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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    U1 bei Vorständen einer AG

    Hat ein Vorstand einer AG U1 Pflicht (und der Arbeitgeber somit Anspruch auf Erstattung nach dem AAG weil <30 Beschäftigte) oder nicht?


    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  • 02
    RE: U1 bei Vorständen einer AG

    Guten Tag,


    Vorstandsmitglieder einer AG stehen grundsätzlich, unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung, in einem Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft.


    Insoweit besteht für diesen Personenkreis im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetz Beitragspflicht zur U2.


    Die Teilnahme an der Umlage 1 ist im Gegensatz dazu generell für Vorstandsmitglieder einer AG ausgeschlossen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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