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Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren U1

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

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Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet das E-Paper aktuell und praxisnah.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2026 – Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

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Passende Dokumente zum Thema Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren U1
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

    Der Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bis zu sechs Wochen erhalten, wenn er unverschuldet arbeitsunfähig wird.

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  • Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

    Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung.

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