AOK Mein Leben – die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer AOK

Seit 2025 steht allen AOK-Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung – sofern sie nicht widersprochen haben. Welchen Service die ePA bietet, wie sicher die Daten darin gespeichert sind und was Nutzer bei der Anwendung beachten sollten.
Eine junge Frau betrachtet ihr Smartphone. Die AOK bietet ihr die Möglichkeit einer elektronischen Patientenakte.© iStock / Inside Creative House

Inhalte im Überblick

    Das kann die elektronische Patientenakte

    Die elektronische Patientenakte stellt in Ihrer Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen Ihnen und den Akteuren im Gesundheitswesen dar. Zu diesen Akteuren gehören zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Über Ihre „AOK Mein Leben"-App haben Sie zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten. So ist es möglich, dass Sie Ihre gesamten medizinischen Dokumente, wie zum Beispiel Arzt- und Krankenhausberichte oder Ihren Medikationsplan zentral an einem Ort speichern.

    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Dokumente, die Sie in der Vergangenheit in Papierform erhalten haben, digital in die elektronische Patientenakte einzupflegen. Sie können verschiedenen medizinischen Einrichtungen eine Freigabe für Ihre gespeicherten Daten erteilen, sodass die Daten eingesehen, eingespielt oder entfernt werden können.

    • Ihre Vorteile mit der elektronischen Patientenakte

      • Sie haben zu jeder Zeit und an jedem Ort über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihre medizinischen Daten
      • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über Ihren PC oder Laptop auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen
      • Sie können von Ihnen ausgewählte medizinische Einrichtungen (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) Ihre Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen
      • Sie entscheiden, wer Zugriff auf Ihre Daten hat
      • Sie vermeiden überflüssige Doppeluntersuchungen durch eine höhere Datentransparenz
      • Sie stärken damit Ihr Arzt-Patientenverhältnis, da Ihr Arzt die benötigten Informationen schnell zur Hand hat
      • Sie fördern Ihre eigene Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz
    • Funktionen der elektronischen Patientenakte

      Ärztinnen und Ärzte, die eine entsprechende Berechtigung von Ihnen erhalten haben, können folgende Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte ablegen:

      • Medizinische Daten zur Behandlung, zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
      • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
      • Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls Sie diese bereits auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte nutzen.

      Darüber hinaus bietet die elektronische Patientenakte weitere Funktionen und Inhalte, darunter:

      • das elektronische Zahn-Bonusheft
      • das elektronische Untersuchungsheft für Kinder
      • den elektronischen Mutterpass
      • die elektronische Impfdokumentation
      • elektronische Verordnungen
      • Krankenkassendaten über von Ihnen in Anspruch genommene Leistungen
      • eine verfeinerte Steuerung von Zugriffsrechten
      • die Möglichkeit, Vertreterinnen oder Vertreter festzulegen
      • die Datenmitnahme bei Wechsel der Krankenkasse

    So erhalten Sie Ihre elektronische Patientenakte

    Seit 2025 haben alle Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie dem nicht widersprochen haben.

    Sie können Ihre ePA auf drei verschiedenen Wegen nutzen:

    So sicher sind Ihre Daten

    Nur Sie allein haben Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und ausschließlich Sie können verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen eine Freigabe für Ihre Dokumente erteilen und Zugriff gewähren. Diese Faktoren machen Ihre Daten dabei sicher:

    • Zwei-Faktor-Authentifizierung

      Die „AOK Mein Leben“-App kann ausschließlich von Ihnen bedient werden. Eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt dafür, dass ein sicherer Zugang garantiert ist.

      • Der erste Faktor ist hierbei die Anmeldung in der „AOK Mein Leben"-App mit Ihren persönlichen Daten. Dazu geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und vergeben ein sicheres Passwort.
      • Den zweiten Faktor stellt Ihr aktuell genutztes Smartphone dar. Ausschließlich auf diesem Endgerät ist durch ein Verifizierungsverfahren eine Anmeldung in der App möglich.

      Zusätzlich müssen Sie die „AOK Mein Leben"-App abhängig von den Funktionen Ihres Endgeräts mit folgenden Optionen schützen:

      • Fingerabdruck
      • PIN-Verfahren
      • Gesichtserkennung
    • Datenverschlüsselung

      Alle Dokumente werden in Ihrer elektronischen Patientenakte verschlüsselt abgelegt. Die AOK hat als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten. Ihre Daten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und werden in Deutschland gespeichert. Das heißt, dass die Datenschutzanforderungen unter das deutsche und europäische Datenschutzrecht (EU-DSGVO) fallen.

    • Telematikinfrastruktur – ein hochsicheres Netzwerk

      Ermöglicht wird die elektronische Patientenakte durch die sogenannte Telematikinfrastruktur. Dieses hochsichere digitale Netzwerk verbindet die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen.

