Zusätzliche Gesundheitsleistungen mit AOK-Angeboten

Über die gesetzlichen Leistungen hinaus bietet Ihnen Ihre AOK mit verschiedenen Angeboten zusätzliche Gesundheitsleistungen an. Diese Mehrleistungen bietet Ihnen Ihre AOK.
Eine Mehrgenerationenfamilie geht in einem Wald spazieren. Zu sehen sind zwei ältere Personen, ein mittelaltes Paar sowie zwei Kinder. Im Hintergrund sind Baumstämme und viele grüne Büsche zu erkennen., © iStock / monkeybusinessimages

Erstattungen erhalten

Zusätzliche Gesundheits-Check-Ups, besondere Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder Osteopathie – nicht alle Gesundheitsleistungen werden im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs erstattet.

Die AOK bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte Mehrleistungen zu erhalten – etwa im Gegenzug für eine gesunde Lebensweise oder innerhalb eines bestimmten Budgets. Die Inhalte und Namen der Angebote unterscheiden sich regional, wie zum Beispiel Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget oder Gesundheitsvorteil.

Das AOK-Gesundheitskonto der AOK Nordost

Die AOK Nordost unterstützt Ihren gesunden Lebensstil in allen Lebensphasen. Mit dem AOK-Gesundheitskonto erhalten Sie jährlich bis zu 500 Euro Zuschuss für Präventions- und Gesundheitsleistungen.

Eine Familie sitzt auf einem Baum. Mann, Frau und zwei Schulkinder© AOK. Die Gesundheitskasse

Die Zuschüsse unterteilen sich in zwei Komponenten:

  1. Bis zu 218 Euro für individuell wählbare Leistungen 
    • Sport (z. B. für ein Fitnessmessgerät bis zu 50 Euro oder Schwimmlernkurs bis zu 90 Euro)
    • Familiengesundheit (z. B. für Mehrleistungen für Schwangere bis zu 100 Euro oder Babyschwimmen bis 90 Euro)
    • Gesundheitsleistungen für Vorsorgeleistungen zur Zahngesundheit bis zu 50 Euro oder  Akupunktur bis zu 40 Euro)
  2. Bis zu 282 Euro für präventive Angebote

Erstattung der Leistungen

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Individuell wählbare Gesundheitsleistungen ab 2026

Sport

Bewegung lohnt sich! Profitieren Sie von Zuschüssen für sportliche Aktivitäten, Ausrüstungen, Mitgliedsbeiträge und mehr.

Ein Sportler trägt seine Sportpartnerin auf dem Rücken.© gettyimages / boggy22
  • Beitrag Sportverein bis 14 Jahre

    Bewegung tut gut. Deshalb zahlen wir einen Zuschuss für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein von Kindern und Jugendlichen.

    Für wen: AOK-versicherte Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Leistung: bis zu 60 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung oder Zahlbeleg

  • eHealth-Angebote und digitale Sportkurse

    Zu Hause oder unterwegs aktiv sein: Sie erhalten eine Kostenbeteiligung für Sport- oder Gesundheits-Apps und Online-Fitness-Portale.

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Leistung: bis zu 20 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung

  • Digitale Fitnessmessgeräte

    Wir beteiligen uns an den Kosten für die Anschaffung vondigitalen Fitnessmessgeräten. Dazu zählen Pulsmesser, Fitnesstracker und andere digitale Fitnessmessgeräte zur Dokumentation Ihres Trainings.

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: jedes 2. Kalenderjahr

    Leistung: bis zu 50 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönlichee Rechnung

    Fitnesstracker für Kinder und Jugendliche unterscheiden sich von anderen Fitnessuhren. Die Voraussetzung für die Erstattung der Geräte für Kinder im Alter zwischen 4 bis 10 Jahren ist ein Zusatz in der Gerätebezeichnung, der auf eine Kinder-Fitnessuhr schließen lässt.

  • Schwimmlernkurs

    Schwimmen kann man in jedem Alter erlernen und sich so bei Aktivitäten im und am Wasser sicher fühlen. Dafür bezuschussen wir einen Kurs für Schwimmanfänger.

