Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
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Inhalte im Überblick
Die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
Ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) steht die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft an. Der Arzt oder die Hebamme stellen die Schwangerschaft medizinisch fest, falls das noch nicht geschehen ist, und führen mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Sie erhalten Tipps zum richtigen Verhalten in der Schwangerschaft, unter anderem zur Ernährung und zur Zahnpflege. Wichtige Themen sind zudem Ihre Krankengeschichte, der Verlauf früherer Schwangerschaften, Ihr Impfstatus und andere Faktoren, die zu Komplikationen führen können. Daneben steht eine Reihe medizinischer Untersuchungen auf dem Plan. Der Arzt oder die Hebamme messen Gewicht und Blutdruck und nehmen eine Blut- sowie eine Urinprobe.
Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung
Wann können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen?
Hämoglobingehalt (Hb-Wert)
Test auf Rötelnantikörper
Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion)
Test auf Chlamydien
Test auf Toxoplasmose (bei Infektionsverdacht)
HIV-Test
Regelmäßige Kontrollen
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihre Hebamme kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt der Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und im weiteren Schwangerschaftsverlauf das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).
Ultraschalluntersuchungen
Die Ultraschalluntersuchung hilft dem Arzt, rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Über einen Schallkopf aus werden für den Menschen unhörbare Schallwellen in den Körper gesendet. Aus dem „Echo“ errechnet der Computer ein Bild. Die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen eingesetzten Schallwellen sind nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand für Mutter und Kind unschädlich. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung beim Arzt vorgesehen. Falls der Arzt bestimmte Probleme, etwa eine Risikoschwangerschaft, feststellt, übernimmt die AOK auch weitere Ultraschalluntersuchungen.
Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)
Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) gehört nicht zu den Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft. Die AOK übernimmt jedoch die Kosten, wenn medizinische Hinweise auf beispielsweise eine Trisomie vorliegen oder wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt entscheidet, dass der Test in ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist.
Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Hebamme oder Frauenarzt?
Sie haben die Wahl, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei einem Frauenarzt oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich. Hebammen können fast jede vorgesehene Untersuchung durchführen. Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen darf nur ein Arzt vornehmen.
Der Mutterpass
Sobald der Frauenarzt Ihre Schwangerschaft festgestellt hat, händigt er Ihnen den Mutterpass aus. Darin finden sich alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft, die ein Arzt im Notfall für die Behandlung der Schwangeren benötigt. Während der Schwangerschaft sollten Sie den Mutterpass stets bei sich tragen. Später empfiehlt es sich, das Dokument aufzubewahren. Es kann bei zukünftigen Schwangerschaften hilfreich sein.
Das steht im Mutterpass
Der Mutterpass enthält alle Daten zu Ihrer Gesundheit und der des Kindes, zum Beispiel auch Hinweise zu einer Risikoschwangerschaft. Die Werte werden beim Eingangs-Check zu Beginn der Schwangerschaft und während der Vorsorgeuntersuchungen ermittelt.
Laboruntersuchungen und Rötelnschutz
Angaben zu bisherigen Schwangerschaften
Erstuntersuchung, allgemeine Befunde und besondere Befunde
Gravidogramm
Kardiotokografische Befunde
Ultraschalluntersuchungen
Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf
Abschluss-Untersuchung/Epikrise
Diese Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft zahlt die AOK
Das Programm zur Schwangerschaftsvorsorge ist in der Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses geregelt. Die AOK übernimmt die Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die in den Richtlinien vorgesehen sind. Auch die zahnmedizinische Beratung und die Behandlung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen gehören als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zum Leistungsangebot der AOK.
Die AOK Niedersachsen bietet zusätzliche Leistungen
Welche Medikamente darf ich während der Schwangerschaft einnehmen? Wo finde ich die richtige Hebamme, das passende Krankenhaus? Darf ich joggen? Und wie steht es mit Flugreisen – geht das? Antworten auf diese Fragen gibt die AOK Niedersachsen an der Beratungshotline für Schwangere, Stillende und Eltern.
Telefonische Beratung
Unter der gebührenfreien Rufnummer 800 1 265 265 beantworten erfahrene Krankenschwestern, Hebammen und Frauenärzte alle medizinischen Fragen zu Schwangerschaft und Geburt – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
AOK-Mehrleistungen
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich im Rahmen der Mehrleistungen an den Kosten für zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft:
- Toxoplasmose-Test: Die erstmalige Toxoplasmose-Infektion einer Frau während der Schwangerschaft kann beim Baby zu verschiedenen Fehlbildungen führen. Mithilfe einer Blutuntersuchung kann getestet werden, ob die Schwangere in der Vergangenheit bereits eine Toxoplasmose-Infektion hatte und sich bei ihr schützende Antikörper gegen den Erreger im Blut befinden.
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchung: Sie gibt Aufschluss über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib.
- Ersttrimester-Screening mit Nackenfaltenmessung: Bei diesem Untersuchungsangebot zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche handelt es sich um eine Kombination von Ultraschalluntersuchung und Bluttest. Der Arzt oder die Ärztin führt eine detaillierte Ultraschalluntersuchung inkl. Messung der Nackenfalte des ungeborenen Kindes durch. Ergänzt wird die Untersuchung durch eine Blutabnahme bei der werdenden Mutter. Das Screening bietet Schwangeren die Möglichkeit das statistische Risiko für bestimmte Chromosomenabweichungen beim ungeborenen Kind ermitteln zu lassen.
