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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept

Apps auf Rezept: Ärzte dürfen geprüfte Gesundheits- oder Medizin-Apps als sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen. Welche Apps dazu zählen und unter welchen Voraussetzungen die AOK die Kosten übernimmt, erfahren Sie hier.
Eine junge Frau betrachtet ihr Smartphone. Ärzte dürfen bestimmte Apps auf Rezept verordnen. © AOK

Inhalte im Überblick

    Was ist eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)?

    Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine Gesundheits- oder Medizin-App oder andere digitale Anwendung, die ein Arzt verordnen oder ein Versicherter direkt bei der Krankenkasse beantragen kann. Zu den Digitalen Gesundheitsanwendungen zählen unter anderem Apps aber auch browserbasierte Anwendungen. 

    Was kann eine DiGA?

    Eine digitale Gesundheitsanwendung soll Ärzten und Patienten helfen, bestimmte Krankheiten leichter zu erkennen, zu behandeln, zu lindern oder zu überwachen. Eine DiGA kann vom Patienten allein oder von Patient und Arzt gemeinsam genutzt werden. 

    Neben Krankheiten können DiGA auch bei Verletzungen und Behinderungen unterstützen. So gibt es zum Beispiel Gesundheits-Apps zur Behandlung von Rückenschmerzen, zum Umgang mit Tinnitus, zur Unterstützung von Menschen, die an Krebs erkrankt sind, oder bei Migräne (digitale Tagebücher) sowie zur Hilfe bei Depressionen.

    Welchen Nutzen hat eine DiGA?

    Jede Gesundheits- oder Medizin-App, die als DiGA zugelassen ist, soll dem Patienten, der sie anwendet, einen medizinischen Nutzen bringen. Nur dann kann sie als App verordnet werden. 

    Der medizinische Nutzen für den Patienten soll sich gemäß der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) im Wesentlichen zeigen in

    • einer verbesserten Gesundheit,
    • einer verkürzten Krankheitsdauer,
    • einem verlängerten Überleben,
    • oder einer verbesserten Lebensqualität.

    Was unterscheidet eine DiGA von anderen Gesundheits-Apps?

    Im Unterschied zu den meisten frei zugänglichen Gesundheits-Apps ist eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) offiziell als Medizinprodukt zugelassen und kann als App auf Rezept verordnet werden. Das setzt voraus, dass der medizinische Zweck wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat.

    Die Arzneimittelbehörde stellt bei einem solchen Prüfverfahren insbesondere die Qualität der Produkteigenschaften fest, wie zum Beispiel die Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität der App sowie die Einhaltung von Datenschutz und Informationssicherheit. Die App-Anbieter müssen der Arzneimittelbehörde außerdem nachweisen, dass ihr Produkt den beabsichtigten medizinischen Nutzen hat.

    Über das DiGA-Verzeichnis beim BfArM können sich Versicherte und Patienten über geprüfte Anwendungen informieren.

    Wie erhalte ich Apps auf Rezept?

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie eine DiGA erhalten:

    1. Der behandelnde Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder der im Krankenhaus bei der Entlassung für Sie zuständige Arzt verordnet Ihnen eine DiGA auf einem normalen Rezept. Dieses schicken Sie bitte an die Krankenkasse oder geben es dort ab.
    2. Alternativ können Sie eine DiGA auch direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt. 

    Nachdem die Krankenkasse die Verordnung Ihres Arztes oder Ihren Antrag geprüft hat, übermittelt sie Ihnen einen Rezeptcode. Damit können Sie die jeweilige Gesundheits- oder Medizin-App beim Hersteller oder in einem App-Store kostenfrei herunterladen, aktivieren und nutzen.

    Unter welchen Voraussetzungen trägt die AOK die Kosten?

    • Die ausgewählte Anwendung muss das Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen haben, um als App auf Rezept verordnet werden zu können.
    • Die Gesundheits- oder Medizin-App muss im DiGA-Verzeichnis gelistet sein.
    • In Kombination mit Hilfsmitteln oder zusätzlicher Hardware muss die Hauptfunktion der DiGA überwiegend digital sein.
    • Die medizinische Notwendigkeit für einen Anspruch muss nachvollziehbar vorliegen, zum Beispiel in Form einer Verordnung des Arztes oder eines Attests.

    Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) beantragen

    Verordnung über DiGA wird erstellt

    Übermittlung der Verordnung an die AOK

    Die AOK prüft Ihren Leistungsanspruch

    Verordnung über DiGA wird erstellt

    01/03

    Der behandelnde Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder bei der Entlassung in einem Krankenhaus zuständige Arzt stellt Ihnen eine Verordnung (Muster 16) über eine DiGA aus. Alternativ können Sie als gesetzlich Versicherter eine Selbst-Verordnung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn die erforderliche medizinische Indikation vorliegt und keine anderen eventuell vorliegenden Erkrankungen gegen die Nutzung einer DiGA sprechen.

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    Aktualisiert: 30.10.2023

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