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Empfehlen Sie die AOK weiter. Für jedes neue Mitglied, das Sie uns vermitteln, bedanken wir uns mit einer Prämie.

So einfach geht's
✓ Empfehlungslink an Freunde & Bekannte senden.
✓ 25,00 € bei erfolgreichem Wechsel erhalten.
Überzeugende Leistungen sind eine Empfehlung wert
Sie sind mit der AOK PLUS zufrieden, kennen und schätzen unsere Stärken und Vorzüge? Dann empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich damit eine attraktive Prämie. Für jeden, der noch nicht bei der AOK PLUS versichert ist und durch Ihre Empfehlung Mitglied wird, zahlen wir Ihnen 25 Euro. Die Prämie wird per Überweisung gezahlt, sobald das Neumitglied tatsächlich bei uns angemeldet ist. So können auch Ihre Arbeitskollegen, Familie und Freunde von den Vorteilen der AOK PLUS profitieren.
Zusätzlich können Sie einen AOK PLUS Handsessel gewinnen!
Unter allen Teilnehmenden werden am 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember 2019 jeweils drei grüne AOK PLUS-Handsessel verlost.* Viel Glück!
*Hinweis: Das Mindestalter für die Teilnahme am Gewinnspiel beträgt 18 Jahre. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Handsessel: Maße: 90 x 85 x 120 cm | Material: Stoffbezug - grün eingefärbt | Gestell Schichtholz, Polsterung durch Mischung aus Standard- und Weichschaum, Kunststoffgleiter | Alle Sessel inkl. AOK-Logo
Teilnahmebedingungen
Von Ihrem empfohlenen Interessenten, welcher noch nicht bei der AOK PLUS versichert ist (z.B. familienversichert), muss ein Nachweis Ihrer Empfehlung in Papierform oder digital (Karte, E-Card) vorliegen und es darf noch keine vorher unterschriebene Mitgliedschaftserklärung vorliegen. Wird dieser AOK PLUS-Mitglied (kein Familienversicherter), erhalten Sie eine Prämie von 25 Euro. In diesem Fall setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Zwischen Ihrer Weiterempfehlung und der Mitgliedschaftsunterzeichnung des Interessenten dürfen maximal 9 Monate liegen, um eine Anrechnung zu begründen. AOK PLUS-Mitarbeiter sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Laut Beschluss des Bundesministeriums für Finanzen müssen wir die 25 Euro-Zahlungen dem Finanzamt melden. Da sie nach Auffassung der Finanzverwaltung zu einem steuerlich relevanten Zufluss führen, werden sie (wie eine Beitragserstattung) auf Ihre abzugsfähigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet.
Für Sie vor Ort
Darum will die AOK wissen, wo Sie sich befinden:
Wir möchten, dass Sie die Leistungen und Services finden, die Ihnen Ihre AOK auch bietet. Denn was viele nicht wissen: Es gibt durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen AOKs. Damit wir Ihnen die passenden Angebote anzeigen, ist es wichtig, dass wir Sie aufgrund Ihres Aufenthaltsortes der jeweiligen AOK zuordnen können. Weitere Vorteile: Sie haben bei Bedarf sofort die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners vor Ort und finden gleich die richtigen Anträge und Formulare. Selbstverständlich können Sie Ihre Angaben jederzeit selbst ändern.
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