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Pflege: Ausgleich zwischen Versicherungszweigen sinnvoll

16.06.2026 2 Min. Lesedauer

Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) verzeichnet trotz einer älteren Versichertenstruktur nach wie vor deutlich niedrigere Pflegeprävalenzen und Ausgaben als die soziale Pflegeversicherung (SPV). Zu diesem Ergebnis kommt ein vorab veröffentlichter Bericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) für die „G+G Wissenschaft“. Die Analyse stützt damit Forderungen nach einem Finanzausgleich zwischen beiden Systemen. Ein solcher Ausgleich könne dem „strukturbedingten Nachteil der SPV entgegenwirken“ und bleibe eine „sinnvolle Reformoption“, schreiben die WIdO-Experten Dietmar Haun und Robert Messerle.

Damit widersprechen die Autoren der Annahme, dass die Alterung der privat Versicherten automatisch zu ähnlichen Risiko- und Kostenprofilen führt. Zwar liege der Anteil der über 80-Jährigen 2024 in der PPV mit 8,7 Prozent höher als in der SPV mit 6,7 Prozent. Der Anteil der Pflegebedürftigen unter ihren Versicherten sei dennoch deutlich niedriger: In der SPV betrage er 7,6 Prozent, in der PPV 4,1 Prozent.

Auch bei den Ausgaben bleibt der Unterschied erheblich. Einschließlich der Beihilfeausgaben lagen dem Bericht zufolge die Leistungsausgaben je Versicherten in der PPV 2024 bei 447 Euro, in der SPV bei 849 Euro. Ein Finanzausgleich auf Basis der Ausgaben würde nach Angaben der Wissenschaftler inzwischen mehr als drei Milliarden Euro jährlich betragen.

Als Grund nennen Haun und Messerle nicht allein demografische Unterschiede, sondern vor allem die soziale und gesundheitliche Zusammensetzung der Versichertengruppen. Sie verweisen auf „institutionelle Selektionsmechanismen“ beim Zugang zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch seien in der PPV häufiger Versicherte mit geringeren Pflegerisiken, während in der SPV mehr Menschen mit höheren sozialen und gesundheitlichen Belastungen abgesichert seien.

Unterdessen geht die Debatte über die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geplante stärkere Beteiligung Angehöriger an den Pflegekosten weiter. Der Deutsche Landkreistag unterstützt eine Senkung der geltenden Einkommensgrenze. Die Schwelle von 100.000 Euro sei „eindeutig zu hoch“, sagte Landkreistagspräsident Achim Brötel (CDU) der „Rheinischen Post“. Wer über ein solches Einkommen verfüge, könne „nicht vollständig von familiärer Verantwortung freigestellt werden“. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), sieht eine stärkere Belastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern dagegen kritisch und mahnte eine „faire Lastenverteilung“ an. (sr)

 

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