Bessere Betreuung und mehr Vorsorge beim Kinderarzt
Profitieren Sie mit dem Kinder- und Jugendarztvertrag von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind – von der Geburt bis zum Erwachsenwerden. Lernen Sie die Vorteile kennen. Mittlerweile nutzen mehr als 300.000 Versicherte der AOK Bayern den Kinder- und Jugendarztvertrag.

Mehr Vorsorgeuntersuchungen für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes
Schon unmittelbar nach der Geburt prüft der Arzt Ihr Kind in den ersten Untersuchungen auf „Herz und Nieren“. In den kommenden Jahren steht die gesunde Entwicklung Ihres Kindes im Fokus der Kinder- und Jugenduntersuchungen.
Der AOK Bayern liegt die Gesundheit ihrer jüngsten Versicherten besonders am Herzen. Deshalb haben wir mit den Kinder- und Jugendärzten im Freistaat einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Für AOK-versicherte Kinder stehen über die gesetzlichen U-Untersuchungen hinaus noch zusätzliche Leistungen zur Verfügung, z. B. Hörtests, Sehtests und Tests zur Sprachentwicklung.
Zusätzliche Leistungen des Kinder- und Jugendarztvertrags im Überblick
Die besonderen Leistungen des AOK-Qualitätsvertrages begleiten Ihr Kind von der Geburt bis zum Erwachsenwerden:
Elternberatung „1-2-3-Brei“
Der Kinder- und Jugendarzt berät Sie, wenn Ihr Kind von der anfänglichen Milchnahrung auf B(r)eikost umsteigt (3. bis 8. Lebensmonat, einmalig).
1-2-3-Brei: So gestalten Sie den Umstieg auf Beikost für Ihr Baby
Screening-Sonographie der Niere und der Blase
Diese Ultraschall-Untersuchung wird als Screening im Zeitraum zweiter bis zwölfter Lebensmonat einmalig angeboten.
Sehscreening (sog. Amblyopie-Screening)
Ein erweiterter Sehtest hilft, Fehlsichtigkeit frühzeitig beim Kind zu entdecken. Die zusätzliche Untersuchung wird je einmal in den Lebensaltersstufen 6 bis 14 Monate (U5 bis U6), 20 bis 27 Monate (U7), 46 bis 66 Monate (U8 bis U9) und 12 bis 17 Jahre (J1 bis J2) angeboten.
Neu ab 2019: Bewegungsberatung
Kinder brauchen Bewegung, um sich gesund zu entwickeln. Und genau deshalb gibt es einmalig eine umfassende Bewegungsberatung bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt. Berechtigte Kinder erhalten vor ihrem sechsten Geburtstag einen Gutschein.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U10
Bei dieser zusätzlichen Untersuchung im Alter von 7 bis 8 Jahren werden die Entwicklungsfortschritte Ihres Kindes genau unter die Lupe genommen.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U11
Zusammen mit der U10 schließt diese Früherkennungsuntersuchung im Alter von 9 bis 10 Jahren die große Lücke zwischen U9 und J1. Hier überprüft der Kinderarzt den Gesundheitsstatus Ihres Kindes.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung J2
Mit der J2 (16 bis 17 Jahre) steht für Ihr Kind ein zusätzlicher Gesundheitscheck mit begleitender Beratung bei der Berufswahl zur Verfügung.
Sprachscreening und Elternberatung zur Sprachentwicklung
Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U11 prüft der Kinder- und Jugendarzt, ob die Sprachentwicklung altersgemäß verläuft. Er gibt Tipps, wie Eltern die sprachlichen Fähigkeiten ihres Kindes noch gezielter fördern können.
Hörprüfung (Screening-Audiometrie)
Die Screening-Audiometrie wird jeweils zusammen mit den Früherkennungsuntersuchungen J1 und J2 durchgeführt. Damit sollen Hörschäden (durch laute Musik u. ä.) möglichst frühzeitig erkannt werden.
Neu ab 2019: Antibiotika-Beratung
Viel hilft viel? Warum das bei Antibiotika nicht immer stimmt, erklärt Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit Ihr Kinder- und Jugendarzt im Rahmen einer Beratung rund ums sensible Thema Antibiotika.
Telekonsil
Der Kinder- und Jugendarzt kann kurzfristig bei schwierigen medizinischen Fragestellungen online eine zweite fachärztliche Meinung einholen.
Besondere Betreuungsleistungen
Nimmt Ihr Kind am Kinder- und Jugendarztvertrag teil und besteht eine medizinische Notwendigkeit, ist eine entwicklungsneurologische und/oder ergänzende sozialpädiatrische Betreuung möglich.
Besondere Sprechzeiten
Für Teilnehmer am Kinder- und Jugendarztvertrag stehen beim Kinderarzt besondere Sprechzeiten zur Verfügung.
Anmelden zum Kinder- und Jugendarztvertrag
Mit dem Kinder- und Jugendarztvertrag entscheiden Sie sich für einen Kinder- und Jugendarzt als zentralen Ansprechpartner für alle Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes. An die Wahl sind Sie mindestens ein Jahr gebunden. Der Kinder- und Jugendarzt übernimmt für Sie auch die Formalitäten, damit Sie die Vorteile des Kinder- und Jugendarztvertrages schnell und unkompliziert nutzen können. Um Ihr Kind anzumelden, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinder- und Jugendarzt oder Ihre AOK vor Ort.