Nachbarschaftshilfe

Inhalte im Überblick
In der Pflege von Nachbarn helfen lassen
Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an. In Baden-Württemberg können pflegebedürftige Menschen Unterstützung von ehrenamtlichen Einzelhelfenden erhalten.
Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Es ist nicht erforderlich, dass ein pflegender Angehöriger verhindert ist, damit ein Nachbarschaftshelfer unterstützen kann. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich genutzt werden.
Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?
In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.
Ein Nachbarschaftshelfer darf zwar keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen, kann jedoch beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:
- gemeinsame Spaziergänge
- Hilfe im Haushalt
- Erledigung von Einkäufen
- Begleitung von Arztbesuchen
Passende Informationen
Ambulante Pflege zu Hause
Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.
Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung
Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.
Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?
Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen.
Nachbarschaftshilfe in Hessen
In Hessen können ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer Dienstleistungen erbringen und die entstehenden Aufwendungen über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen. Den Abrechnungsbogen dafür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Die Nachbarschaftshelferinnen und -helfer benötigen dafür eine Anerkennung durch die örtlich zuständige Kommune. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis einer Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeitpunkt des erstmaligen Einsatzes nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Für weitere Informationen und Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Anerkennungsbehörde
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