auch Gutscheine für Schutzmasken?
Ja. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 28.01.2021 kurzfristig darüber informiert, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) unter 60 Jahre zehn FFP2-Masken kostenfrei erhalten. Hierzu zählen auch mitversicherte Kinder, unabhängig von ihrem Alter.
Im Auftrag der Bundesregierung hat die AOK PLUS die notwendigen Informationsscheiben produziert und am 15.02.2021 versendet. Unter Vorlage des Personalausweises und des Informationsschreibens können die zehn Schutzmasken bis 6. März 2021 in den Apotheken abgeholt werden. Eine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Das Informationsschreiben erhalten nur Arbeitslosengeld II-Empfänger, die bisher keinen Anspruch aus der ersten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung hatten.
FFP2 - Die häufigsten Fragen und Antworten
In den Medien ist viel darüber zu lesen, dass der Versand durch die Krankenkassen nur schleppend verläuft?
Voraussetzung für den Versand sind die Berechtigungsscheine. Diese werden durch die Bundesdruckerei gedruckt und an die Krankenkassen weitergegeben. Bis zum Jahresende musste die Bundesdruckerei insgesamt 27 Millionen Gutscheine für die Versicherten des GKV-Systems bereitstellen, auch über die Feiertage wurde gedruckt. In Sachsen und Thüringen sind rund 1,3 Millionen AOK PLUS-Versicherte bezugsberechtigt.
Das Problem bestand dann darin, dass nicht sofort alle Gutscheine an uns ausgeliefert werden konnten. Am Freitag der ersten Januarwoche sind 500.000 Exemplare bei uns eingegangen, in einer zweiten Welle 325.000 und Anfang Februar die restlichen 500.000. Sobald die Gutscheine bei uns eingetroffen sind, wurden diese mit einem Anschreiben versehen, kuvertiert und den Postdienstleistern in die Zustellung übergeben.
Hinweis: Leider haben wohl dennoch nicht alle berechtigten Personen die Gutscheine erhalten. Das ist auch für uns sehr unbefriedigend. Wir wollen, dass alle unsere anspruchsberechtigten Versicherten mit den Gutscheinen für FFP2-Masken versorgt werden. Wir versenden deshalb die Gutscheine noch einmal schnell und unbürokratisch an die Kunden, die sich bei uns melden, weil sie die Coupons nicht erhalten haben.
Ich gehöre zur Risikogruppe und habe keine Gutscheine erhalten?
Fall Sie keine Gutscheine erhalten haben, kann dies verschiedene Gründe haben:
- Sie gehören nicht zu einer der genannten Risikogruppen.
- Der Stichtag für die Ermittlung der Bezugsgruppen war der 15. Dezember 2020. Haben Sie erst nach diesem Stichtag das 60. Lebensjahr vollendet, dann werden keine Gutscheine versendet.
- Hat Ihr behandelnder Arzt eine möglicherweise bestehende Risikoerkrankung (noch) nicht an uns übermittelt, ist ein Versand von Gutscheinen ausgeschlossen.
- Versand hat sich verzögert
Leider übersieht das Gesetz einen Prozess, auf den die Krankenkassen keinen Einfluss haben: Die Behandlungsdaten der Ärzte werden den Kassen mit einer Zeitverzögerung von in der Regel sechs bis neun Monaten zur Verfügung gestellt. Praktisch heißt dies, dass zum Beispiel die AOK PLUS stand heute erst über die vollständigen Daten des ersten Quartals 2020 verfügt. Ist in den anderen Quartalen des Jahres eine Behandlung erfolgt und eine Diagnose erfasst worden, besteht die Möglichkeit, dass sie nicht in unseren Daten auftaucht.
Hinweis: Falls Sie als anspruchsberechtigte Person bisher keine Gutscheine erhalten haben, ist das auch für uns sehr unbefriedigend. Wir wollen, dass alle unsere anspruchsberechtigten Versicherten mit den Gutscheinen für FFP2-Masken versorgt werden. Wir versenden deshalb die Gutscheine noch einmal schnell und unbürokratisch an die Kunden, die sich bei uns melden, weil sie die Coupons nicht erhalten haben.
Wieso erhalten Personen Gutscheine, die keiner Risikogruppe angehören?
Die Krankenkassen selbst haben und hatten keinen Einfluss auf die Auswahl der Empfänger. Zum einen gibt das Bundesgesundheitsministerium vor, welche Erkrankungen zum Erhalt einer Maske berechtigen. Zum anderen gleichen die Krankenkassen diese Kriterien lediglich mit den Daten ab, die ihnen vorliegen. Diese Daten erheben sie aber nicht selbst, sondern sie werden von Ärzten nach erfolgten Behandlungen übermittelt. Es kann also sein, dass eine Diagnose oder eine Codierung vorliegt, von der der Patient nichts weiß bzw. die Behandlung schon so lange zurückliegt, dass es vergessen wurde.
Erhalte ich als Diabetiker Typ1 auch FFP2-Masken?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für den berechtigten Personenkreis eine Risikobewertung vorgenommen. Menschen mit der Vorerkrankung Diabetes Mellitus Typ 1 gehören leider nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Die AOK PLUS hat keinen Einfluss auf die Definition der Risikogruppen. Die Krankenkassen handeln im Auftrag und werden verpflichtet, den anspruchsberechtigten Personenkreis zu identifizieren und anzuschreiben.
Muss man alle Masken in der selben Apotheke holen?
Die Apotheke können Sie frei wählen. Wir empfehlen natürlich Ihre Stammapotheke aufzusuchen.
Ich bin mobil eingeschränkt und kann die Masken nicht selber abholen?
Es besteht auch die Möglichkeit einen Bevollmächtigten in die Apotheke zu schicken. Sie müssen dieser Person vorab eine Vollmacht schreiben bzw. erteilen.
Mit Anschreiben, Berechtigungsschein und Vollmacht kann dieser dann die Masken in der Apotheke für Sie abholen.
Ich habe mir die Masken bereits selbst gekauft. Bekomme ich die Kosten erstattet?
Das ist in diesem Fall leider nicht möglich. Die Verteilung der Schutzmasken ist eine Initiative der Bundesregierung, somit sind die ausgegebenen FFP2-Masken keine Leistung der Krankenkassen.
Wie trage und verwende ich eine FFP2-Maske richtig?
Derzeit sind FFP2-Masken überall im Gespräch. Erfahren Sie in unserem Gesundheitsmagazin, was FFP2-Masken eigentlich sind, wie sie schützen können und richtig getragen werden.
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