Zusätzliche Gesundheitsleistungen mit AOK-Angeboten
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK Sachsen-Anhalt

Erstattungen erhalten
Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet.
Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil.
Das AOK-Gesundheitskonto der AOK Nordost
Die AOK Nordost unterstützt Ihren gesunden Lebensstil in allen Lebensphasen. Mit dem AOK-Gesundheitskonto erhalten Sie jährlich bis zu 500 Euro Zuschuss für Präventions- und Gesundheitsleistungen.

Die Zuschüsse unterteilen sich in zwei Komponenten:
- Bis zu 218 Euro für individuell wählbare Leistungen
- Sport (z. B. für ein Fitnessmessgerät bis zu 50 Euro oder Schwimmlernkurs bis zu 90 Euro)
- Familiengesundheit (z. B. für Mehrleistungen für Schwangere bis zu 100 Euro oder Babyschwimmen bis 90 Euro)
- Gesundheitsleistungen für Vorsorgeleistungen zur Zahngesundheit bis zu 50 Euro oder Akupunktur bis zu 40 Euro)
- Bis zu 282 Euro für präventive Angebote
- Gesundheitskurse (für zwei Kurse bis zu 170 Euro)
- Wohnortferne präventive Kompaktangebote (bis zu 112 Euro)
Erstattung der Leistungen
Leistung in Anspruch nehmen
01/03Nehmen Sie zuerst die gewünschte Aktivität in Anspruch und erhalten dafür Ihre persönliche Rechnung.
Individuell wählbare Gesundheitsleistungen ab 2026
Sport
Bewegung lohnt sich! Profitieren Sie von Zuschüssen für sportliche Aktivitäten, Ausrüstungen, Mitgliedsbeiträge und mehr.

Beitrag Sportverein bis 14 Jahre
eHealth-Angebote und digitale Sportkurse
Digitale Fitnessmessgeräte
Schwimmlernkurs
Sportmedizinische Untersuchung
Sportzahnschutzschiene
Startgebühr für sportliche Veranstaltungen
Familiengesundheit
Familien liegen uns besonders am Herzen. Daher beteiligen wir uns über die gesetzlichen Leistungen hinaus, an familienfreundlichen Leistungen.

Babyschwimmen
Hebammenrufbereitschaft
Individuelle Leistungen für Schwangere
Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs
Gesundheitsleistungen
Wir beteiligen uns, über die gesetzlichen Leistungen hinaus, an Ihren Ausgaben für zusätzliche Gesundheitsleistungen.

Naturarzneimittel
Osteopathie
Akupunktur und kinesiologische Tapings
Erweiterte Brustkrebsvorsorge
Vorsorgeleistungen zur Zahngesundheit
Gesunde Zähne sind ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und Lebensqualität. Präventive und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Maßnahmen senken nachweislich das Risiko schwerer Zahnerkrankungen, reduzieren Folgekosten und tragen zum langfristigen Zahnerhalt bei.
Wir beteiligen uns mit bis zu 50 Euro insgesamt für die Auswahl folgender Leistungen:
- Professionelle Zahnreinigung
Für wen: AOK-Versicherte
- Zahnfüllungen
Für wen: AOK-Versicherte
- Glattflächenversiegelung
Für wen: AOK-Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (festsitzende Zahnspange)
- Sedierung (Dämmerschlaf) bei Weisheitszahnentfernung
Für wen: AOK-Versicherte die am Tag der Behandlung nicht älter als 25 Jahre waren
Wie oft: pro Kalenderjahr
Leistung: zusammen insgesamt bis zu 50 Euro
Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung vom Zahnarzt

Gesundheitskurse und Gesundheitswochenenden
Wir bieten unseren Versicherten kostenfreie Gesundheitskurse vor Ort oder Online-Workshops. Alternativ zu den AOK-Gesundheitskursen können Sie an externen Gesundheitskursen teilnehmen und für Ihre Kursgebühren einen Zuschuss erhalten.

Gesundheitskurse
Wohnortferne präventive Kompaktangebote
Erstattungsanträge für den Postweg
Falls Sie den Zuschuss einer Leistung des AOK-Gesundheitskontos über den Postweg vornehmen möchten, nutzen Sie bitte den dazugehörigen Erstattungsantrag.
Anträge für die Erstattung von erbrachten Leistungen bis 31. Dezember 2025
Sport Familiengesundheit Gesundheitsleistungen Gesundheitskurse und wohnortferne präventive Kompaktangebote
Anträge für die Erstattung von erbrachten Leistungen ab 1. Januar 2026
Die PDF-Anträge ab 1. Januar 2026 stehen Ihnen im Laufe der 4. Kalenderwoche 2026 zur Verfügung.
Nutzen Sie das Onlineportal „Meine AOK“ und erhalten Sie schneller Ihr Geld!
Laden Sie Ihren Antrag und Ihre Belege über das Onlineportal „Meine AOK“ hoch und erhalten Sie die Erstattung innerhalb von ein bis zwei Werktagen auf Ihr Konto.
Werden Sie jetzt Mitglied bei der AOK Nordost
Die regional unterschiedlichen Angebote für Mehrleistungen bei der AOK im Überblick
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