      Während Sie über die App mittels Smartphone oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte plus PIN-Verfahren an der Telematikinfrastruktur teilnehmen und Ihre Dokumente freigeben, können sämtliche Akteure dies nur mit einem elektronischen Heilberufs- oder Praxisausweis.

    Ihre persönlichen Dokumente in der ePA

    Sie selbst können Dokumente in der „AOK Mein Leben“-App einsehen und ablegen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine medizinische Einrichtung (zum Beispiel Ihre Arztpraxis) zu berechtigen, Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte einzusehen, einzustellen oder zu löschen.

    In der „AOK Mein Leben“-App gibt es drei Arten von Dokumentenordnern:

    • „Von mir“ – von Ihnen hochgeladene Dokumente
    • „Von Ärzten“ – Arztdokumente, die von Ärzten eingestellt werden, die Sie berechtigt haben
    • „Von der AOK“ – Dokumente Ihrer AOK

    Sie entscheiden, welche Dokumente eine medizinische Einrichtung einsehen darf.

    • Wo finden Versicherte die „AOK Mein Leben“-App?

      Die „AOK Mein Leben“-App steht sowohl im Apple Store als auch im Google Play Store zum Download bereit. Sie dient vor allem zur Verwaltung einer bereits bestehenden elektronischen Patientenakte. Alternativ kann die ePA auch ohne App über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Arztpraxis genutzt werden.

    • Welche Daten sind in der elektronischen Patientenakte (ePA) abrufbar?

      Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer, die eine entsprechende Berechtigung von Ihnen erhalten haben, können unter anderem folgende Daten in der ePA ablegen:

      • Medizinische Daten zur Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
      • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
      • Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls Sie diese bereits auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte(eGK) nutzen

      Darüber hinaus können in Ihrer elektronischen Patientenakte weitere wichtige Gesundheitsdokumente und Informationen hinterlegt sein, darunter:

      • das elektronische Zahn-Bonusheft
      • das Untersuchungsheft für Kinder
      • der Mutterpass
      • die Impfdokumentation
      • ärztliche Verordnungen
      • Krankenkassendaten über in Anspruch genommene Leistungen

      Ergänzend können auch folgende Inhalte in der ePA gespeichert werden:

      • Daten zur pflegerischen Versorgung
      • elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit
      • weitere von behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringern bereitgestellte Daten, zum Beispiel Ernährungsinformationen und Ernährungspläne
      • zusätzliche Anwendungen der Krankenkassen
      • Datenfreigaben für die Forschung, sofern Sie dem zustimmen
    • Gibt es eine Pflicht für Leistungserbringer Daten in eine ePA zu speichern?

      Seit Oktober 2025 sind Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, relevante Behandlungsdaten in die ePA einzustellen – sofern Versicherte dem nicht widersprochen haben.

    • Wer kann wie auf Daten in der ePA zugreifen?

      Mit dem Auslesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in einer Praxis oder einer anderen medizinischen Einrichtung erhalten die betreffenden Ärzte und Ärztinnen automatisch die Berechtigung, auf Ihre ePA zuzugreifen. Die Zugriffsberechtigung gilt für 90 Tage. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie die Freigabe gegenüber dem Praxispersonal bei der Anmeldung verweigern. Zusätzlich können Sie selbst im Berechtigungsmanagement Ihrer elektronischen Patientenakte festlegen, wer auf Ihre ePA zugreifen oder welche Informationen eine medizinische Einrichtung lesen darf.

    • Einsicht in die gedruckte Patientenakte

      Mit der elektronischen Patientenakte bekommen Versicherte einen schnellen und einfachen Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Schon heute haben sie Auskunftsrechte gegenüber ihren Ärzten. Sie können zum Beispiel Einsicht in ihre gedruckte Patientenakte verlangen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

    • Nutzungsbedingungen und Datenschutz

      Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der ePA den folgenden Nutzungsbedingungen unterliegt. Vor der Nutzung Ihrer ePA empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung für die elektronische Patientenakte der AOK und die seit 1. August 2022 gültigen Informationen zur Datenverarbeitung für die ePA zu lesen.

    Wie Sie die ePA ohne Smartphone nutzen

    Die elektronische Patientenakte (ePA) funktioniert auch ohne App oder Smartphone. Wird Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis oder Klinik eingelesen, erhalten Ärztinnen, Ärzte sowie Apotheken automatisch für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Eine zusätzliche Zustimmung oder Anmeldung ist nicht erforderlich. Benötigen Sie Beratung und Hilfe zur Nutzung der ePA, unterstützt Sie die Ombudsstelle der AOK dabei.

    Aktualisiert: 21.01.2026

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