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Reha: ambulant oder stationär

Eine medizinische Rehabilitation (Reha) kann bei Ihrer Genesung helfen, wenn Sie unter einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, etwa aufgrund einer chronischen Krankheit, eines Schlaganfalls oder einer Krebserkrankung. Die AOK unterstützt Sie mit Angeboten im ambulanten und stationären Bereich.
Eine Therapeutin übt mit einem jungen Mann nach einer Sportverletzung. Eine Reha kann Krankheiten lindern. © iStock / kzenon

Inhalte im Überblick

    Wann eine Reha infrage kommt

    Eine Reha dient dazu, Ihre Gesundheit so weit wie möglich wiederherzustellen. Sie kann erforderlich werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Für eine Reha kommt entweder eine ambulante oder eine stationäre Maßnahme infrage. Für beide Formen gilt: Sie können in der Regel im Abstand von vier Jahren wiederholt werden.

    Ambulante Reha

    Die ambulante Reha findet in einer zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung statt. Während des Tages werden Sie von einem interdisziplinären Team individuell und ganzheitlich betreut und nutzen die umfangreichen Therapieangebote. Am Ende des Therapietages fahren Sie zurück in Ihr gewohntes Umfeld. Auch am Wochenende oder an therapiefreien Tagen sind Sie zu Hause. Der Vorteil: Sie können die erlernten Übungen bereits in Ihrer häuslichen Umgebung und mit der Familie umsetzen. Außerdem lassen sich notwendige Änderungen im Wohnumfeld rechtzeitig erkennen und gemeinsam mit Angehörigen tägliche Abläufe ausprobieren.

    Voraussetzungen für eine ambulante Rehaleistung

    • Eine ständige ärztliche Überwachung und eine pflegerische Versorgung sind nicht erforderlich.
    • Die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung ist nicht mehr als circa 30 Kilometer entfernt und kann in circa 45 Minuten erreicht werden.

    Stationäre Reha

    Eine stationäre Rehabilitation kommt infrage, wenn die ambulante Rehabilitation nicht ausreicht, nicht durchführbar oder nicht sinnvoll ist. Sie findet in einer zugelassenen stationären Rehabilitationseinrichtung statt. Das ermöglicht es Ihnen, sich herausgelöst aus dem Alltag um Ihre gesundheitlichen Probleme zu kümmern. Dabei werden Sie von einem Team aus Fachärzten und Therapeuten individuell betreut und angeleitet.

    Welche Formen von Reha gibt es in der Rehaklinik und was wird dort therapiert?

    Je nach Erkrankung oder Verletzung kommen ganz unterschiedliche Reha-Ansätze mit unterschiedlichen Therapien in Betracht. Wir listen hier auf, was die gängigsten Reha-Formen sind, für wen sie gedacht sind und was sie therapeutisch zu leisten vermögen.

    • Die orthopädische Reha – für den Stütz- und Bewegungsapparat

      Eine orthopädische Reha ist angebracht, wenn eine ambulante Behandlung von Erkrankungen oder Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparats nicht ausreicht oder im Anschluss an eine stationäre Behandlung, zum Beispiel nach einer Hüft-OP (TEP) bei Hüftarthrose oder nach einem Unfall mit Verletzungen des Knies.

      Diese Therapien gibt es in der orthopädischen Reha:

      • Physiotherapie beziehungsweise Krankengymnastik
      • Ergotherapie
      • Chirotherapie
      • physikalische Therapie, dazu zählen unter anderem Massagen oder auch Lymphdrainagen

      Das sind die Ziele der orthopädischen Reha

      • Wiederherstellung der Beweglichkeit und Stabilität
      • Abgewöhnen von Schonhaltungen, die den Rest des Bewegungsapparats übermäßig beanspruchen und die jetzt nicht mehr nötig sind
    • Die psychosomatische Reha – umgehen lernen mit psychischen Belastungen

      In der psychosomatischen Reha lernen Sie, mit psychischen Belastungen besser umzugehen und Verhaltensweisen und Gedankenmuster effektiv zu verbessern. Die psychosomatische Reha kann sinnvoll sein, wenn die akute Phase der Erkrankung abgeschlossen ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen.

      Diese Therapien gibt es in der psychosomatischen Reha:

      • psychotherapeutische Gruppensitzungen
      • Entspannungsverfahren
      • Kunst- und Gestaltungstherapie
      • Sport- und Bewegungstherapie
      • Ernährungstherapie, zum Beispiel bei Essstörungen

      Das sind die Ziele der psychosomatischen Reha:

      • Einstellungen und Verhalten positiv verändern
      • Selbstwirksamkeit erfahren, zum Beispiel durch Achtsamkeit oder regelmäßiges Entspannen
      • bei Essstörungen: Ernährungsweisen nachhaltig ändern
      • Umgang mit belastenden Situationen und Konflikten erlernen
    • Die geriatrische Reha – selbstständig leben mit altersbedingten Erkrankungen

      Diese Therapien gibt es in der geriatrischen Reha:

      • Physiotherapie und Krankengymnastik
      • Ergotherapie
      • Logotherapie
      • Ernährungstherapie
      • Psychotherapie

      Die Reha bezieht auch Angehörige mit ein und bereitet den Alltag nach der Reha vor.

      Das sind die Ziele der geriatrischen Reha:

      • Alltag möglichst selbstständig meistern
      • Pflegebedürftigkeit abwenden oder mindern bzw. deren Verschlimmerung verhüten
    • Die onkologische Reha – das Leben nach oder mit einer Krebserkrankung meistern

      In der onkologischen Reha geht es nicht darum, die Krebserkrankung an sich zu behandeln. Das ist vorher ambulant oder in einem Krankenhaus geschehen. Vielmehr sollen Ihre körperlichen und psychischen Belastungen gelindert werden, die aus dem Krebs oder der Krebsbehandlung entstanden sind. Je nach Art und Schwere der Erkrankungen können dies unter anderem sein: Erschöpfung bis hin zur Depression, Schmerzen, neurologische Störungen und Ernährungsstörungen.

