Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept
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Inhalte im Überblick
Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?
Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine Gesundheits- oder Medizin-App oder andere digitale Anwendung. Die DiGA wird von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Ein anderer Weg ist, dass Versicherte die DiGA direkt bei der Krankenkasse beantragen. Neben Apps zählen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen auch browserbasierte Anwendungen.
Die Apps und Online-Coaches der AOK
Wir unterstützen Sie gerne bei einem gesunden Lebensstil und am liebsten so, wie es am besten in Ihren Alltag passt. Deshalb bietet die AOK viele verschiedene Onlineprogramme und Kooperationen mit Gesundheits-Apps an, die Ihnen dabei helfen, aktiver zu leben, Stress zu lindern oder etwa Erkrankungen wie Rückenschmerzen entgegenzuwirken.
Was kann eine DiGA?
Eine digitale Gesundheitsanwendung soll dabei helfen, bestimmte Krankheiten leichter zu erkennen, zu behandeln, zu lindern oder zu überwachen. Eine DiGA kann sowohl von einer Patientin oder einem Patienten allein genutzt werden als auch gemeinsam mit einer Ärztin oder einem Arzt.
Neben Krankheiten können DiGA auch bei Verletzungen und Behinderungen unterstützen. So gibt es zum Beispiel Gesundheits-Apps zur Behandlung von Rückenschmerzen, zum Umgang mit Tinnitus, zur Unterstützung von Menschen, die an Krebs erkrankt sind, oder bei Migräne (digitale Tagebücher) sowie zur Hilfe bei Depressionen.
Welchen Nutzen hat eine DiGA?
Jede Gesundheits- oder Medizin-App, die als DiGA zugelassen ist, soll Patientinnen und Patienten einen medizinischen Nutzen bringen. Nur dann kann sie als App verordnet werden.
Der medizinische Nutzen für den Patienten oder die Patientin soll sich gemäß der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) im Wesentlichen zeigen in:
- einer verbesserten Gesundheit
- einer verkürzten Krankheitsdauer
- einem verlängerten Überleben
- oder einer verbesserten Lebensqualität
Was unterscheidet eine DiGA von anderen Gesundheits-Apps?
Im Unterschied zu den meisten frei zugänglichen Gesundheits-Apps ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) offiziell als Medizinprodukt zugelassen und kann als App auf Rezept verordnet werden. Das setzt voraus, dass der medizinische Zweck wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat.
Die Arzneimittelbehörde stellt bei einem solchen Prüfverfahren insbesondere die Qualität der Produkteigenschaften fest, wie zum Beispiel die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität der App sowie die Einhaltung von Datenschutz und Informationssicherheit. Die App-Anbieter müssen der Arzneimittelbehörde außerdem nachweisen, dass ihr Produkt den beabsichtigten medizinischen Nutzen hat.
Über das DiGA-Verzeichnis beim BfArM können Sie sich über geprüfte Anwendungen informieren.
Wie erhalte ich Apps auf Rezept?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie eine DiGA (digitale Gesundheitsanwendung) erhalten:
- Über eine ärztliche Verordnung: Ihre behandelnde Ärztin, Zahnärztin oder Ihr Psychotherapeut stellen Ihnen ein Rezept für die DiGA aus. Dieses Rezept bekommen Sie entweder als elektronische Verordnung, als Papierrezept oder als Ausdruck mit einem Code (ähnlich einem QR-Code). Einreichen können Sie das Rezept wie folgt:
- Elektronisch: Sie senden das digitale Rezept (elektronische Verordnung) über die App „AOK Mein Leben“ an Ihre AOK. Dafür müssen Sie mit Ihrer persönlichen Gesundheits-ID angemeldet sein.
- Papierrezept oder Rezeptcode-Ausdruck: Fotografieren Sie das Papierrezept und laden Sie es in Ihrem „Meine AOK“-Konto hoch. Alternativ schicken Sie Rezept oder Code per Post an Ihre AOK oder geben Sie es persönlich bei Ihrer AOK vor Ort ab.
- Direktantrag bei der Krankenkasse: Sie können die DiGA auch direkt bei der AOK beantragen, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt – also eine entsprechende Diagnose.
Unter welchen Voraussetzungen trägt die AOK die Kosten?
- Die ausgewählte Anwendung muss das Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen haben, um als App auf Rezept verordnet werden zu können.
- Die Gesundheits- oder Medizin-App muss im DiGA-Verzeichnis gelistet sein.
- In Kombination mit Hilfsmitteln oder zusätzlicher Hardware muss die Hauptfunktion der DiGA überwiegend digital sein.
- Die medizinische Notwendigkeit für einen Anspruch muss nachvollziehbar vorliegen, zum Beispiel in Form einer Verordnung des Arztes oder eines Attests.
Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) beantragen
Verordnung über DiGA wird erstellt
01/03Die behandelnde Ärztin, der Zahnarzt oder Psychotherapeut stellt Ihnen eine Verordnung (elektronisch oder rosafarbenes Papierrezept) über eine DiGA aus. Alternativ können Sie als gesetzlich Versicherter eine Selbst-Verordnung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt und keine anderen eventuell vorliegenden Erkrankungen gegen die Nutzung einer DiGA sprechen.
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