- Triple-Test: Es werden drei Hormone (Alpha-Fetoprotein, freies Estriol und Humanes Chorion-Gonadotropin) im Blut der Mutter bestimmt, die einen Hinweis auf das Risiko einer Chromosomenstörung (insbesondere Downsyndrom) geben können. Die Blutuntersuchung erfolgt zwischen der 15. und 18. Schwangerschaftswoche.
- Begleitung: Die Begleitperson – ob der Vater des Kindes oder eine gute Freundin – kann an der Geburtsvorbereitung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schwangere bei der AOK versichert ist.
- B-Streptokokken-Test: Mit diesem vaginalen und analen Abstrichtest, der kurz vor der Geburt durchgeführt wird, wird eine Infektion der Mutter mit B-Streptokokken festgestellt. B-Streptokokken können von der Schwangeren während der Geburt auf das Kind übertragen werden, was zu schweren Infektionen mit Komplikationen führen kann. Um das zu verhindern, werden bei positivem Befund während der Geburt Antibiotika verabreicht.
Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über den „Meine AOK“-Onlineservice, verfügbar als Onlineportal und App, senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für Meine AOK an.
Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.
Individuelle Präventionsberatung
Außerdem übernimmt die AOK Niedersachsen während der Schwangerschaft die Kosten für individuelle Präventionsberatungen durch die Hebamme. Inhalte der individuellen Beratung können sein:
- Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung des Säuglings
- Frühkindliche Kariesprophylaxe
- Rauchfrei durch die Schwangerschaft
- Die Wahl des Geburtsortes und des Geburtsmodus
Die Leistung umfasst bis zu drei persönliche Beratungen im Umfang von insgesamt bis zu 180 Minuten. Die Kosten werden von der Hebamme direkt mit der AOK Niedersachsen abgerechnet.
Hebammenrufbereitschaft
Die AOK Niedersachsen unterstützt ihre Versicherte während der Schwangerschaft zusätzlich mit der Rufbereitschaft. Die Hebamme schließt einen Vertrag mit der Versicherten, wenn eine Hausgeburt, eine Entbindung im Geburtshaus oder eine Entbindung im Krankenhaus mit einer Begleit-Beleg-Hebamme geplant ist.
Die Höhe der Kosten zur Rufbereitschaft sind abhängig von der Hebamme. Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an der Rufbereitschaft mit einer Pauschale von bis zu 250 Euro.
Abgedeckt werden damit die Kosten für eine Rufbereitschaft, die in der Regel mit der 37. oder 38. Schwangerschaftswoche beginnt und mit der Geburt des Kindes oder der stationären Aufnahme in einer Klinik endet. Freiberuflich tätige Hebammen können die Rufbereitschaftspauschale direkt mit der AOK Niedersachsen abrechnen.
Sämtliche Hebammenleistungen, wie die Geburt, die Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, die Vorsorgeleistungen, das Wegegeld oder Leistungen mittels Kommunikationsmedium werden unabhängig von der Rufbereitschaft von der AOK bezahlt. Die Hebamme rechnet diese Leistungen direkt mit der AOK Niedersachsen ab.
Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft und Stillzeit
Jede bei der AOK Niedersachsen Versicherte kann sich in der Schwangerschaft und während der Stillzeit zur Anwendung und Einnahme von Arzneimitteln kostenlos beraten lassen. Die Beratung erfolgt in allen teilnehmenden niedersächsischen Apotheken.
Digitale Schwangerschaftsbegleitung
Die Gesundheitsassistenz „AOK GESA“-App begleitet unsere Versicherten digital durch die Schwangerschaft. Die App informiert individuell und passend durch diese aufregende Zeit. Wichtige Termine und Leistungen werden dadurch im Blick behalten. Auch der zweite Elternteil wird mit hilfreichen Tipps eingebunden – für eine rundum gute Vorbereitung auf die Geburt.
Mehrleistungsvideo Schwangerschaft
Gut begleitet durch die Schwangerschaft – mit den Apps der AOK
Die AOK ist von Anfang an digital an Ihrer Seite. Mit den Apps „Meine AOK“ und „AOK Schwanger“ erhalten Sie verlässliche Unterstützung von der ersten Vorsorgeuntersuchung bis zur Geburt und darüber hinaus. Schauen Sie das Video und entdecken Sie die digitalen Angebote der AOK für Ihre Schwangerschaft.
Weiterführende Informationen
Unterstützung bei der Hebammensuche
Mit der AOK-Hebammensuche finden Sie eine geeignete Hebamme in Ihrer Nähe, die Sie während der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Geburt begleitet.
Schwangerschaftsthemen im Gesundheitsmagazin
Tipps und Wissensartikel rund um das Thema Schwangerschaft, etwa zur Ernährung, zur Linderung häufiger Schwangerschaftsbeschwerden oder zur Geburtsvorbereitung.
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