Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Selbsthilfe ist nicht nur bei Depressionen oder Krebserkrankungen eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung unterstützt Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Angehörigen dabei, den Alltag besser zu bewältigen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen

    Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
    • Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
    • Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
    • Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
    • Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
    • Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
    • Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
    • Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
    • Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    So unterstützt die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen Selbsthilfegruppen

    Unterstützung zur Selbsthilfe kann in unterschiedlicher Form organisiert sein und gefördert werden.

    • Selbsthilfegruppen

      Selbsthilfegruppen sind freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen (chronisch Kranken), deren Aktivitäten auf die gemeinsame Bewältigung des Krankheitsbildes, dessen Ursache oder Folge und der damit verbundenen Probleme gerichtet sind. Eine Gruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmern.

    • Landesverbände

      Landesverbände und Organisationen der Selbsthilfe sind Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Bundes- oder Landesebene, die auf ein bestimmtes Krankheitsbild, eine gemeinsame Krankheitsursache oder eine gemeinsame Krankheitsfolge spezialisiert sind.

    • Kontaktstellen

      Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen.

    Eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe gründen

    Eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe ist förderfähig, wenn:

    • die Gruppe aus mindestens sechs betroffenen Menschen (chronisch Kranken) besteht
    • sich die Mitglieder der Gruppe freiwillig und ehrenamtlich organisieren
    • gemeinsame Aktivitäten auf die Bewältigung des Krankheitsbildes, dessen Ursache oder Folge und der damit verbundenen Probleme gerichtet sind
    • die Gruppe über eine eigene Bankverbindung verfügt

    Likewise App - die digitale Selbsthilfegruppe

    App kennenlernen

    Finden Sie Unterstützung und Austausch in einer digitalen Selbsthilfegruppe. Die App wurde durch Fördermittel der AOK PLUS entwickelt.

    Vertreter der Selbsthilfe

    An der Vergabe der Fördermittel sind Vertreter von Selbsthilfegruppen, -organisationen und Kontaktstellen maßgeblich beteiligt. Die demokratisch legitimierten Vertreter der Selbsthilfe in Sachsen und Thüringen nehmen dabei eine Beratungsfunktion bei den Umsetzungen der Rechtsvorschrift ein. Bei Fragen oder Anregungen zur Förderung können Sie sich an folgende Vertreter wenden:

    Wichtige Informationen

    • Partner, Fachliteratur und Zusatzinformationen

      Die genannten Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Kontaktpartner.

    • Sozialgesetzbuch

      Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V)

      „(1) 1 Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen und -organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben, sowie Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der Festlegungen des Absatzes 3.

      2 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren gesundheitlicher Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist; sie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zu beteiligen.

      3 Selbsthilfekontaktstellen müssen für eine Förderung ihrer gesundheitsbezogenen Arbeit themen-, bereichs- und indikationsgruppenübergreifend tätig sein.“

    • Satzung der AOK PLUS

      Auszug § 9 Abs. 3

      Die AOK PLUS fördert Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, wenn diese die Prävention und Rehabilitation von solchen Krankheitsbildern zum Ziel haben, die in dem vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und von Vertretern der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen beschlossenen Verzeichnis aufgeführt sind. Die Förderung erfolgt im Rahmen der vom GKV-Spitzenverband unter Beteiligung von Vertretern der für die Wahrnehmung von Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen, gemeinsam und einheitlich beschlossenen Grundsätze, insbesondere durch Projektförderung, Zusammenarbeit, Unterstützung und Zuschüsse.

    • Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

      Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen aktualisiert und weiterentwickelt.

      Der neue Leitfaden ist gültig ab 01.01.2023.

      GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
    • Versicherungsschutz

      Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz zum Besuch einer Selbsthilfegruppe besteht nicht. Aber seit 2005 besteht für viele ehrenamtlich Tätige Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen, die sie im Rahmen ihres Engagements erleiden. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Hamburg.

      Nachstehend finden Sie eine Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt:

    Regionale Seiten zur Selbsthilfe

    Transparenzberichte

    Transparenz über die gezahlten Fördermittel an die Selbsthilfe in Sachsen und Thüringen.

    Fördermittelanträge

    Hier finden Sie alle Anträge zur Projekt- und Pauschalförderung der AOK PLUS.

    Weiterbildungen und Veranstaltungen

    Die AOK PLUS hält Sie über aktuelle Fortbildungsangebote und Veranstaltungen auf dem Laufenden.

    Kontakt Selbsthilfeförderung der AOK PLUS

    Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)

    Sachsen:
    Evelin Wiesner
    Telefon: 0800 10590-15304
    E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de

    Thüringen:
    Sabine Wolff
    Telefon: 0800 10590-83052
    E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de

    Aktualisiert: 09.01.2026

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?