Zahnersatz: Kosten, Festzuschuss und Bonusheft
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt

Inhalte im Überblick
Kosten für Zahnersatz: das Wichtigste in Kürze
Haben Sie Probleme mit einem Zahn und brauchen Sie einen Zahnersatz, dann beteiligt sich die AOK an den Kosten:
- Die AOK übernimmt 60 Prozent des befundbezogenen Festzuschusses der Regelversorgung für Zahnersatz
- Mit Bonusheft können 70 bis 75 Prozent übernommen werden
- Im Härtefall zahlt die AOK auch 100 Prozent der Regelversorgung
Zahnersatz: Wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen
Zahnersatz wird notwendig, wenn Zähne stark beschädigt oder vollständig verloren gegangen sind. Ursachen dafür können Karies, Parodontitis, Unfälle oder altersbedingter Zahnverlust sein. Fehlende Zähne beeinflussen nicht nur die Ästhetik, sondern auch die Kaufunktion, das Sprechen und die allgemeine Zahngesundheit. Auch Schäden an benachbarten Zähnen oder am Kiefer können dadurch entstehen. Um das zu vermeiden, sollten fehlende Zähne immer ersetzt werden. Abhängig von den Lücken im Gebiss bietet die Zahnmedizin verschiedene Formen von Zahnersatz. Dazu zählen hauptsächlich:
Zahnkronen
Brücken
Teil- und Vollprothesen
Zahnimplantate
Festzuschuss: Diese Kosten übernimmt die AOK für Zahnersatz
Für Kronen, Brücken und Prothesen gibt es feste Beträge, die vom obersten Gremium der Zahnärzte und Krankenkassen, dem Gemeinsame Bundesausschuss, festgelegt und jährlich angepasst werden. Diese Beträge umfassen die Kosten für die sogenannte Regelversorgung eines Zahnbefundes – also die Versorgung, die medizinisch erforderlich und ausreichend ist. Von diesen Festzuschüssen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich 60 Prozent der Kosten. Dies beinhaltet die Kosten für Material, Laborarbeiten und das zahnärztliche Honorar.
Höherer Festzuschuss mit Bonusheft
Gehen Sie regelmäßig zur Zahnvorsorge und lassen Sie sich die Besuche im Bonusheft dokumentieren, bekommen Sie einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz von der AOK gezahlt:
- Nach 5 Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge steigt der Festzuschuss auf 70 Prozent.
- Nach 10 Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge sogar auf 75 Prozent.
Wichtig zu wissen: Für den Zuschuss zählen nur die Vorsorgeuntersuchungen der Jahre vor dem aktuellen Behandlungsjahr. Wird der Zahnersatz also dieses Jahr benötigt, zählen die Vorsorgetermine aus den Vorjahren – nicht die aus diesem Jahr.
Bonusheft richtig führen
Um die Bonusvoraussetzungen zu erfüllen, müssen Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Zahnvorsorge. Für Erwachsene ist einmal jährlich eine Vorsorgebesuch beim Zahnarzt ausreichend. Als Nachweis für die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen dient das Bonusheft in Papierform oder das digitale Bonusheft in der elektronischen Patientenakte (ePA).
Wegen der besonderen Situation in der Coronapandemie gilt das Bonusjahr 2020 für alle gesetzlich Versicherten pauschal als erfüllt.
Rechenbeispiel: Festzuschuss für eine Krone
Im folgenden Rechenbeispielen können Sie ablesen, wie sich Ihr Bonus auf den Festzuschuss für eine Krone auswirkt. Dies gilt seit dem 1. Januar 2025.
Prozent | Zuschuss von der AOK | |
---|---|---|
Ohne Bonus | 60% | 229,25 Euro |
5 Jahre Bonusheft | 70% | 267,46 Euro |
10 Jahre Bonusheft | 75% | 286,57 Euro |
Härtefall | 100% | 382,09 Euro |
Diese Kosten zahlen Sie selbst
Die Kosten, die über den Festzuschuss hinaus anfallen, zahlen Sie als Eigenanteil selbst. Entscheiden Sie sich für die Regelversorgung liegt Ihr Eigenanteil – abhängig vom Bonusheft – zwischen 25 bis 40 Prozent. Zusätzlich können Kosten anfallen, wenn Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin Leistungen vereinbaren, die nicht zur Regelversorgung gehören. Dazu zählen unter anderem:
- Vollverblendungen im Frontzahnbereich
- Teil- oder Vollverblendungen im Seitenzahnbereich
- Edelmetallkronen oder -brücken
- Vollkeramikkronen oder -brücken
- Zahnimplantate und Implantat-Operationen
Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen, die nicht zur Regelversorgung zählen und von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Abhängig von der Wahl des Zahnersatzes wird dabei zwischen gleichartiger oder andersartiger Versorgung unterschieden.
