Pflegegeld: Die Pflege zu Hause selbst organisieren

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Bekannte oder Nachbarn übernommen wird. Wie viel Geld gezahlt wird, hängt vom Pflegegrad ab. Alle Information zur Höhe des Pflegegelds, Voraussetzungen und Verwendung.
Ein älterer Mann und eine jüngere Frau sitzen zusammen am Küchentisch. Sie reden miteinander. Die Frau macht sich Notizen auf einem Blatt, das vor ihr liegt. Auf dem Tisch stehen zwei Kaffeetassen, im Hintergrund ist ein Fenster zu sehen.© iStock / FredFroese

Inhalte im Überblick

    Voraussetzungen für Pflegegeld

    Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie mindestens Pflegegrad 2 haben und die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einer anderen ehrenamtlichen Person übernommen wird. Hat die pflegebedürftige Person noch keinen Pflegegrad, muss dieser zuvor mit einem Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragt werden. Im Antrag geben Sie an, dass Sie Pflegegeld beziehen möchten. Die Pflegekasse beauftragt dann im Anschluss den Medizinischen Dienst (MD), um den Pflegebedarf festzustellen und den Pflegegrad zu ermitteln.

    Tabelle: Pflegegeld nach Pflegegraden

    Die Höhe des Pflegegelds ist abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Im Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige kein Pflegegeld. Sie haben allerdings Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Dieser kann unter anderem für einen Pflegedienst oder für Angebote wie Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Für pflegebedürftige Versicherte ab Pflegegrad 2 zahlt die AOK-Pflegekasse in 2025 folgendes Pflegegeld:

    PflegegradPflegegeld pro Monat
    2347 Euro
    3599 Euro
    4800 Euro
    5990 Euro

    Verwendung von Pflegegeld: Dafür können Sie es einsetzen

    Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese Leistung steht ausschließlich der pflegebedürftigen Person zu, auch wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie sie das Pflegegeld verwenden. Oft wird es aber an Angehörige weitergegeben, um deren Aufwand für die Pflege zu würdigen.

    Auszahlung von Pflegegeld

    Die Zahlung des Pflegegelds erfolgt im Voraus, entweder am letzten Werktag des Monats für den folgenden Monat oder am ersten Werktag des aktuellen Monats. Bei einem neu gestellten Antrag erhalten Sie das Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, nachdem der Antrag bewilligt wurde.

    Beratungsbesuch bei Pflegegeld ist Pflicht

    Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten und die Pflege ohne Unterstützung eines Pflegedienstes organisieren, müssen in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Beratungseinsatz, auch Beratungsbesuch genannt, durch eine Pflegefachperson nachweisen. Nur wenn Sie diesen regelmäßig durchführen, erhalten Sie weiterhin Pflegegeld. Wird der Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar eingestellt werden. Die Beratungsbesuche finden abhängig vom Pflegegrad, einmal im Quartal oder jedes halbe Jahr statt.

    Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammen nutzen

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind miteinander kombinierbar. Das kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn die pflegebedürftige Person von Angehörigen zu Hause betreut, aber zusätzlich professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst benötigt wird. Die sogenannte Kombinationsleistung muss bei der AOK-Pflegekasse beantragt werden. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig um die in Anspruch genommene Sachleistung.

    Unterstützung rund um die Pflege

    Die AOK steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Pflege zur Seite – mit Beratung und praktischer Hilfe:

    Passende Leistungen der AOK

    Pflegeleistungen im Überblick

    Die Pflegeversicherung unterstützt pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen mit umfassenden Leistungen. Alle Informationen zu Umfang und Anträgen.

    Verhinderungspflege

    Brauchen pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege, sorgt die Verhinderungspflege für eine lückenlose Betreuung.

    Kurzzeitpflege

    Bei der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Menschen vorübergehend im Pflegeheim betreut. Alle Infos zu Dauer und Kosten.

    Aktualisiert: 27.10.2025

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