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Fachleute: Hitzeschutz für häusliche Pflege fest verankern

03.08.2026 Irja Most 5 Min. Lesedauer

Besonders Pflegebedürftige leiden bei Hitzewellen. Die meisten leben zu Hause und werden dort vor allem von Angehörigen betreut, aber auch von ambulanten Diensten. Die unterschiedlichen Verhältnisse stellen Hitzeschutz vor Herausforderungen.

Ältere Frau sitzt in einem Sessel, fächelt sich mit einem Handfächer Luft zu und blickt auf einen großen Ventilator im Vordergrund.
Hitze belastet pflegebedürftige Menschen besonders stark – auch zu Hause braucht es wirksame Schutzmaßnahmen.

Die extreme Hitzewelle Ende Juni hat neue traurige Rekorde mit mehr als 40 Grad in Deutschland aufgestellt. Für Fachleute war das erst der Auftakt für weitere extreme Temperaturen über mehrere Tage oder sogar Wochen, die mit der Klimakrise in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Besonders vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige leiden unter solchen Ausnahmesituationen. 

Während aber in der politischen Diskussion wie jüngst besonders Senioreneinrichtungen und hier Forderungen nach Klimaanlagen im Fokus standen, betraf diese Debatte den kleineren Teil der Pflegebedürftigen. Denn gut 90 Prozent der rund sechs Millionen Betroffenen werden vor allem von An- und Zugehörigen zu Hause betreut. Hier können die Lebensverhältnisse stark variieren. Das Netzwerk „wir pflegen“, das sich für pflegende Angehörige einsetzt, gibt gegenüber G+G zu bedenken, dass pflegende Angehörige oft die Verantwortung allein trügen. Sie würden daher häufig nicht erreicht. 

Vorschläge aus der Fachwelt für einen bundesweiten Hitzeschutz existieren bereits. So hat das Bundesgesundheitsministerium den Qualitätsausschuss Pflege (QA Pflege) mit der Entwicklung einer bundeseinheitlichen Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen sowohl in Pflegeheimen als auch in der ambulanten Pflege beauftragt. Diese Vorgaben von 2024 sollen neben bereits vorliegenden Plänen und Maßnahmen sowie der bestehenden Expertise der Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen und -diensten zusätzliche Orientierung bieten. Eine verbindliche und flächendeckende Umsetzung von Hitzeschutzplänen gibt es aber nach wie vor nicht.

Eine dauerhafte gesundheitspolitische Aufgabe

Spätestens mit der extremen Hitzewelle vor einigen Wochen stehe jedenfalls fest: „Die Folgen des Klimawandels sind längst im Versorgungsalltag angekommen“, sagt Sarah FliesgenReferentin für Nachhaltigkeit und Klimaschutz beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband auf Anfrage von G+G. Hitzeschutz müsse deshalb als dauerhafte gesundheitspolitische Aufgabe verstanden werden. Denn die privaten Wohnungen ließen sich nicht kurzfristig an extreme Hitze anpassen. Umso wichtiger seien eine frühzeitige Beratung und Unterstützung. „Aus unserer Sicht sollte Hitzeschutz verbindlicher Bestandteil der ambulanten Pflege werden“, unterstreicht Fliesgen.

Die Beratungsbesuche nach Paragraf 37 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI böten die Möglichkeit, bereits vor den Sommermonaten individuelle Hitzeschutzmaßnahmen zu besprechen. In den Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche heißt es dazu: „In der Beratungssituation sind auch Maßnahmen zum Schutz der pflegebedürftigen Person vor den Folgen von Hitzeereignissen zu thematisieren.“ Dazu zählten zum Beispiel luftige beziehungsweise atmungsaktive Kleidung, sachgerechte Lagerung der Medikamente sowie Mittel und Möglichkeiten zur räumlichen Kühlung.

