Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    AU wg. Arbeitsunfall - weiterführende AU mit hinzugetretener Erkrankung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die am 04.08.2026 einen Arbeitsunfall hatte.

    Sie war in der Zeit vom 05.08.2026 bis einschl. 24.08.2026 diesbezüglich krankgeschrieben.

    Am 24.08.2026 erfolgte eine Erstbescheinigung wg. einer anderen Sache.

    Entsprechend wäre die Erstbescheinigung als hinzugetretene Erkrankung anzusehen.


    Die Lohnfortzahlung würde bis einschl. 15.09.2026 gehen.


    Wie ist jedoch der Sachverhalt anzusehen:

    -die weiterführende AU steht nicht im Zusammenhang vom Arbeitsunfall

    -muss dennoch eine Meldung für Verletztengeld abgegeben werden, da der Ursprung der Erkrankung sich auf den Arbeitsunfall bezieht?

    -was ist in dieser Fallkonstellation zu beachten?


    Danke vorab.

     

  • 02
    RE: AU wg. Arbeitsunfall - weiterführende AU mit hinzugetretener Erkrankung

    Guten Tag,


    wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur allgemeine Auskünfte geben können.


    Die Entscheidung bzgl. des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und der (hinzugetretenen) Erkrankung können nur die behandelnden Ärzte beurteilen. Wir bitten Sie, die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) zu kontaktieren, da es sich bei der Frage nach einer Meldung an die BG um ein unfallversicherungsrechtliches Thema handelt.


    Ihrer Mitarbeiterin empfehlen wir, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen, damit diese in Klärung mit der BG einsteigen kann.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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