Osteopathie: So unterstützt Sie Ihre AOK
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Inhalte im Überblick
Osteopathie – eine alternative Heilmethode
Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.
Dabei kann die Osteopathie helfen
Osteopathie kann bei einer Vielzahl von Beschwerden unterstützend wirken. Dazu gehören Rückenschmerzen, Gelenkprobleme, Kopfschmerzen und Verdauungsstörungen. Auch bei Stress, Schlafproblemen oder nach Verletzungen und Operationen kann sie zur Linderung beitragen und die Genesung fördern. Darüber hinaus wird sie häufig bei funktionellen Beschwerden eingesetzt, für die es keine eindeutige organische Ursache gibt.
Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut oder die Therapeutin auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet. Es wird dabei zwischen drei Behandlungsarten unterschieden:
Parietale Osteopathie
Viszerale Osteopathie
Kraniosakrale Osteopathie
So läuft eine osteopathische Behandlung ab

Anamnese und Gespräch
Die Behandlung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über Beschwerden, Vorerkrankungen und mögliche Auslöser. Der Osteopath bzw. die Osteopathin verschafft sich so ein genaues Bild vom Gesundheitszustand.
Kosten einer osteopathischen Behandlung
Osteopathische Behandlungen sind meist Privatleistungen, die Sie zunächst selbst bezahlen. Ihre AOK unterstützt Sie jedoch dabei – zum Beispiel über Gesundheitskonten, Bonusprogramme oder zusätzliche Gesundheitsleistungen. In welchem Umfang Ihre regionale AOK die Kosten für Osteopathie übernimmt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Die AOK NordWest übernimmt bis zu 500 Euro pro Jahr

Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen bis sechs osteopathische Behandlungen zu jeweils höchstens 50 Euro je Kalenderjahr. Reichen Sie hierfür die Rechnung und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich in Ihrer AOK vor Ort ein.
Zu Ihrer Sicherheit gelten dabei folgende Voraussetzungen:
- Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Dies ist erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird.
- Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen. Ob diese Voraussetzung bei dem von Ihnen gewählten Osteopathen erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall- unabhängig von der Zugehörigkeit des Osteopathen zu einem Berufsverband.
Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Sie wollen auch Kosten erstattet bekommen?
Erfahren Sie mehr über das 500-Euro-Gesundheitsbudget und unsere Mehrleistungen. Ganz einfach.
Häufige Fragen zur Osteopathie
Was macht ein Osteopath/eine Osteopathin? Was kostet eine osteopathische Behandlung?
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