Der QA Pflege weist in seiner Empfehlung darauf hin, dass in der häuslichen Betreuung Pflegedienste nur zeitlich begrenzt vor Ort seien, was bei der Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen berücksichtigt werden sollte. Verantwortliche sollten die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes im Blick haben, um rechtzeitig Vorbereitungen treffen zu können. Für akute Hitzephasen gelte es unter anderem optimale Zeiten für Aktivitäten, Motivation zum Trinken, leichte Kost sowie Abkühlung durch etwa kalte Wickel zu berücksichtigen.

Pflegefachpersonen und Community Health Nurses einbinden

Bei der Umsetzung von Maßnahmen könnten laut DBfK zudem Pflegefachpersonen eine wichtige koordinierende Rolle übernehmen. Sie sollten gemeinsam mit Pflegebedürftigen und Angehörigen klären, wer während einer Hitzewelle helfen kann. Pflege dürfe aber nicht die alleinige Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung tragen. Jede Kommune könnte verbindliche Hitzeschutzpläne entwickeln – unter Einbeziehung der ambulanten Pflegedienste, von Hausärztinnen und Hausärzte, Apotheken, Kommunen sowie Hilfsorganisationen. Gerade für alleinlebende Menschen braucht es laut Fliesgen kommunale Ansprechpersonen und funktionierende Netzwerke sowie Besuchs- oder Telefonketten, auf die ambulante Pflegedienste zurückgreifen können. 

Darüber hinaus müssten Pflegefachpersonen gezielt zu hitzebedingten Gesundheitsrisiken qualifiziert und verbindlich in solche kommunalen Hitzeaktionspläne eingebunden werden. Erweiterte Kompetenzen sowie neue Versorgungsmodelle wie etwa Community Health Nurses könnten dazu beitragen, vulnerable Menschen frühzeitig zu erreichen und präventive Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig sollte die Bevölkerung noch mehr dafür sensibilisiert werden, in Hitzephasen verstärkt nach älteren und pflegebedürftigen Menschen im persönlichen Umfeld zu schauen. 

Der Hitzeschutz der Beschäftigten müsse ebenfalls beachtet werden und sei längst ein Arbeitsschutzthema. Denn die körperliche und psychische Belastung durch hohe Temperaturen könne die Versorgungsqualität beeinträchtigen, so Fliesgen. „Politisch erforderlich sind daher ausreichende Personalkapazitäten, flexible Arbeitszeitmodelle sowie die Möglichkeit, Schutzmaßnahmen wie zusätzliche Pausen, Kühlmöglichkeiten oder eine angepasste Tourenplanung umzusetzen.“

Hitzeschutz in der Häuslichkeit städteplanerisch mitdenken

Um auf den sich beschleunigenden Klimawandel und immer häufiger vorkommende Hitzeextreme mit Weitsicht zu reagieren, müsse ein flächendeckender Hitzeschutz in der ambulanten Pflege langfristig ebenfalls durch Länder und Kommunen unterstützt werden, fordert der AOK-Bundesverband. „Wichtige Anpassungen, um Hitzeschutz in der Häuslichkeit zu ermöglichen, müssen städteplanerisch grundlegend mitgedacht werden“, sagt Präventionsexpertin Sophie Rabe zu G+G. Hier gehe es beispielsweise um Verschattungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen, mehr Grünflächen und Bäume sowie wassersensible Stadtstrukturen.

Bauliche Maßnahmen in den heimischen vier Wänden stoßen hingegen an Grenzen. Eine Finanzierungsverantwortung für den Einbau von Klimaanlagen kann nicht über die Pflegekassen realisiert werden. Hierzu liegt unter anderem aus dem Jahr 2025 ein Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vor (Urt. v. 30.01.2025, Az.: L 5 P 102/24). Laut AOK-Bundesverband stellen die Kranken- und Pflegekassen Informationsmaterialien sowie umfassende Schulungsangebote für Pflegende und pflegende Angehörige bereit.

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Irja Most

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