Hallo,
es geht mir um einen beurlaubten Beamten, der einen Gewährleistungsbescheid hat. Meine Frage wäre, ob dieser beurlaubte Beamte einen Anspruch auf Beitragszuschuss gegenüber dem AG hat, der ihn ausgeliehen hat. Ferner möchte ich gerne wissen, ob U1 und U2 Beiträge für diesen beurlaubten Beamten gezahlt werden müssen. Der AG, der diesen AN ausgeliehen hat, kann insolvent gehen, von daher geh ich davon aus, dass die Inso Umlage zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.