Regelversorgung, gleichartige Versorgung, andersartige Versorgung: Das sind die Unterschiede
- Unter Regelversorgung versteht man die Standardtherapie, die abhängig vom jeweiligen Befund für den Zahnersatz festgelegt ist. Muss zum Beispiel ein Frontzahn mit einer Krone versorgt werden, ist die Regelversorgung dafür eine Metallkrone mit einer Teilverblendung aus zahnfarbenem Kunststoff. Auf diese Regelversorgung haben alle Versicherten Anspruch.
- Bei einer gleichartigen Versorgung entspricht der Zahnersatz der Regelversorgung für den Befund, wird aber mit einer zusätzlichen Leistung ergänzt. Zum Beispiel, wenn die Metallkrone im Frontzahnbereich eine Vollverblendung erhalten soll. Die AOK zahlt in so einem Fall den Festzuschuss für die Regelversorgung. Die Mehrleistung übernehmen Sie – zuzüglich dem Eigenanteil, der für die Regelversorgung anfällt.
- Bei einer andersartigen Versorgung wird ein Zahnersatz gewählt, der nicht der Regelversorgung für den jeweiligen Befund entspricht. Ein Beispiel dafür ist der Ersatz mehrerer fehlender Zähne mit einer festsitzenden Brücke statt mit einer herausnehmbaren Teilprothese. In diesem Fall erhalten Sie von der AOK den Festzuschuss für die Teilprothese, welche der Regelversorgung entspricht. Die Kosten darüber hinaus, zahlen Sie – zuzüglich dem Eigenanteil für die Regelversorgung.
Durch private Leistungen können höhere zahnärztliche Honorare und Laborkosten entstehen, die Sie ebenfalls selbst zahlen müssen. Lassen Sie sich daher vorher von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin eingehend beraten und aufzeigen, welche Kosten entstehen und ob es Alternativen gibt. Welche Kosten auf Sie zukommen, entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den die zahnärztliche Praxis vor Beginn der Behandlung erstellt.
Finanzieller Schutz für Ihre Zähne

Zahnzusatzversicherung
Mit einer Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil für Zahnersatz. So sichern Sie sich eine bessere Versorgung und schonen Ihr Budget.
Behandlungsplanung und Heil- und Kostenplan
Versicherte brauchen sich nicht mehr an die Krankenkasse zu wenden, um den Heil- und Kostenplan einzureichen. Das übernimmt jetzt Ihre zahnärztliche Praxis für Sie. Die Behandlungsplanung und die Beantragung der Kosten mit dem Heil- und Kostenplan laufen dabei wie folgt ab:
1. Behandlung mit dem Zahnarzt planen
2. Heil- und Kostenplan übermittelt die Zahnarztpraxis
3. Bestätigung abwarten
4. Abrechnung und Eigenanteil
Härtefallregelung: So werden Versicherte mit geringem Einkommen unterstützt
Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den maximalen Festzuschuss für die Regelversorgung, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen:
Für das Jahr 2025 gilt:
- für Alleinstehende: 1.498 Euro
- mit einem Angehörigen: 2.059,75 Euro
- für jeden weiteren Angehörigen: 374,50 Euro
Wir helfen Ihnen gern bei der Berechnung. Den hundertprozentigen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen.
Gleitende Härtefallregelung
Wie unterstützt mich meine AOK beim Zahnersatz?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Angebote anzeigen können.
Häufige Fragen zu Zahnersatz und Festzuschuss
Was zahlt die AOK bei Zahnersatz? Wie lange ist die Genehmigung der AOK gültig?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Zahnvorsorge und Behandlung
Zahnschmerzen und Behandlung beim Zahnarzt