Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause
Die meisten Menschen wünschen sich, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Die AOK hilft dabei. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt und welche Leistungen Ihnen für die individuelle Pflege zu Hause zustehen.

Die wichtigsten Pflegeleistungen
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen.
- Pflegegeld wird gezahlt, wenn ein Angehöriger oder eine andere Person, zum Beispiel ein Freund oder Nachbar, die Pflege übernimmt. Mit dem Pflegegeld kann aber auch eine Pflegekraft aus dem Ausland finanziert werden.
- Die Pflegearbeit eines ambulanten Pflegedienstes wird als Sachleistung bezeichnet. Übernimmt also ein Pflegedienst die Pflege, zahlt die AOK-Pflegekasse sogenannte Pflegesachleistungen. Die Abrechnung führt der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse durch.
- Beide Leistungen sind miteinander kombinierbar.
Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Pflegegrad, den der Pflegebedürftige hat. Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen besteht aber erst ab Pflegegrad 2. Dafür übernimmt die AOK-Pflegekasse monatlich folgende Leistungen:
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistungen | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Weitere Leistungen für die häusliche Pflege
- Tagespflege oder Nachtpflege: Stundenweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Die AOK übernimmt für die Pflegegrade 2 bis 5 monatlich zwischen 689 und 1.995 Euro.
- Ersatz- oder Verhinderungspflege: Zeitweise Versorgung des Pflegebedürftigen zu Hause von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Nicht verbrauchte Leistungen der Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, bis maximal 806 Euro zusätzlich pro Jahr.
Leistungen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die pflegegerechte Veränderung der Wohnung finanziert die AOK-Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
- Entlastungsbetrag: Zur Finanzierung von Betreuungs- oder Unterstützungsangeboten stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung. Das Geld kann zum Beispiel für Kurzzeitpflege, Tages- oder Nachtpflege oder für Entlastungsangebote mit einer besonderen Anerkennung eingesetzt werden. Personen mit Pflegegrad 1 können den Betrag auch für die Körperpflege – durchgeführt von einem Pflegedienst – verwenden.
Im Zuge der Corona Krise können Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 bis zum 31. März 2021 den Entlastungsbetrag auch anderer Hilfen im Wege der Kostenerstattung einsetzen, wenn dies zur Überwindung Versorgungsengpässen erforderlich ist. Darüber hinaus kann der im Jahr 2019 nicht verbrauchte Betrag in den Zeitraum bis zum 31. März 2021 übertragen werden.
- Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Bestimmte Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl sollen den Pflegealltag erleichtern. Neben diesen technischen Hilfsmitteln finanziert die AOK-Pflegekasse auch sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wurde rückwirkend zum 01.04.2020 von 40 auf 60 Euro angehoben. Maßgeblich für die höhere Vergütung ist der Tag der Leistungserbringung; im Fall einer Kostenerstattung das Kaufdatum. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln finden Sie hier.
Einen ambulanten Pflegedienst finden
In Deutschland gibt es über 14.500 zugelassene ambulante Pflegedienste. Mit dem Pflege-Navigator der AOK können Sie nach Anbietern in Ihrer Nähre suchen. Viele der gelisteten Pflegedienste bieten eine individuelle Kostenschätzung an. Das hilft Ihnen, die Leistungen direkt zu vergleichen.
Kriterien für die Auswahl eines Pflegedienstes
Ambulante Pflegedienste können sich bei Leistungen, Preisen und Service unterscheiden. Ein Vergleich und persönliche Gespräche mit den Anbietern helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Mit unseren Informationen haben Sie dabei immer alle wichtigen Auswahlkriterien und Anforderungen im Blick.
Entlastung bei der Pflege zu Hause
Wer neben der Pflege weiter seinem Beruf nachgeht, einen Urlaub plant oder krank wird, kann die Versorgung des Pflegebedürftigen vorübergehend in andere Hände geben. Die folgenden Unterstützungsangebote fördert die AOK-Pflegekasse:
- Tages- oder Nachtpflege: Viele Pflegeeinrichtungen betreuen pflegebedürftige Menschen entweder am Tag oder über Nacht. Tages- und Nachtpflege sind teilstationäre Angebote, die mit der häuslichen Pflege kombinierbar sind. Das soll pflegende Angehörige unterstützen, weiterhin berufstätig zu bleiben.
- Kurzzeitpflege: Bei der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung betreut. Das kommt zum Beispiel infrage, wenn sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, die Wohnung umgebaut wird oder die Angehörigen in Urlaub fahren. Bis zu acht Wochen im Jahr können Sie diese Betreuungsform in Anspruch nehmen.
- Ersatz- oder Verhinderungspflege: Soll der Pflegebedürftige während Abwesenheit oder Krankheit des Pflegenden zu Hause versorgt werden, greift die sogenannte Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege. Die Pflege übernimmt dann vorübergehend ein Pflegedienst. Auch ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige können einspringen.
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