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: einmalig 

    Leistung: bis zu 90 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und Erstschwimmzeugnis (zum Beispiel Seepferdchen)

  • Sportmedizinische Untersuchung

    Für ein sicheres Training lassen Sie Ihren Gesundheitszustand bei einem Sportmediziner checken. Wir beteiligen uns an den Kosten.

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: jedes 2. Kalenderjahr

    Leistung:

    • für den Basischeck bis zu 75 Euro
    • für den Leistungscheck bis zu 150 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung

    Weitere Infos zur sportmedizinischen Untersuchung
  • Sportzahnschutzschiene

    Schützen Sie sich vor Zahnverletzungen beim Sport. Wir beteiligen uns an den Anschaffungskosten über einen Vertragszahnarzt.

    Für wen:AOK-Versicherte

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Leistung: bis zu 90 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung vom Zahnarzt

  • Startgebühr für sportliche Veranstaltungen

    Bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen ist oft eine Startgebühr zu entrichten. Für solche Veranstaltungen, die in Kooperation mit der AOK Nordost stattfinden, beteiligen wir uns an den Kosten für die Startgebühr.

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Leistung: bis zu 50 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und persönliche Teilnehmerurkunde

Familiengesundheit

Familien liegen uns besonders am Herzen. Daher beteiligen wir uns über die gesetzlichen Leistungen hinaus, an familienfreundlichen Leistungen.

Vater, Mutter und Kind liegen auf der Couch. Das Kind liegt mit dem Kopf auf dem Bauch der schwangeren Mutter.© AOK. Die Gesundheiskasse
  • Babyschwimmen

    Babyschwimmen kann die motorische Entwicklung des Kindes fördern. Darum bezuschussen wir den Babyschwimmkurs für Ihr Kind.

    Für wen: AOK-versichertes Baby im Alter von 3 bis 18 Monaten

    Wie oft: einmalig pro Kind

    Leistung: bis zu 90 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und Teilnahmebescheinigung

  • Hebammenrufbereitschaft

    Rund um die Geburt ist das Gefühl von Sicherheit besonders wichtig. Wir beteiligen uns ab der 37. Schwangerschaftswoche an den Kosten für die Rufbereitschaft von Hebammen.

    Für wen: AOK-versicherte Schwangere 

    Wie oft: einmal pro Schwangerschaft

    Leistung: bis zu 270 Euro
    Sobald die Hebammenrufbereitschaft in Anspruch genommen wird, erhöht sich das Budget der Schwangeren für wählbare Gesundheitsleistungen von 218 Euro auf 270 Euro.

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung der zugelassenen Hebamme

  • Individuelle Leistungen für Schwangere

    Ihre Gesundheit ist uns wichtig! Deshalb beteiligen wir uns, über die gesetzlichen Leistungen hinaus, an Ihren Ausgaben für zusätzliche Vorsorgeleistungen für Schwangere und junge Mütter. 

    Folgende Leistungen bezuschussen wir:

    • Toxoplasmosetest
    • Tripletest
    • Ersttrimesterscreening (Nackenfaltenmessung)
    • Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken
    • B-Streptokokken-Test
    • Zytomegalie-Test
    • pH-Selbsttest
    • apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Magnesium oder Folsäure (kein Kombipräparat)
    • Stillberatung

    Für wen: AOK-versicherte Schwangere und junge Mütter

    Wie oft: je Schwangerschaft

    Leistung: bis zu 100 Euro

    Erforderliche Unterlagen:

    • persönliche Rechnung der Apotheke und ärztliche Verordnung bei Arzneimitteln
  • Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs

    Gemeinsam auf die Geburt vorbereiten: Wir beteiligen uns an den Kosten für Geburtsvorbereitungskurse mit Partnerbegleitung, welche durch eine zugelassene Hebamme durchgeführt wird.

    Für wen: AOK-versicherten Begleitperson

    Wie oft: einmal pro Schwangerschaft

    Leistung: bis zu 90 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung der zugelassenen Hebamme

Gesundheitsleistungen

Wir beteiligen uns, über die gesetzlichen Leistungen hinaus, an Ihren Ausgaben für zusätzliche Gesundheitsleistungen.