      Diese Therapien gibt es in der onkologischen Reha:

      • Funktionstraining
      • Schmerztherapie
      • psychoonkologische Therapie
      • Logopädie
      • Ergotherapie
      • Ernährungstherapie

      Das sind die Ziele der onkologischen Reha:

      Je nach Diagnose und Umfang der Behandlung sind die Ziele einer onkologischen Reha sehr unterschiedlich und werden individuell für jeden Patienten definiert: Das kann die Behandlung von Schmerzen bedeuten, das Erlernen des Umgangs mit Prothesen oder auch der Wiederaufbau von Muskelmasse. Generelle Ziele der onkologische Reha sind:

      • funktionelle Störungen nach einer Krebsbehandlung beseitigen oder lindern
      • mit den möglichen Folgen der Krebserkrankung leben lernen

    Was geschieht zu Beginn in einer Rehaklinik? Was ist der Unterschied zur ambulanten Reha?

    Die Ärzte und Therapeuten in der Rehaklinik erhalten die Unterlagen zu den vorherigen ambulanten oder stationären Behandlungen. Zu Beginn Ihres Aufenthalts untersuchen sie Sie ein weiteres Mal, um sich ein eigenes Bild zu machen. Im Anschluss bekommen Sie einen Therapieplan für die Dauer des Aufenthalts, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

    Die ambulante Reha ermöglicht ein individuelles Therapieangebot – ebenso wie die stationäre Reha. Der Unterschied: Bei der ambulanten Reha finden nur die Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung statt, während Sie die verbleibende Zeit zu Hause verbringen können.

    Entlassmanagement – was passiert nach einer stationären Reha?

    Vor Ende des Aufenthalts in der Rehaklinik setzt das sogenannte Entlassmanagement ein – vorausgesetzt, Sie sind damit einverstanden. Dabei tauschen sich die Ärzte der Rehaklinik detailliert mit den ambulanten Ärzten und Therapeuten aus, die sich im Anschluss an den Reha-Aufenthalt um Sie kümmern werden. Ziel des Entlassmanagements ist, dass alle medizinisch notwendigen Maßnahmen frühzeitig zu Hause eingeleitet werden, um Ihnen nachhaltig zu helfen. Das kann beispielsweise die Fortführung von Therapien – dann in ambulanter Form – beinhalten.

    Wie finde ich die richtige Reha für mich?

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt ein bundesweites Onlineverzeichnis von Ansprechstellen der Rehaträger bereit.

    Der Dienst bietet die Möglichkeit, die Onlinesuche geografisch und nach Trägern einzugrenzen. So finden Sie gezielt Ansprechstellen der Kranken-, der Pflege- oder der Rentenversicherung in einem bestimmten Bundesland oder Landkreis.

    Das Informationsangebot der Reha-Ansprechstellen umfasst:

    • Inhalte und Ziele der Leistungen zur Teilhabe
    • die Möglichkeit, Leistungen als Persönliches Budget auszuführen
    • das Verfahren, wie Versicherte Leistungen beanspruchen können
    • Angebote der Beratung, einschließlich der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen (EUTB)

    Reha-Antrag: So finden Sie den richtigen Kostenträger

    In vielen Fällen ist die AOK als Ihre gesetzliche Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Reha beantragen möchten. In bestimmten Fällen liegt die Zuständigkeit jedoch bei einem anderen Kostenträger.

    • Wenn mit einer Rehaleistung der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, ist die Rentenversicherung zuständig. 
    • Sollten Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Unfallversicherung
    • Darüber hinaus gibt es noch weitere mögliche Träger. Wir beraten Sie hierzu gerne.

    Kosten und Zuzahlungen bei Rehaleistungen

    Wir übernehmen die Kosten für eine ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation abzüglich Ihres Eigenanteils, wenn die Maßnahme nicht in die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers fällt. Der Eigenanteil für volljährige Versicherte beträgt: 

    • ambulante Rehabilitationsleistung: 10 Euro je Behandlungstag 
    • stationäre Rehabilitationsleistung: 10 Euro je Kalendertag

    Ausnahme: Bei einer Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung ist die Zuzahlung zusammen auf insgesamt maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. 

    Bei stationären Rehamaßnahmen übernimmt die AOK die Fahrkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Manche Rehakliniken bieten auch einen kostenlosen Abholdienst an. Bitte erkundigen Sie sich dort vor der Abreise.

    So beantragen Sie eine Rehaleistung

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    2. Reha-Antrag stellen

    3. Bescheid über Kostenübernahme

    1. Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt

    01/03

    Sie beraten sich mit dem Haus- beziehungsweise Kinder- oder Facharzt. Er prüft, ob die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und füllt mit Ihnen zusammen gegebenenfalls ein Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) oder zur Verordnung (Muster 61 Teil B-E, wenn die Krankenkasse zuständig ist) einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme aus.

    Passende Informationen

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    Krankengeld: Alles zu Antrag und zur Auszahlung lesen Sie hier.

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    Medizinische Rehabilitation: Hier finden Sie alles Wissenswerte im Überblick.

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    Welche zusätzlichen Leistungen bietet meine AOK bei einer Rehabilitation?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Voraussetzungen zur Kostenübernahme einer Vorsorgekur anzeigen.
    Aktualisiert: 06.03.2024

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