Rufbereitschaft von Hebammen
Je näher die Geburt rückt, desto angespannter können werdende Mütter sein. Mit der Rufbereitschaft ist Ihre vertraute Hebamme rund um die Uhr für Sie erreichbar, um Sie zu unterstützen. Die AOK bezuschusst die Kosten.

So unterstützt die AOK
Die Hebammenrufbereitschaft gibt werdenden Müttern Sicherheit. Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt die Hilfe einer zugelassenen, freiberuflichen Hebamme in Anspruch nehmen, übernehmen wir bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft Ihrer Hebamme in den letzten Wochen der Schwangerschaft. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
Diese Leistung unterstützen wir zusätzlich zum jährlichen 100-Euro-Vorsorgekonto.
Für wen? Schwangere
Rückerstattung: bis zu 250 Euro
Zeitraum: 1 x pro Schwangerschaft
Hinweis: Diese Leistung wird nicht auf den AOK-Gesundheitsvorteil angerechnet.
Nähere Infos zum AOK-Gesundheitsvorteil finden Sie hier.