Welche Geburtsmöglichkeiten gibt es?
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Geplanter und ungeplanter Kaiserschnitt
Der Kaiserschnitt, auch Sectio caesarea oder kurz Sectio genannt, ist ein chirurgischer Eingriff. Dabei wird der Fötus durch einen Schnitt in Bauchdecke und Gebärmutter entbunden. Mediziner unterscheiden dabei folgende Formen:
- Primärer oder geplanter Kaiserschnitt: In einigen Fällen lässt sich schon während der Schwangerschaft erkennen, dass eine natürliche Geburt unmöglich oder riskant ist. Der Arzt trifft dann in Absprache mit den werdenden Eltern die Entscheidung für einen geplanten Kaiserschnitt. Er ist medizinisch begründet und wird vor Einsetzen der Wehen zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
- Sekundärer oder ungeplanter Kaiserschnitt: Die Notwendigkeit eines ungeplanten Kaiserschnitts ergibt sich aus dem Geburtsverlauf heraus, etwa wenn Komplikationen auftreten.
Wann ein Kaiserschnitt medizinisch notwendig ist
In Deutschland kommt derzeit etwa ein Drittel der Kinder per Kaiserschnitt auf die Welt. Die Gründe dafür sind sehr unterschiedlich. Die Operation ist immer dann zwingend notwendig, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind bedroht ist (absolute Indikation). Bei der Mehrzahl der Kaiserschnitte wäre eine natürliche Geburt zwar grundsätzlich möglich, stellt jedoch ein Risiko für Mutter oder Kind dar (relative Indikation).
Zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (absolute Indikation)
Nicht zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt (relative Indikation)
Sonderfall Wunschkaiserschnitt
Eine Besonderheit stellt der Wunschkaiserschnitt dar. Er wird geplant zu einem bestimmten Termin durchgeführt, obwohl keine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Eingriff und auch andere daraus entstehende Kosten werden daher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.
Das erwartet Sie bei der Kaiserschnitt-Operation
Ein Kaiserschnitt wird unter Teil- oder Vollnarkose durchgeführt. Vom Einleiten der Narkose bis zum Verschließen der Wunde dauert der Eingriff in der Regel 45 bis 60 Minuten. Dabei wird das Kind über einen Schnitt im Unterbauch vorsichtig aus der Gebärmutter herausgeholt. Die Schnittentbindung unter Narkose ist schmerzfrei. Allerdings handelt es sich um eine Operation, die vor allem für die Mutter ein gewisses Risiko birgt. Auch benötigen Frauen nach einem Kaiserschnitt meist länger, bis sie sich wieder erholen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, ist der Nutzen jedoch in jedem Fall größer als das Risiko.
Nach einem komplikationslosen Kaiserschnitt bleiben Frauen noch etwa vier bis sieben Tage im Krankenhaus. Auch diese Kosten werden von der AOK übernommen – vorausgesetzt, der Kaiserschnitt war medizinisch notwendig.
Sowohl nach einer natürlichen Geburt als auch nach einem Kaiserschnitt zahlt die AOK die Nachsorge durch eine Hebamme. Sie untersucht das Neugeborene und die Mutter, kontrolliert die Rückbildung der Gebärmutter sowie die Kaiserschnittnarbe.
Passende Apps der AOK
App „AOK Schwanger“
Wer schwanger ist, hat viele Fragen. Die App „AOK Schwanger“ gibt Antworten, Tipps und Infos.
Geburt im Krankenhaus und Hausgeburt
- Die AOK übernimmt die vereinbarten Kosten für die Entbindung im Krankenhaus, im Geburtshaus oder die Hausgeburt. Dazu zählen die ärztliche Behandlung, die Hebammenhilfe sowie der Aufenthalt in der Klinik oder im Geburtshaus für die Mutter und ihr neugeborenes Kind.
- Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Haushaltshilfe und häusliche Pflege, die der Arzt im Rahmen der Entbindung verordnet, erhalten Sie ohne Zuzahlung.
Geburt im Krankenhaus
Die richtige Klinik für die Geburt Ihres Kindes
Entbindung im Geburtshaus
Hausgeburt
Wann eine Hausgeburt nicht möglich ist
Um Ihnen die Entscheidung für einen geeigneten Entbindungsort zu erleichtern, haben die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband einen gemeinsamen Katalog mit absoluten und relativen Kriterien für Hausgeburten nach internationalem Standard veröffentlicht. Treffen sie zu, darf Ihre Hebamme die Hausgeburt nicht durchführen.
Eine Hausgeburt ist absolut ausgeschlossen, wenn die Schwangere
Treten bei der Hausgeburt die nachfolgenden bislang unbekannten Befunde auf, ist die Schwangere sofort zur stationären Entbindung in eine Klinik einzuliefern (ein Kaiserschnitt kann nötig werden)
Darüber hinaus ist absolut keine Hausgeburt möglich, wenn die werdende Mutter einen oder mehrere der folgenden Befunde aufweist
Ein Ärzteteam kann entscheiden, bei welchen Risiken eine Hausgeburt doch möglich ist
Nach den relativen Kriterien ist eine Hausgeburt möglich, wenn die Risiken durch eine fachärztliche Beratung und eine entsprechende Diagnostik abgeklärt wurden. Für eine eindeutige Entscheidung für oder gegen eine Hausgeburt kann ein zusätzliches Ärzteteam einbezogen werden.
Die Hausgeburt ist demnach zum Beispiel bei einer Beckenbodenanomalie, bei Blutungen im letzten Drittel der Schwangerschaft oder einem im anatomischen Verhältnis zum Geburtskanal relativ großen Säugling nicht grundsätzlich auszuschließen.
Soll die Hausgeburt trotz bestehender Risiken stattfinden, ist die werdende Mutter auf jeden Fall über die möglichen gesundheitsgefährdenden Folgen aufzuklären.
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Was passt für Sie am besten? Entbindungsort neu bestimmen
Die individuelle Risikoeinschätzung von Mutter und Kind ist ein laufender Prozess. Haben Sie sich mit Ihrer Hebamme und Ihrem Gynäkologen frühzeitig auf einen Geburtsort geeinigt, kann sich Ihre Wahl während der Schwangerschaft auch noch ändern. Das ist vor allem vom Verlauf Ihres Gesundheitszustands abhängig, der zum Beispiel einen Kaiserschnitt notwendig machen kann.
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