Pflegerat will Pflegeberufe stärker in Hitzeschutz einbinden
Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert, die Perspektive professionell Pflegender verbindlich in Hitze-Krisenstäben sowie im gesundheitlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zu verankern. Die Expertise beruflich Pflegender gehöre an den Tisch, wenn Vorsorge geplant, Risiken bewertet und Entscheidungen getroffen werden, betonte DPR-Vizepräsidentin Jana Luntz. Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Ralph Spiegler, unterstützte heute im Nachrichtensender „Phoenix“ die Initiative von Umweltminister Carsten Schneider (SPD), das Grundgesetz zu ändern, um den Hitzeschutz zur gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen zu machen.
„Pflegefachpersonen erkennen Gefährdungen früh, beobachten Veränderungen, beraten und handeln“, sagte DPR-Vizepräsidentin Luntz. Ihre Expertise gehöre deshalb verbindlich in die Hitzevorsorge und den Bevölkerungsschutz. Zudem forderte der DPR verbindliche Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Auch die Pflegenden selbst müssten vor den Auswirkungen der Extremhitze geschützt werden.
Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seien nur unzureichend auf hohe Temperaturen eingestellt, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek), Ulrike Elsner. „Hier gibt es viel Nachholbedarf.” Der Hitzeschutz müsse künftig als zentrales Kriterium bei der Krankenhausplanung durch die Länder und bei Investitionen in Infrastruktur, Instandhaltung und Sanierung von Gebäuden berücksichtigt werden, so Elsner.
„Den Klimawandel zu leugnen, macht wirklich überhaupt keinen Sinn mehr“, unterstrich DStGB-Präsident Spiegler. Man müsse anerkennen, dass „wir es jetzt in der Hand haben, das abzufedern“. Insofern halte er die Idee von Umweltminister Schneider zur Grundgesetzänderung für richtig, „weil das dazu führt, dass Bund und Länder verpflichtend den Kommunen zur Seite stehen“. Nun müssten konkrete Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt werden. Als Beispiele nannte Spiegler Klimaanlagen in Krankenhäusern, Schulen und Heimen sowie die Sicherung der Wasserversorgung, mehr Grün in den Gärten und mehr Beschattung in den Städten.
Umweltminister Schneider hatte am Mittwoch einen konkreten Vorschlag zur Grundgesetzänderung für die kommenden Monate angekündigt. Kritik kam vom stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Günter Krings. „Eine solche neue, breite Kompetenz des Bundes würde zwar die Verfassungsjuristen auf Jahre mit Abgrenzungsfragen beschäftigen, aber keinen Vorteil für das Klima bringen.“ (tie)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.