Hautkrebs-Screening – schon ab 18 Jahren
Hautkrebs-Screening – mit dem Gesundheitskonto können Versicherte der AOK Hessen schon ab 18 Jahren diese Leistung in Anspruch nehmen.
Kassenärztliche Leistung
Das Hautkrebs-Screening kann als kassenärztliche Leistung ab 35 Jahren jedes zweite Jahr bei hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Dermatologen, Internisten und praktischen Ärzten durchgeführt werden. Damit können Frühstadien und Vorstufen bösartiger Erkrankungen der Haut entdeckt werden und Risiken mit dem Arzt besprochen werden.
Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über die elektronische Gesundheitskarte. Erhält ein Versicherter eine Privatrechnung, so ist eine Kostenerstattung im Rahmen des Gesundheitskontos nicht möglich.
Jedoch können Versicherte der AOK Hessen mit dem Gesundheitskonto diese Leistung von 18 bis 34 Jahren in Anspruch nehmen. Eine Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 40 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Medizinische Hinweise
Um das Risiko für Hautkrebs möglichst gering zu halten, sollte man sich vor intensiver Sonneneinstrahlung schützen. Sonnenbrände bereits im Kindesalter erhöhen das Hautkrebsrisiko besonders.
Darüber hinaus scheinen rothaarige Menschen mit heller Haut ein grundsätzlich höheres, genetisch bedingtes Risiko für Melanome zu haben. Diese Menschen sollten über die allgemeinen Empfehlungen hinaus besonders auf ihre Haut achten und eventuell bereits vor dem 36. Lebensjahr ein Hautkrebs-Screening vornehmen lassen.
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