Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die am 04.08.2026 einen Arbeitsunfall hatte.
Sie war in der Zeit vom 05.08.2026 bis einschl. 24.08.2026 diesbezüglich krankgeschrieben.
Am 24.08.2026 erfolgte eine Erstbescheinigung wg. einer anderen Sache.
Entsprechend wäre die Erstbescheinigung als hinzugetretene Erkrankung anzusehen.
Die Lohnfortzahlung würde bis einschl. 15.09.2026 gehen.
Wie ist jedoch der Sachverhalt anzusehen:
-die weiterführende AU steht nicht im Zusammenhang vom Arbeitsunfall
-muss dennoch eine Meldung für Verletztengeld abgegeben werden, da der Ursprung der Erkrankung sich auf den Arbeitsunfall bezieht?
-was ist in dieser Fallkonstellation zu beachten?
Danke vorab.