Eine Familie mit Großvater steht zusammenim Garten.© gettyimages / Image Source
  • Naturarzneimittel

    Zur Unterstützung der ganzheitlichen Genesung beteiligen wir uns an den Kosten für apothekenpflichtige phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Die Verordnung des Arzneimittels muss durch einen Vertragsarzt erfolgen.

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Leistung: bis zu 50 Euro

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung und ärztliche Verordnung

  • Osteopathie

    1. Zur Besserung von Beschwerden des Bewegungsapparats kann neben der klassischen Physiotherapie eine osteopathische Behandlung hilfreich sein. Mit Verordnung eines Vertragsarztes (Überweisung) und der Behandlung durch einen zertifizierten Osteopathen beteiligen wir uns an den Kosten.

      Für wen: AOK-Versicherte ab 1 Jahr

      Wie oft: pro Kalenderjahr

      Leistung: bis zu 40 Euro

      Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung des zertifizierten Osteopathen und ärztliche Verordnung

      Bitte beachten Sie: Behandlungen durch Chiropraktiker können nicht erstattet werden.

    2. Osteopathie kann im frühkindlichen Entwicklungsstadium schweren Entwicklungsstörungen entgegenwirken, wie bei unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken (sog. Regulationsstörungen) oder KISS-Syndrom (Kopfgelenk-induzierte Symmetrie-Störung).

      Für wen: AOK-versicherte Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres

      Wie oft: pro Kalenderjahr

      Leistung: bis zu 150 Euro

      Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung des zertifizierten Osteopathen und ärztliche Verordnung

      Bitte beachten Sie: Behandlungen durch Chiropraktiker können nicht erstattet werden.

  • Akupunktur und kinesiologische Tapings

    Akupunktur bietet eine vielversprechende ergänzende Therapie. Wir beteiligen uns, an Ihren Kosten zur Akupunkturbehandlung von Migräne und Allergien durch Physiotherapeuten oder Ärzte.

    Für wen: AOK-Versichert

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Erforderliche Unterlagen: personifizierte Rechnung des Arztes oder Physiotherapeuten

    Bitte beachten Sie: Behandlungen durch Heilpraktiker können nicht erstattet werden.

    Kinesiologisches Taping kann die Bewegungsfähigkeit von Gelenken und Muskeln optimieren und Heilungsprozesse aktivieren. Als begleitende Maßnahme kann Kinesiologisches Taping bei verschiedenen Indikationen unterstützen. 

    Für wen: AOK-Versicherte

    Wie oft: pro Kalenderjahr

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung des Arztes oder Physiotherapeuten

    Leistung: zusammen insgesamt bis zu 40 Euro für Akupunktur und kinesiologische Tapings

    Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Erstattung ist die Behandlung durch einen Arzt oder qualifizierten Physiotherapeuten. Behandlungen durch Heilpraktiker können nicht erstattet werden.

  • Erweiterte Brustkrebsvorsorge

    Wir unterstützen Ihre private Initiative, wenn Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ergänzende Angebote zur Brustkrebsfrüherkennung durchgeführt haben.  

    • discovering hands - Taktilographie zur Brustkrebsfrüherkennung 
      Speziell von „discovering hands“ ausgebildeten Medizinisch-Taktilen Untersucherinnen
    • MammaCare-Kurs
      Kurs zur Brustselbstuntersuchung mit der MammaCare-Methode

    Für wen: AOK-Versicherte zwischen 30 bis 49 Jahren

    Leistung: zusammen pro Kalenderjahr insgesamt bis zu 40 Euro für erweiterte Brustkrebsvorsorge. Der MammaCare-Kurs wird einmalig erstattet.

    Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung 

Vorsorgeleistungen zur Zahngesundheit

Gesunde Zähne sind ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und Lebensqualität. Präventive und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Maßnahmen senken nachweislich das Risiko schwerer Zahnerkrankungen, reduzieren Folgekosten und tragen zum langfristigen Zahnerhalt bei.

