Vorsorgeleistungen für Schwangere
Während Ihrer Schwangerschaft führen Arzt oder Hebamme in regelmäßigen Abständen Kontrolluntersuchungen durch. Auch einen Besuch beim Zahnarzt sollten Sie gleich zu Beginn der Schwangerschaft einplanen. Die AOK übernimmt die Kosten für alle in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

Die Erstuntersuchung
Ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) steht die erste Untersuchung an. Arzt oder Hebamme stellen die Schwangerschaft medizinisch fest, falls das noch nicht geschehen ist, und führen mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Sie erhalten Tipps zum richtigen Verhalten in der Schwangerschaft, unter anderem zur Ernährung und zur Zahnpflege. Wichtige Themen sind zudem Ihre Krankengeschichte, der Verlauf früherer Schwangerschaften, Ihr Impfstatus und andere Faktoren, die zu Komplikationen führen können. Daneben steht eine Reihe medizinischer Untersuchungen auf dem Plan. Arzt oder Hebamme messen Gewicht und Blutdruck und nehmen eine Blut- sowie eine Urinprobe.
Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung
Schwangere mit rhesus-negativem Blut können den Rhesusfaktor ihres Kindes ab der 12. Schwangerschaftswoche bestimmen lassen. Ist der Rhesusfaktor des Kindes dann bekannt, kann der behandelnde Gynäkologe im Einzelfall genau entscheiden, ob eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe notwendig ist.
Hintergrund: Der Rhesusfaktor ist eine Eigenschaft der roten Blutkörperchen und wird über eine Blutprobe ermittelt. Bei etwa 15 Prozent der Menschen fehlt der Rhesusfaktor. Sie werden als Rhesus negativ bezeichnet (Rh-). Wenn eine Mutter mit negativem Rhesusfaktor ein Baby mit positivem Rhesusfaktor bekommt, kann ihr Immunsystem eine Abwehrreaktion gegen die Blutzellen des Kindes entwickeln, die seiner Gesundheit schaden und sogar lebensbedrohlich sind. Bei einer vorliegenden Rhesusunverträglichkeit bekommt die Schwangere ein Medikament (Anti-D-Immunglobulin), um eventuelle Komplikationen frühzeitig abzuwenden. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung gibt Aufschluss darüber, ob das Medikament wirklich nötig ist.
Wann können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen?
Neue Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durchlaufen einen Prozess.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die Leistung.
- Die Leistung wird nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sofern das Ministerium den Beschluss nicht beanstandet, tritt er nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Im Anschluss daran einigen sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Leistungserbringer (wie Ärzte und Krankenhäuser) auf eine Abrechnungsziffer.
- Erst wenn diese Abrechnungsziffer vorliegt und eine ärztliche Behandlung erforderlich ist, kann die Gesundheitskasse Ihnen diese Leistung anbieten. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch über die elektronische Gesundheitskarte direkt mit dem Leistungserbringer.
- Da es momentan noch keine Abrechnungsziffer gibt, können Sie diese Leistung leider noch nicht in Anspruch nehmen oder müssen die Kosten dafür selbst tragen, bis die Ziffer vorliegt. In dringenden Fällen wenden Sie sich gerne an Ihre AOK.
Hämoglobingehalt (Hb-Wert)
Der Test gibt Aufschluss über einen möglichen Eisenmangel. Schwangere benötigen mehr Eisen, um rote Blutkörperchen zu bilden. Ist der Wert zu niedrig, kann der Arzt entsprechend gegensteuern.
Test auf Röteln-Antikörper
Röteln können zu schweren Missbildungen beim Kind führen. Sie sollten deshalb eine Infektion vermeiden. Ergibt der Test, dass Sie genügend Antikörper besitzen – etwa durch eine Impfung oder eine überstandene Rötelninfektion – besteht keine Gefahr für Ihr Baby. Falls der Test negativ ausfällt, wird Ihr Arzt Sie beraten, wie Sie sich am besten verhalten.
Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion)
Syphilis (Lues) ist eine seltene Infektionskrankheit. Die Erreger bleiben aber oft unerkannt und können beim Baby eine schwere Erkrankung auslösen. Die Infektion lässt sich mit Antibiotika behandeln. Das Testergebnis wird nicht im Mutterpass festgehalten.
Test auf Chlamydien
Chlamydien sind eine häufige bakterielle Infektionskrankheit. Sie kann zu schweren Schwangerschaftskomplikationen führen und sollte deshalb frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Erreger lässt sich im Urin oder auch durch einen Abstrich nachweisen.
Test auf Toxoplasmose (bei Infektionsverdacht)
Toxoplasmose ist eine bakterielle Infektion, die über tierische Lebensmittel und verunreinigtes Gemüse und Obst übertragen wird. Auch Katzenkot und Gartenerde gelten als Ansteckungsrisiko. Die Infektion ist für gesunde Menschen harmlos, kann für das ungeborene Kind aber gefährlich sein. Die AOK übernimmt die Kosten für den Test, wenn der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht.
HIV-Test
Ihr Arzt oder Ihre Hebamme wird Sie zu einem HIV-Test beraten. Der HIV-Test ist selbstverständlich freiwillig. Sollten Sie sich dafür entscheiden, wird im Mutterpass lediglich vermerkt, dass der Test vorgenommen wurde. Das Ergebnis wird nicht im Mutterpass dokumentiert.
Regelmäßige Kontrollen
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Ihr Arzt oder Ihre Hebamme kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).
Ultraschalluntersuchungen
Die Ultraschalluntersuchung hilft dem Arzt, rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Über einen Schallkopf aus werden für den Menschen unhörbare Schallwellen in den Körper gesendet. Aus dem „Echo“ errechnet der Computer ein Bild. Die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen eingesetzten Schallwellen sind nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand für Mutter und Kind unschädlich. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung beim Arzt vorgesehen. Falls der Arzt bestimmte Probleme feststellt, übernimmt die AOK auch weitere Ultraschalluntersuchungen.
Hebamme oder Frauenarzt
Sie haben die Wahl, ob Sie die Untersuchungen bei einem Frauenarzt oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich. Hebammen können fast jede vorgesehene Untersuchung durchführen. Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen darf nur ein Arzt vornehmen.
Das zahlt die AOK
Das Programm zur Schwangerschaftsvorsorge ist in den Mutterschaftslinien des Gemeinsamen Bundesauschuss geregelt. Die AOK übernimmt die Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die in den Richtlinien vorgesehen sind. Auch die zahnmedizinische Beratung und die Behandlung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen gehören zum Leistungsangebot der AOK.
AOK-Gesundheitsvorteil
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