Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnfüllungen
Zahnbehandlungen mit Zahnersatz können ganz schön teuer werden. Der Tarif AOK-Dentalprivat bietet Ihnen finanzielle Unterstützung bei Versorgungsleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Dies betrifft Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz sowie Zahnfüllungen, die ohne Amalgam angefertigt werden.
Bares Geld sparen mit AOK-Dentalprivat
Plötzlich meldet sich der Zahn mit Schmerz und beim Zahnarzt stellt sich heraus: Da wird eine umfangreiche Behandlung, wahrscheinlich ein Zahnersatz fällig. Gut wenn man für diesen Fall eine Zusatzversicherung hat. AOK-Dentalprivat sorgt dafür, dass Ihnen die Kosten für Zahnersatz und Zahnfüllungen nicht über den Kopf wachsen. Kooperationspartner der AOK ist die Union Krankenversicherung (UKV) mit günstigen, exklusiven Konditionen für Versicherte der AOK NORDWEST.
Leistungen der AOK-Zahnzusatzversicherung
Im Einzelnen werden im Versicherungsfall folgende Leistungen übernommen:
Zahnersatz
Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragenen Zahnersatz bezuschusst die AOK-Dentalprivat, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dazu zählen auch Reparaturen, notwendige zahntechnische Laborarbeiten und Materialien. Dies gilt selbst für Zähne, die bei Vertragsabschluss bereits fehlten oder defekt waren. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Vertragslaufzeit. Im ersten Kalenderjahr sind dies bis 250 Euro, im zweiten Jahr bis 500 Euro und im dritten Jahr bis 750 Euro. Ab dem 4. Jahr verdoppelt die AOK-Dentalprivat die AOK-Leistung auf bis zu 100 % der Gesamtrechnung (doppelter Festzuschuss). Dieser Anteil steigt weiter und erreicht ab dem 13. Kalenderjahr sogar 120 % des Festzuschusses, aber nie mehr als die Höhe der Gesamtrechnung.
Zahnfüllungen
Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays, die über eine zweckmäßige und ausreichende zahnärztliche Versorgung hinausgehen, bezuschusst die AOK-Dentalprivat mit bis zu 50 Euro pro Jahr.
Keine Wartezeit
Bei AOK-Dentalprivat gibt es keine Wartezeit. Direkt nach Abschluss stehen Ihnen Versicherungsleistungen zu. In den ersten drei Jahren gelten Höchstsätze für Zahnersatzleistungen. Im ersten Kalenderjahr sind dies bis 250 Euro, im zweiten Jahr bis 500 Euro und im dritten Jahr bis 750 Euro.
Je länger versichert, umso höher die Leistung
Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-Dentalprivat erhöht sich der Leistungsanspruch wie folgt:
- ab dem 7. Kalenderjahr: Erhöhung auf 105 % der Leistung von AOK NORDWEST
- ab dem 10. Kalenderjahr: Erhöhung auf 110 % der Leistung von AOK NORDWEST
- ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120 % der Leistung von AOK NORDWEST
AOK-Dentalprivat zahlt sich aus – Beispiel Zahnersatz (800 Euro)
Anteil der AOK NORDWEST
Ihre AOK NORDWEST übernimmt von den Gesamtkosten 280 Euro. Die Restkosten betragen 520 Euro. Diesen Betrag müssen Sie in voller Höhe begleichen, wenn Sie keine Zusatzversicherung haben.
Anteil der UKV
Die Zahnzusatzversicherung AOK-Dentalprivat der UKV übernimmt den gleichen Betrag wie die AOK NORDWEST, also ebenfalls 280 Euro.
Ihr Anteil
Mit AOK-Dentalprivat-beträgt Ihr Eigenanteil statt 520 Euro daher nur noch 240 Euro.
Fragen?
- Beratung am Telefon: Die Experten der Union Krankenversicherung beraten Sie gerne telefonisch. Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr +49 681 844-7031
- Live-Beratung – per Video oder Chat: Die Experten der Union Krankenversicherung stehen Ihnen persönlich zur Verfügung. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Videoberatung oder Chat können Sie in dieser Zeit über unseren Chat‑Button unten in der Ecke des Bildschirms anfordern.
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