Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Selbsthilfe ist nicht nur bei Depressionen oder Krebserkrankungen eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung unterstützt Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und ihre Angehörigen dabei, den Alltag besser zu bewältigen. Deshalb fördert die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie die AOK Selbsthilfe fördert

    Die AOK stärkt seit mehr als 30 Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, sowohl finanziell als auch infrastrukturell. Im Jahr 2026 stellen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 107,3 Millionen Euro für die Selbsthilfe bereit. Allein die AOK unterstützt – bei einem Versichertenanteil von knapp 37 Prozent aller Versicherten in Deutschland – die Selbsthilfe mit rund 39,5 Millionen Euro. Das bedeutet: Für jeden AOK-Versicherten fließen im Jahr 2026 1,44 Euro an Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Für die Förderung der Selbsthilfe gilt ein fester Verteilungsschlüssel:

    • 70 Prozent der Gesamtmittel (75,1 Mio. Euro) gehen in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung, zu festgelegten Prozentsätzen verteilt auf Bundesebene sowie auf Landes- und Regionalebene.
    • 30 Prozent der Mittel (32,2 Mio. Euro) stehen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung. Diese können die Krankenkassen und ihre Verbände auf allen Ebenen einsetzen.

    Für die AOK bedeutet das im Jahr 2026:

    • Auf Bundesebene stellt das AOK-System bereit:
      • ca. 5,5 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • ca. 1,2 Mio. Euro für die Projektförderung.
    • Auf Landes- und Regionalebene stehen zusätzlich zur Verfügung:
      • 22,1 Mio. Euro für die Pauschalförderung
      • 10,7 Mio. Euro für die Projektförderung.

    Voraussetzungen für die Förderung von Selbsthilfegruppen

    Damit eine Selbsthilfegruppe Fördermittel erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindestens sechs Mitglieder: Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot öffentlich bekannt.
    • Selbsthilfeprinzip: Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen für Betroffene erbracht.
    • Kontinuierliche Gruppenarbeit: Die Gruppe weist regelmäßige Treffen sowie eine feste Ansprechperson und Kontaktadresse nach. Ihr Wirkungskreis umfasst die Kommune, den Kreis oder die Region.
    • Thematische Ausrichtung: Die Gruppe beschäftigt sich mit der gemeinsamen Bewältigung bestimmter chronischer Erkrankungen, Krankheitsfolgen oder Behinderungen und unterstützt die Mitglieder dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern.
    • Angebotsform: Die Gruppe ermöglicht gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten, analog (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digital.
    • Ehrenamtliche Leitung: Gruppenmitglieder und Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich. Eine professionelle Leitung, etwa durch Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte der Gesundheits- und Sozialberufe, findet nicht statt. Die gelegentliche Hinzuziehung von Expertinnen und Experten ist möglich.
    • Neutralität und Unabhängigkeit: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Transparente Finanzen: Die finanzielle Situation der Gruppe ist jederzeit nachvollziehbar.
    • Kooperationsbereitschaft: Die Gruppe ist bereit, mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten.
    • Datenschutz: Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung werden eingehalten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen, dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

    Die verschiedenen Fördermöglichkeiten im Überblick

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    Diese Selbsthilfeangebote gibt es bei der AOK Baden-Württemberg

    Sie interessieren sich für die Arbeit der Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe?  Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort.

    Oder sind Sie selbst in einer Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation oder Selbsthilfekontaktstelle tätig und wollen Mittel beantragen? Ihre AOK Baden-Württemberg fördert gemeinsam mit der GKV-Gemeinschaft wiederkehrende Aufwendungen von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung.

    Gleichzeitig unterstützt Sie die AOK Baden-Württemberg bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung.

    Einen Einblick in die wichtige Selbsthilfearbeit und die Umsetzung von geförderten Projektideen erhalten Sie im nachfolgenden Kurzfilm – denn jede Idee ist herzlich willkommen.

    Selbsthilfe: In der krankenkassenindividuellen Projektförderung ist jede Idee willkommen

    Antragsformulare der AOK Baden-Württemberg

    Antragsunterlagen für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen

    Sie wollen Fördermittel der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V beantragen? Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der AOK Baden-Württemberg sowie weitere Informationen rund um die Antragstellung.

    In unserem Erklärfilm finden Sie wichtige Informationen zur richtigen Antragstellung:

    Selbsthilfe: Anleitung zur Antragstellung der krankenkassenindividuellen Projektförderung

    Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung

    Ansprechpartner/-innen der AOK Baden-Württemberg

    • Ansprechpartner/-innen für landesweite Selbsthilfeorganisationen

      Landesweite, in Baden-Württemberg tätige, Selbsthilfeorganisationen beantragen 

      Mittel der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung der GKV-Gemeinschaftsförderung BW bei

      Frau Deborah Crazzolara
      Presselstraße 19
      70191 Stuttgart
      0711 6525-23298
      deborah.crazzolara@bw.aok.de

      Mittel der Krankenkassenindividuellen Projektförderung beantragen Selbsthilfeorganisationen bei 

      Frau Carolin Hopfe
      Presselstraße 19
      70191 Stuttgart
      0711 6525-18696
      carolin.hopfe@bw.aok.de

    • Ansprechpartner/-innen für Selbsthilfekontaktstellen

      Selbsthilfekontaktstellen, die kassenartenübergreifende Pauschalförderung beantragen wollen oder Fragen haben, finden hier die Ansprechpartner/-innen:

      Selbsthilfekontaktstellen, die Fragen zur krankenkassenindividuellen Projektförderung der AOK Baden-Württemberg haben oder Mittel beantragen wollen, wenden sich an:

      Frau Carolin Hopfe
      Presselstraße 19
      70191 Stuttgart
      0711 6525-18696
      carolin.hopfe@bw.aok.de.

    Ansprechpartner/-innen für Interessierte und Regionale Selbsthilfegruppen

    Sie haben Fragen zur Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe?
    Sie suchen als Regionale Selbsthilfegruppe Unterstützung bei Aktionen oder Vorhaben?
    Sie haben Fragen zur kassenartenübergreifenden oder krankenkassenindividuellen Förderung? 

    Wir beraten und unterstützen Sie finanziell oder durch Sachleistungen.

    Kontakt zum Beratungsteam "Selbsthilfeförderung"

    Aktualisiert: 20.01.2026

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