Nachbarschaftshilfe

Um pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen, können Nachbarn stundenweise helfen – etwa indem sie Arztbesuche begleiten, Einkaufen gehen oder einfach Zeit miteinander verbringen. Wichtig ist, dass sie dafür als Nachbarschaftshelfer registriert sind.
Eine Frau hilft einem älteren Herren beim Spazieren. Sie fungiert als Nachbarschaftshelferin.© AOK

Inhalte im Überblick

    In der Pflege von Nachbarn helfen lassen

    Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an. In Baden-Württemberg können pflegebedürftige Menschen Unterstützung von ehrenamtlichen Einzelhelfenden erhalten.

    Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Es ist nicht erforderlich, dass ein pflegender Angehöriger verhindert ist, damit ein Nachbarschaftshelfer unterstützen kann. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich genutzt werden.

    Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?

    In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.

    Ein Nachbarschaftshelfer darf zwar keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen, kann jedoch beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:

    • gemeinsame Spaziergänge
    • Hilfe im Haushalt
    • Erledigung von Einkäufen
    • Begleitung von Arztbesuchen 

    Passende Informationen

    Ambulante Pflege zu Hause

    Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.

    Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung

    Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.

    Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?

    Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen.

    Pflegekurse für Nachbarschaftshelfer

    Nachbarschaftshelfer ohne berufliche Qualifikation absolvieren zuvor einen Pflegekurs. Dieser wird kostenfrei von der AOK NordWest angeboten.

    So fördert die AOK NordWest die Nachbarschaftshilfe

    Um private Pflegepersonen zu entlasten, bietet die AOK NordWest mit der Nachbarschaftshilfe eine zusätzliche Unterstützung in der Pflege. Dabei übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen. Sie gehen mit ihnen spazieren, helfen im Haushalt, beim Einkaufen oder begleiten zum Arzt. Für diese Betreuung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, der ihnen monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Da die Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ergeben sich folgende Voraussetzungen für Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe:

    Regelungen für Westfalen-Lippe

    Nachbarschaftshelfer leben mit dem Pflegebedürftigen nicht in einem Haushalt, sind nicht mit ihm bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und betreuen ehrenamtlich (maximal zwei Personen). Zudem benötigen Nachbarschaftshelfer eine geeignete Qualifikation für die Betreuung, die sie zum Beispiel über einen Pflegekurs erlangen können. Als geeignete Qualifikation zählt auch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Arzt. Alternativ reicht es seit dem 01.01.2024, wenn Nachbarschaftshelfer bestätigen, dass sie das Informationsangebot der vom Land und den Pflegekassen geförderten Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

    Vor Beginn ihrer Helfertätigkeit müssen Sie sich bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen. Ein Antrag auf Nachbarschaftshilfe existiert nicht, es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Lassen Sie sich von uns beraten.

    Regelungen für Schleswig-Holstein

    Nachbarschaftshelfer sind volljährig. Sie leben mit dem Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson nicht in einem Haushalt und sind nicht mit ihnen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Ebenso darf der Helfer nicht als Pflegeperson für den Pflegebedürftigen tätig sein und nicht mehr als drei Personen im Monat betreuen. Nachbarschaftshelfer müssen eine geeignete Qualifikation für die Betreuung nachweisen. Dazu zählen abgeschlossene Berufsausbildungen als Altenpfleger, Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen, Psychologen sowie Psychotherapeuten. Helfer ohne entsprechende Ausbildung müssen sich über einen Pflegekurs oder eine vergleichbare Schulung mit einem Umfang von mindestens 8 Stunden zu je 45 Minuten qualifizieren.

    Nachbarschaftshelfer in Schleswig-Holstein registrieren sich vor Beginn ihres ersten Einsatzes mit dem folgenden Formular bei der Pflegekasse: Erklärung zur Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer (PDF, 112 KB). Lassen Sie sich von uns beraten.

    Hilfe durch unsere Pflegeberatung

    Unsere Pflegeberatung unterstützt Sie bei Fragen rund um die Pflege - insbesondere auch bei der Nachbarschaftshilfe. 

    Aktualisiert: 02.09.2025

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