Drazen/AdobeStock
Thema
Minijobs
Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.
E-Paper Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.
Kontakt zur
AOK NordWest
Persönliche Ansprechperson
Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.



