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Unterkiefer-Protrusionsschiene bei Schlafapnoe

Wer nachts wiederholt Atemaussetzer im Schlaf hat, leidet möglicherweise an einer sogenannten obstruktiven, also behandlungsbedürftigen, Schlafapnoe. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten für eine Unterkiefer-Protrusionsschiene als Therapiemöglichkeit.
Eine Mann setzt sich eine Unterkiefer-Protrusionsschiene ein.© iStock / Robin Gentry

Inhalte im Überblick

    Was ist eine Unterkiefer-Protrusionsschiene?

    Die Unterkiefer-Protrusionsschiene ist eine Therapieoption zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe, also wenn die Atemwege verengt sind. Sie hilft Betroffenen, die Atemwege beim Schlafen offen zu halten und dadurch Atemstörungen zu verhindern. Zwei transparente Kunststoffschienen für den Ober- und den Unterkiefer, die seitlich über kleine Stege verbunden sind, bewirken, dass der Unterkiefer sanft nach vorn gedrückt wird. Dabei wird die Zunge vorn gehalten und eine Verengung der Atemwege vermieden.

    Die Unterkiefer-Protrusionsschiene wird individuell für jeden Patienten angefertigt. Mit der Schiene lässt sich der Mund normal öffnen, man kann damit sprechen und trinken.

    Voraussetzung für die Kostenübernahme

    Bei obstruktiver Schlafapnoe wird als Standard derzeit die Überdrucktherapie eingesetzt. Dabei wird während des Schlafs über eine Atemmaske Umgebungsluft in die Atemwege geleitet. Der leichte Überdruck, der dabei entsteht, hält die oberen Atemwege offen.

    Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kommt infrage, wenn die Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann oder nicht möglich ist, weil sie zum Beispiel Folgendes auslöst:

    • Gesichtsausschlag
    • Gesichtsschmerzen (Trigeminusneuralgie) oder
    • Panikattacken durch die Nutzung der Atemmaske auslöst

    Das zahlt die AOK

    Führt die Überdrucktherapie nicht zum Erfolg oder kann sie aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden, übernimmt die AOK die Kosten für eine Unterkiefer-Protrusionsschiene. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann nur von Ärztinnen und Ärzten mit der Fachqualifikation Schlafmedizin verordnet werden. Mit der erhaltenen Verordnung beziehungsweise dem Rezept gehen Sie zu einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl. Nachdem die Schiene angefertigt und angepasst wurde, rechnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Leistung direkt mit der AOK ab. Eine vorherige Genehmigung durch die AOK ist nicht erforderlich.

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    Aktualisiert: 07.07.2022

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