Wir beteiligen uns mit bis zu 50 Euro insgesamt für die Auswahl folgender Leistungen:

  • Professionelle Zahnreinigung
    Für wen: AOK-Versicherte
     
  • Zahnfüllungen
    Für wen: AOK-Versicherte
     
  • Glattflächenversiegelung 
    Für wen: AOK-Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband (festsitzende Zahnspange)
     
  • Sedierung (Dämmerschlaf) bei Weisheitszahnentfernung 
    Für wen: AOK-Versicherte die am Tag der Behandlung nicht älter als 25 Jahre waren

Wie oft: pro Kalenderjahr

Leistung: zusammen insgesamt bis zu 50 Euro 

Erforderliche Unterlagen: persönliche Rechnung vom Zahnarzt

Ein Paar putzt zusammen vor dem Badezimmerspiegel die Zähne.© gettyimages / bernardbodo

Gesundheitskurse und Gesundheitswochenenden

Wir bieten unseren Versicherten kostenfreie Gesundheitskurse vor Ort oder Online-Workshops. Alternativ zu den AOK-Gesundheitskursen können Sie an externen Gesundheitskursen teilnehmen und für Ihre Kursgebühren einen Zuschuss erhalten.

Eine junge Frau trainiert auf einem Fitnessball.© gettyimages / KatarzynaBialasiewicz
  • Gesundheitskurse

    Vitalität und Lebensfreude durch eine gesündere Lebensweise. Wir bezuschussen Präventionskurse, welche durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.

    Für wen: AOK-Versicherte ab 6 Jahre

    Wie oft: bis zu 2 Kurse pro Kalenderjahr

    Leistung: insgesamt bis zu 170 Euro

    Erforderliche Unterlagen: Nachweis der Teilnahme, persönliche Rechnung

    Entdecken Sie auch die Gesundheitskurse der AOK Nordost.

  • Wohnortferne präventive Kompaktangebote

    Erhalten Sie einen Zuschuss zu Ihren Kosten bei der Teilnahme an einem wohnortfernen präventiven Kompaktangebot. Sie sind zum Beispiel Schichtarbeiter, Alleinziehende oder pflegende Angehörige und können deshalb nicht regelmäßig Gesundheitskurse am Wohnort wahrnehmen? Dann kontaktieren Sie uns und fragen nach dem wohnortfernen präventiven Kompaktangebot (Gesundheitswoche/-wochenende).

    Für wen: AOK-Versicherte ab 6 Jahre 

    Wie oft: für längstens 7 Tage im Kalenderjahr 

    Leistung: insgesamt bis zu 112 Euro (max. 16 Euro pro Kurstag) für Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung

    Erforderliche Unterlagen: Antragsbogen (muss vor der Reise genehmigt werden), persönliche Rechnung der Gesundheitsreise und Teilnahmebescheinigung

Erstattungsanträge für den Postweg

Falls Sie den Zuschuss einer Leistung des AOK-Gesundheitskontos über den Postweg vornehmen möchten, nutzen Sie bitte den dazugehörigen Erstattungsantrag.

Anträge für die Erstattung von erbrachten Leistungen bis 31. Dezember 2025

Anträge für die Erstattung von erbrachten Leistungen ab 1. Januar 2026

Die PDF-Anträge ab 1. Januar 2026 stehen Ihnen im Laufe der 4. Kalenderwoche 2026 zur Verfügung. 

Nutzen Sie das Onlineportal „Meine AOK“ und erhalten Sie schneller Ihr Geld!

Laden Sie Ihren Antrag und Ihre Belege über das Onlineportal „Meine AOK“ hoch und erhalten Sie die Erstattung innerhalb von ein bis zwei Werktagen auf Ihr Konto.

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  • Die regional unterschiedlichen Angebote für Mehrleistungen bei der AOK im Überblick

    Erstattungen für Mehrleistungen können AOK-Versicherte über bestimmte Gesundheitsangebote erhalten. Die Angebote unterscheiden sich regional, und zwar inhaltlich und auch in ihrer Bezeichnung:

    • Gesundheitskonto bei der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Nordost
    • Gesundheitsvorteil bei der AOK Bayern
    • 750 € PLUS bei der AOK Bremen/Bremerhaven
    • Mehrleistungen bis zu 500 € bei der AOK Niedersachsen
    • 500-Euro-Gesundheitsbudget bei der AOK NordWest
    • GESUNDESKONTO bei der AOK Sachsen-Anhalt

    Entdecken Sie außerdem auch die Bonusprogramme und Bonustarife der AOK.

Aktualisiert: 02.01.2026

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