Rufbereitschaft von Hebammen
Je näher die Geburt rückt, desto angespannter können werdende Mütter sein. Mit der Rufbereitschaft ist Ihre vertraute Hebamme rund um die Uhr für Sie erreichbar, um Sie zu unterstützen. Die AOK bezuschusst die Kosten.

Von der Hebamme rundum gut betreut
Die Hebammen-Rufbereitschaft gibt werdenden Müttern Sicherheit. Denn die Hebamme Ihres Vertrauens steht Ihnen in den letzten Schwangerschaftswochen jederzeit zur Verfügung und begleitet die Geburt.
Die Rufbereitschaft umfasst die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme in den letzten drei Wochen vor und bis zu zwei Wochen nach dem berechneten Entbindungstermin. Dazu gehören auch Wochenenden und Feiertage.
Die Hebammen-Rufbereitschaft können Sie in Anspruch nehmen
- bei Hausgeburten,
- bei Entbindungen im Geburtshaus und
- bei Entbindungen im Krankenhaus
So unterstützt Sie die AOK
Die Kosten für die Rufbereitschaft Ihrer persönlichen Hebamme erstatten wir bis zu einem Betrag von 270 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung dafür ist die Betreuung durch eine zugelassene, freiberuflich tätige Hebamme. Die Rechnung der Hebamme zahlen Sie zunächst selbst und reichen sie dann zusammen mit einem Nachweis über die Zahlung und die vereinbarte persönliche Betreuung bei der AOK Nordost ein.
Innerhalb des Portals "Meine AOK" können Sie Ihre Unterlagen zur Erstattung für das Gesundheitskonto digital einreichen: Meine AOK > Leistungen > Anträge und Bescheinigungen
Melden Sie sich dazu einfach beim Portal "Meine AOK“ an.
Mehr Informationen zum Online-Portal "Meine AOK".
Übersicht über weitere Präventions- und Gesundheitsleistungen, die Sie mit dem AOK-Gesundheitskonto in Anspruch nehmen können.
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