Hallo liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat aufgrund eines ärztlich attestierten individuellen Beschäftigungsverbots ein Beschäftigungsverbot für den Zeitraum vom 25.04.2026 bis einschließlich 20.07.2026 erhalten.
Nun haben wir von der Krankenkasse die Information erhalten, dass die Mitarbeiterin im Zeitraum vom 17.06.2026 bis 19.06.2026 arbeitsunfähig erkrankt gewesen sein soll. Nähere Informationen zur Art der Arbeitsunfähigkeit liegen uns derzeit nicht vor. Insbesondere ist für uns nicht ersichtlich, ob die Arbeitsunfähigkeit auf einer von der Schwangerschaft unabhängigen Erkrankung beruhte oder ob sie im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stand.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft, ob die Arbeitsunfähigkeit während des bestehenden Beschäftigungsverbots zu berücksichtigen ist und welche Auswirkungen dies gegebenenfalls auf die Erstattung nach dem U2-Verfahren hat.
Für den Zeitraum 01.06.2026 bis 30.06.2026 haben wir bereits einen Erstattungsantrag bezüglich der Aufwendungen aus dem Beschäftigungsverbot bei der Krankenkasse eingereicht. Dieser Antrag wurde jedoch nicht genehmigt.
Danke für Ihre Unterstützung!
HR Payroll