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Orthopädische Schuheinlagen

Orthopädische Einlagen sind medizinische Hilfsmittel, die Fehlstellungen der Füße ausgleichen sollen. Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und individuell angefertigt. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten dafür.
Eine Frau legt eine orthopädische Schuheinlage in einen Ballerina-Schuh. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.© iStock / AndreyPopov

Inhalte im Überblick

    Was sind orthopädische Schuheinlagen?

    Orthopädische Schuheinlagen sind speziell angefertigte Einlagen, die Defizite, wie Fehlstellungen und Verformungen an den Füßen, ausgleichen. Ohne Behandlung können diese Defizite Schmerzen verursachen und den gesamten Bewegungsapparat belasten. Die orthopädischen Einlagen dienen der Entlastung und Lastumverteilung der Weichteile, Knochen und Gelenke im Fuß. 

    Orthopädische Schuheinlagen werden verordnet

    Die orthopädischen Einlagen werden individuell nach Indikation angefertigt. Dafür untersucht die Ärztin oder der Arzt, zum Beispiel eine Orthopädin oder ein Orthopäde, die Füße. Liegt eine Fehlstellung oder ein anderes Fußproblem vor, verordnet er die Schuheinlagen auf Rezept. Mögliche Diagnosen sind zum Beispiel:

    • Verformungen an den Zehen wie Hallux valgus, Hallux rigidus, Hammer- oder Krallenzehen
    • Knick-, Senk-, Spreiz-, Hohl-, Platt- oder Klumpfuß
    • Ermüdungsbrüche
    • Diabetisches Fußsyndrom

    Das Rezept reichen Sie in einem Sanitätshaus oder bei einem Dienstleistungsunternehmen für Orthopädieschuhtechnik ein. Dort werden Ihre Füße vermessen und die Einlagen für Sie angefertigt. Bei Abholung testen Sie die Einlagen vor Ort und lassen Änderungen vornehmen, wenn diese notwendig sind.

    Das zahlt die AOK

    Orthopädische Schuheinlagen sind Hilfsmittel, für die bestimmte Festbeträge festgesetzt sind. Auf dieser Grundlage übernimmt die AOK die Kosten für zwei Paar orthopädische Einlagen pro Jahr, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden. 

    Das zahlen Sie dazu

    Generell beträgt Ihre Zuzahlung für orthopädische Schuheinlagen zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie nichts zuzahlen.

    Entscheiden Sie sich nach einer ausführlichen und fachlichen Beratung für eine gesonderte Anfertigung, die den Festbetrag überschreitet, tragen Sie die verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.

    Aktualisiert: 22.08.2022

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