Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Selbsthilfe ist nicht nur bei Depressionen oder Krebserkrankungen eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung unterstützt Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Angehörigen dabei, den Alltag besser zu bewältigen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen

    Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
    • Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
    • Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
    • Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
    • Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
    • Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
    • Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
    • Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
    • Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    Die AOK Nordost stellt Antragsunterlagen zum Thema Selbsthilfe zur Verfügung

    Transparenz über verausgabte Fördermittel

    Übersicht der Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen

    Aktualisiert: 02.01.2026

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