Antrag auf Selbsthilfeförderung

Wer gesundheitsbezogene Selbsthilfe organisiert, bekommt finanzielle Unterstützung von der AOK. Förderung kann sowohl für die Neugründung als auch für die Basisfinanzierung von Selbsthilfegruppen, Verbänden oder Kontaktstellen sowie für gezielte Projektförderung beantragt werden. Informationen und Anträge zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sowie zur krankenkassenindividuellen Projektförderung erhalten Sie auf dieser Seite.

Antragsformulare der AOK Baden-Württemberg

Antragsunterlagen für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen

Sie wollen Fördermittel der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V beantragen? Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der AOK Baden-Württemberg sowie weitere Informationen rund um die Antragstellung.

Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung

Die Antragsformulare der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind auf der gemeinsamen Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg zu finden:

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung

Selbsthilfe unterstützen

Die AOK fördert den Aufbau gesundheitsbezogener Selbsthilfe. Informationen zu Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten lesen Sie hier.

Selbsthilfe

Die Arbeit von Selbsthilfegruppen und -organisationen wird von der AOK mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. Hier erfahren Sie mehr.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 14.09.2026

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